Arbeitgeber händigt Teilnahmezertifikate für Seminare nicht an Mitarbeiter aus - was tun?
Moin,
ich habe da ein Problem und hoffe, dass viele Leute mir helfen können.
In unserem Unternehmen werden immer wieder Mitarbeiter geschult bzw. nehmen an Seminaren teil. Nach einer Teilnahme an einem Seminar erhält die Firma Zertifikate bzw. Teilnahmebestätigungen für die einzelnen Mitarbeiter. Das Unternehmen händigt diese jedoch nicht an die Mitarbeiter aus sondern behält diese ein. Die Begründung an die betroffenen Mitarbeiter lautet: "sie könnten sich bei der Konkurrenz als sehr qualifizierte Mitarbeiterin bewerben", dies soll verhindert werden.
Wir werden diesbezgl. in den nächsten Wochen das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen, jedoch bin ich überfragt, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, dass die Zertifikate vom Unternehmen an die Seminarteilnehmer ausgehändigt werden müssen oder ob so etwas nicht existiert.
Die Unterlagen sind ja ausschließlich für die Mitarbeiter gedacht (Arbeitgeber erhält Kopie für die Personalakte) und müsste somit ausgehändigt werden.
Es wäre klasse, dass wenn jemand hierzu eine Gesetzesgrundlage weiß, mir diese mitgeteilt werden würde. Für die Entscheidende Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
Schönen Abend
Community-Antworten (4)
15.11.2007 um 22:54 Uhr
@Boss, sowas hab ich auch noch nicht gehört! Unser AG ist immer ganz stolz, wenn wir mit den Zertifikaten aus der Schulung kommen....
@Kölner? dein Rat ist gefragt!
15.11.2007 um 23:21 Uhr
Die entscheidende Frage ist doch, ob sich die geschulten Arbeitnehmer in irgendeinster Art und Weise an den Schulungen beteiligen müssen (Zeit, Geld)! Ist das nicht der Fall, erkenne ich keinen Anspruch darauf, Zertifikate/Teilnahmebescheinigungen für die persönliche Verwendung erhalten zu müssen.
16.11.2007 um 09:12 Uhr
Na ja peanuts,
der AG schickt Dich zum Seminar, Du gibst Dir alle Mühe dieses auch erfolgreich abzuschliessen, Dein AG behält den nachweis über Deine Weiterbildung, Du wirst nicht neu eingruppiert (obwohl Du aufgrund der Teilnahme am Seminar ein Anrecht darauf hättest), Du beanspruchst die Höhergruppierung und bekommst von Deinem AG diese Antwort:
Sie sind aufgrund Ihrer Fähigkeiten ordnungsgemäss eingruppiert. Bei einer erfolgreichen Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen wie (jetzt kommt eine Aufzählung all derer Seminare, die Du tatsächlich erfolgreich besucht hast!) wäre es denkbar, Ihre Eingruppierung möglicherweise zu überprüfen und, falls erforderlich, anzugleichen.
Und watt nu? Weis doch einfach mal nach, dass Du an diesen Seminaren teilgenommen hast. Und wenn dat schon klappt, dann kommt auch noch der Nachweis Deines "erfolges" hinzu. Nichtsdestotrotz ist diese Teilnahmebestätigung manchmal auch Zertifikat eine auf Deine Person ausgestellte Urkunde. Was hälst Du davon Deinen Personalausweis oder den Führerschein an Deinen AG auszuhändigen Du könntest Dich ja mit dem Auto zu einem anderen AG bewegen und dich dort bewerben. Dies ist Leibeigenen verboten!! Also gibst auch Dein Auto ab?
Ich weiß sarkastisch aber treffend.
Bis denno
16.11.2007 um 18:52 Uhr
Moin,
ich danke für die bisherigen Antworten. Ob der Mitarbeiter aber nur einen Anspruch auf die Zertifikate hat, wenn er sich am Preis für das Seminar beteiligt hat, wage ich zu bezweifeln. Die bei uns getroffene Aussage finde ich eher erschreckend, da es den Mitarbeitern nicht darum geht, sich woanders zu bewerben (dies würde zu Not auch ohne die Unterlagen gehen) sondern das diese Unterlagen auf ihren Namen und als Nachweis für die Teilnahme bzw. den Besuch eines solchen Seminars. Die von Benno zwar sarkastischen Bemerkungen sind treffend. Es ist aus meiner Sicht Unterlagen, die der Person zustehen, der auch an dem Seminar teilgenommen hat und was viel wichtig jedoch ist, dessen Namen auf dem Zertifikat steht.
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