Erstellt am 09.05.2017 um 11:28 Uhr von Hr. Peppschmier
Na ja, sicherlich müsst ihr dem Vorgesetzten keine konkreten Gesprächsinhalte mitteilen. Aber aufgrund des Gespräches wird es ja wohl offensichtlich zu Arbeitsausfall in der Abteilung kommen. Wenn ihr den Termin außerhalb der Arbeitszeiten setzt werden Überstunden anfallen. Fairerweise sollte man dies schon kommunizieren.
Wie stellt ihr euch das denn vor? Alle Kollegen legen ohne vorherige Ankündigung zeitgleich die Arbeit nieder?
Wenn der Vorgesetzte ein leitender Angestellter nach BetrVG ist wäre hier vielleicht eine Betriebsteilversammlung denkbar. Du müsste man zwar auch zuvor ankündigen, aber der ungeliebte Vorgesetzte wäre, wenn ihr das so wollt, ausgeschlossen.
Erstellt am 09.05.2017 um 11:28 Uhr von gironimo
Natürlich könnt ihr z.B. in einer BR - Sprechstunde AN nach eurer Wahl zum Gespräch bitten. Kommt darauf an, wie ihr das Gespräch aufhängt. Wenn es eine Abteilungsversammlung wird, wird es schon schwerer jemanden auszuladen.
Ich würde dem Vorgesetzten offen sagen, dass es ein Gespräch ohne Vorgesetzte sein soll und um Verständnis bitten.
Denkt daran, daß auch der Vorgesetzte AN ist, für den ihr Zuständig seid und dessen Interessen ihr mit im Blick haben müsst.
Erstellt am 09.05.2017 um 12:04 Uhr von rsddbr
Der Vorgesetzte hat ein Recht darauf zu erfahren, wer wann nicht für die Arbeit zur Verfügung steht. Wie diese Informationspflicht gehandhabt wird, hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen ab. Ob jetzt ihr als BR oder jede*r einzelne MA den jeweiligen Vorgesetzten informieren muss, würde ich ebenfalls von den Gegebenheiten im Unternehmen abhängig machen. So wie du es beschrieben hast, klingt es eher nach einer Abteilungsversammlung, als nach Einzelgesprächen. Dann wäre die Einladung an alle MA der entsprechenden Abteilung zu senden und ich würde eher den BR in der Informationspflicht gegenüber dem Vorgesetzten sehen, zumal die Einladung vom BR ausgeht. Es wäre dann sicher auch sinnvoll gewesen, sich im Vorfeld mit dem Vorgesetzten über den Termin abzustimmen.
Erstellt am 09.05.2017 um 19:07 Uhr von AlterMann
Ob Ihr den Vorgesetzten informieren müsst oder nicht, ist eigentlich nicht so wichtig. Es dürfte aber unklug sein, es nicht zu tun. Der Vorgesetzte erfährt den Termin früher oder später doch sowieso.
Auch wenn es um das Fehlverhalten eben dieses Vorgesetzten geht, würde ich ihn informieren. Alles andere wäre gelinde gesagt undiplomatisch und würde nur nutzlos Porzellan zerschlagen.
Ich würde den Vorgesetzten jetzt schreiben, dass es sich bei der Einladung ohne Termin erst einmal darum gehandelt hat festzustellen, ob der Bedarf für eine Abteilungsversammlung besteht oder es ausreicht, wenn einzelne Arbeitnehmer den BR aufsuchen.