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Stellungnahme vom BR zu einer fristlosen / ordentlichen Kündigung

B
BerlStok
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bin BRV und habe folgende Frage.

Ich habe vor ca. 2 Wochen Brief von GL erhalten zwecks Stellungnahme zu einer fristlosen Kündigung. Wir hatten daher noch am selben Tag eine Besprechung mit der betreffenden MA und dem BR, wegen der Gründe. MA könnte uns mit Beweißen alles blausibel erklären. Habe daher der GL eine Stellungnahme, noch am selben Tag zugeschickt, wonach der BR seine Bedenken zu dieser fristlosen Kündigung, unter Angabe mehrerer Begründungen, äußerte. Betreffende MA hat nun, trotz Bedenken des BR, gestern ihre fristlose Kündigung erhalten.

Kurios ist nur, dass ich heute eine Brief von GL erhalten habe, wonach diese eine Stellungnahme zu eine ordentlichen Kündigung der betreffenden MA, vom BR verlangt.

Nun zur Frage: Muss der BR eine Stellungnahme zu einer ordentlichen Kündigung schreiben, wenn doch die betreffende MA schon fristlos gekündigt wurde???

Danke schonmal für eure Antworten....

1.29707

Community-Antworten (7)

K
Kurzarbeiter

13.07.2011 um 22:04 Uhr

JA!!

Der AG will auf Nummer sicher gehen, falls die fristlose Kündigung vom Gericht gekippt wird. Sehr viele AG kündigen stest fristlos und hilfweise ordentlich. Also neue Sitzung und neuer Beschluss

Anmerkung: ..Habe daher der GL eine Stellungnahme.. Ich hoffe nach rechtmäßiger Sitzung und Beschluss

D
DonJohnson

13.07.2011 um 22:06 Uhr

Ich befürchte nein ;-(

K
Kurzarbeiter

13.07.2011 um 22:08 Uhr

DJ

Ich befürchte nein ;-( ????

E
edgar

13.07.2011 um 22:12 Uhr

Hinweis:

Wenn ein AG beide Vorgänge zur Kündigung, also fristlose und ordentliche zusammen dem BR vorlegt, muss er 2 Beschlüsse fassen. Dann hat er aber auch die beiden Fristen. Also bei fristlos 3 Tage und bei der ordentlichen 7 Tage und kann und sollte auch die beiden Fristen voll ausschöpfen. Denn dann weis der AG bei Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht wie der BR bei der ordentlichen sich äußert.

B
BerlStok

13.07.2011 um 22:16 Uhr

Hallo Kurzarbeiter, ja gut kann ich nun verstehen.

Aber Wiso eine Stellungnahme nach rechtmäßiger Sitzung und Beschluss? Muss man denn wegen einer Stellungnahme einen Beschluss fassen? Also das Gespräch mit der betreffenden MA lief natürlich mit allen BRM, welche nicht verhindert waren. Aber einen Beschluss haben wir nicht gefasst. War dies ein fehler???

Werde möglicherweise die Frage noch einmal einstellen, da ich versehentlich das Häckchen, bei max. 7 Antworten, vergessen haben raus zu nehmen.

R
Rübennase

13.07.2011 um 22:19 Uhr

@DonJohnson

Kannste mal erklären?

K
Kurzarbeiter

13.07.2011 um 22:42 Uhr

DJ ich denke mal das Ich befürchte nein ;-( bezieht sich auf das Thema ordentlicher Bechluss

Die Befürchtung hege ich langsam auch :-(((

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