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Stellungnahme zur fristlosen / ordentlichen Kündigung

B
BerlStok
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bin BRV und habe folgende Frage.

Ich habe vor ca. 2 Wochen Brief von GL erhalten zwecks Stellungnahme zu einer fristlosen Kündigung. Wir hatten daher noch am selben Tag eine Besprechung mit der betreffenden MA und dem BR, wegen der Gründe. MA könnte uns mit Beweißen alles blausibel erklären. Habe daher der GL eine Stellungnahme, noch am selben Tag zugeschickt, wonach der BR seine Bedenken zu dieser fristlosen Kündigung, unter Angabe mehrerer Begründungen, äußerte. Betreffende MA hat nun, trotz Bedenken des BR, gestern ihre fristlose Kündigung erhalten.

Kurios ist nur, dass ich heute eine Brief von GL erhalten habe, wonach diese eine Stellungnahme zu eine ordentlichen Kündigung der betreffenden MA, vom BR verlangt.

Nun zur Frage: Muss der BR eine Stellungnahme zu einer ordentlichen Kündigung schreiben, wenn doch die betreffende MA schon fristlos gekündigt wurde???

Danke schonmal für eure Antworten....

1.62203

Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

13.07.2011 um 22:40 Uhr

Klar muss der BR als Gremium tagen und beschließen was er möchte.

fristlose Kündigung = 1. Vorgang ordentliche Kündigung = 2. Vorgang

Das Beschlüsse IMMER im Gremium gefasst werden müssen ist doch so hoffe ich KLAR!!! Nur dann haben sie Gültigkeit. Und wenn bei einer ordentlichen Kündiung der BR RICHTIG gem. BetrVG wiederspricht kann der Beschäftigte auf Weiterbeschäftigung bis zur Rechtskraft eines ggf. negativen Urteils klagen, sonst nicht. Und wenn hier ein AN entsprechend klagt wird der Richter wohl prüfen, wei auch der AG ob hier der BR ordnungsgemäß gehandelt hat. Ist dieses nicht der Fall, hat der AN mit der Klage auf Weiterbeschäftung Pech.

Also, sofern die fristlose Kündigung noch nicht rechtskräftig ist, muss/sollte der BR gefälligst die Ordenliche Kündigung die der AG zur Sicherheit nachgeschoben hat richtig behandeln.

Dir/Euch empfehle ich dringend eine Schulung, bevor ihr zu viele Fehler macht, welche den Koll. auf die Füße fallen.

Hinweis: BRV nicht = BR. BRV ist NUR ein BRM mit besonderen Funktionen.

B
BerlStok

13.07.2011 um 23:07 Uhr

Hallo Kurzarbeiter,

danke für deine Antwort. Das Beschlüsse nur im Gremium gefasst werden können ist uns natürlich bewusst. Danke zur Empfehlung einer Schulung aber auch dies müssen wir derzeit gerichtlich durchsetzen, da uns dies vom AG verweigert wird. Dieses haebn wir natürlich ordnungsgenäß beschlossen sowie den Beschluss gefasst einen Anwalt mit der Problematik zu beauftragen. Dieser hat nun den Klageauftrag beim hießigen Arbeitsgericht eingereicht.

Genau diese Unkenntnis unserer Rechte und Pflichten, welche Sie schon angesprochen haben, machen unsere Arbeit extrem schwierig. Noch vor einem halben Jahr wurden selbst Sitzungen, Beschlüsse usw. nicht richtig ausgeführt. Womit vermutlich unser AG auch damit gerechnet hat. Erst nachdem ich, in meinem Urlaub, zwei Wochen quasi Selbststudium über BetrVG usw. durchführte, waren uns eineige Rechte und Pflichten bekannt, welche die BRM vor uns gar nicht kannten bzw. wahrgenommen haben. Daher ist uns auch nicht bekannt gewesen, dass wir bei einer Stellungnahme einen Beschluss fassen müssen. Aber danke schonmal für deine Antwort. Jetzt sind wir wieder eine Erfahrung reicher.

Zuum besseren Verständnis. Unser Gremium besteht seit ca. einem Jahr. Die BRM welche zuvor das Mandat hatten, hatten sich systenatisch Einschüchtern lassen, was nun allerdings nicht mehr der Fall ist. Wir müssen daher einiges gerichtlich Durchsetzen oder damit drohen, da ständig unsere Rechte und Pflichten nach BertVG verlätzt werden.

K
Kurzarbeiter

13.07.2011 um 23:37 Uhr

BerlStok Gut dass ihr es erkannt habt und nun handelt.

Ihr solltet euch auch immer bewusst sein, das BAG hat schon vor langer Zeit festgestellt, es gehört zu den Mandatspflichten der BRM sich zu qualifizieren, nur die Art hat es bewusst offen gelassen. Auch Selbststudium ist eine der Möglichkeiten. Es ist dann auch Mandatszeit.

Man kann ggf. auch sehr kurtfristig eine Schulungsmaßnahme per einstweiliger Verfügung druchsetzen. Da ihr einen Anwalt habt sollte diese dieses ja wissen und handeln.

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