Liebes Forum,

wir haben folgendes Problem: Der AG hat einer MA gekündigt, wir haben als BR der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widersprochen und noch aus anderen Gründen Bedenken geäußert. Nach § 102 Abs. 4 wäre er ja nun verpflichtet, der MA die Stellungnahme des BR mit der Kündigung auszuhändigen. Dies hat er aber nicht getan und will das auch weiterhin nicht tun.

Welche Möglichkeiten hat der BR, dagegen vorzugehen? Ist das ein grober Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem BetrVG nach § 23 Abs. 3?