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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kreditkarte Geschäftsführer - Bargeld für private Zwecke

B
Bürofussel
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo, mir ist zu Ohren gekommen (Korrektur: Ich habe es auf der Abrechnung gesehen!) , dass unser GF seine Kreditkarte für "Private Zwecke" nutzt, dh. er hebt Bargeld ab und hat keine Belege darüber, für was das Geld genutzt wurde. Wir reden hier monatlich in Summe von ca. 1.000€ ( mehre Abhebungen ). Da unsere Löhne derzeit 2 Monate im Rückstand sind und wir alle auf unser Geld warten, frage ich mich , ob es rechtens ist, was unser GF da macht. Sollte ich sowas über den Whistleblower-Kasten "melden" oder ist es okey, dass der Chef sich Geld in die Tasche steckt ?

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Community-Antworten (21)

C
celestro

18.03.2024 um 11:44 Uhr

Wenn es "seine" Kreditkarte ist, kann er damit machen, was er will. Ist es eine Firmenkreditkarte, dann natürlich nicht.

Also ich würde es melden, aber eben auch deutlich machen: es ist nur ein Gerücht

K
Kehler

18.03.2024 um 12:03 Uhr

Mir stosst das " ist mir zu Ohren gekommen" auf. Würde aber trotzdem den Vorfall melden unter dem Hinweis, ist mir zu Ohren gekommen.

B
Bürofussel

18.03.2024 um 12:06 Uhr

Ok ich korrigiere : Mir ist nicht nur zu Ohren gekommen, sondern ist habe es auf den letzten 3 Abrechnungen gesehen ! Die Kreditkarte ist mit dem Firmenkonto verknüpft. Und jeder der einen Firmenwagen hat , hat auch eine Kreditkarte und kann damit Tanken fahren oder bei Kundenbesuch ein Essen ausgeben. Nur die Barabhebungen schlagen halt sauer auf....

J
jutti1965

18.03.2024 um 12:25 Uhr

Warum sind eure Löhne im Rückstand? Seid ihr in der Insolvenz? Wurde das Verfahren schon eingeleitet? Wenn ja, dem Insolvenzverwalter melden, wenn nicht Whistleblower und zwar den von Bundesland, in dem Zusammenhang auch schreiben dass ihr keinen Lohn bekommen habt.

OH
Olav HB

18.03.2024 um 13:01 Uhr

Zunächst könnte man vermuten, dass es sich um Unterschlagung handeln könnte. Das wäre eine Meldung an den Hinweisschutzgeberbeauftragten wert. Dies muss dann prüfen und kann (wird) bei Hinweise auf ein Straftat entsprechend handeln. Was die Löhne angeht, musst ihr euch darauf einstellen, dass eine Insolvenz bevorsteht. Diese muss lt § 18 Insolvenzordnung angemeldet werden, wenn erkennbar ist, dass eine Insolvenz droht. Macht man das nicht, mach man sich strafbar (Insolvenzverschleppung). Eure Aufgabe als BR ist es jetzt, im Kenntnis der Rückstände bei der Lohnzahlung, sofort der AG aufzufordern, alle relevante Information vorzulegen und, wenn er das nicht tut, sofort ein Beschluss für einen Rechtsbeistand zu fassen und entsprechend rechtliche Schritte einzuleiten.

J
jutti1965

18.03.2024 um 13:08 Uhr

Ich würde sofort eine WA Sitzung einberufen und dem AG auffordern die Zahlen offen zu legen. Zu Diesem Termin dann auch gleich einen Wirtschaftsexperte dazu holen denn im Normalfall kann ein BR die Zahlen nicht lesen und deuten!!

S
seehas

18.03.2024 um 17:21 Uhr

@Tagträumer: Da kommst du dir dann nicht so alleine vor, das ist doch auch mal schön ;-)

R
RudiRadeberger

18.03.2024 um 17:37 Uhr

"Die Kreditkarte ist mit dem Firmenkonto verknüpft. Und jeder der einen Firmenwagen hat , hat auch eine Kreditkarte und kann damit Tanken fahren oder bei Kundenbesuch ein Essen ausgeben. Nur die Barabhebungen schlagen halt sauer auf...."

Und die Belege zu den Barabhebungen müssten auch durch deine Hände oder woraus schließt du, dass es keine gibt?

B
Bürofussel

18.03.2024 um 18:54 Uhr

@RudiRadeberger Wir sind kein großes Unternehmen. Wir vertreten uns Gegenseitig bei Krankheit oder Urlaub. Also ja, auch mir ist schon so eine Abrechnung auf den Tisch gekommen. Die Buchhaltung lebt von Belegen. Und die Abrechnungen müssen von dem Kreditkartenbesitzer auf Richtigkeit abgezeichnet werden. Zudem die Einreichung der Belege, wie zB Tankquittung oder Essensbeleg. Auf Nachfrage hieß es , es gäbe zu den Barabhebungen keine Belege.

M
Meph1977

18.03.2024 um 22:59 Uhr

Werden die Abhebungen vielleicht mit dem Lohn gegen gerechnet. Das wäre so etwas was ich mir durchaus abseits von krummen Dingern vorstellen könnte. Wenn ich Geschäftsführer wäre und sowas machen würde. Würde ich vielleicht nicht sofort drauf kommen das proaktiv mit dem BR zu kommunizieren aber spätestens wenn er Nachfragt würde ich das tun.

K
KehIer

19.03.2024 um 08:14 Uhr

Wäre aber schon blöd, wenn die Löhne 2 Monate im Rückstand sind. Läuft das dann unter Vorschuss

B
Bürofussel

19.03.2024 um 08:56 Uhr

@Meph1977 unser GF bezieht keinen Lohn. Er ist seit über 1 Jahr krank und bezieht Teilrente (Teilerwerbsminderungsrente nennt sich das wohl), jedenfalls keinen Lohn. Es wurde vor 4 Monaten mal ein kleiner Betrag als "Vorschuss" von dem Lohn seines Sohnes (ebenfalls hier tätig) angerechnet. Seit dem aber nicht mehr.

@Kehler Unser AG zahlt sehr schleppend, das hat seine Gründe. Da will ich aber nicht weiter drauf eingehen.

Aber Fakt ist doch: Barabhebungen - auch vom Chef - sind nicht korrekt (rechtens) oder doch, da er ja Chef und Gesellschafter ist ?

K
KehIer

19.03.2024 um 08:58 Uhr

Aber Fakt ist doch: Barabhebungen - auch vom Chef - sind nicht korrekt (rechtens) oder doch, da er ja Chef und Gesellschafter ist ?

seh ich auch so

T
takkus

19.03.2024 um 09:11 Uhr

@Bürofussel-> sorry, aber wenn euer ArbGeb nur schleppend zahlt, hätte ich ganz andere Sorgen als die Barabhebungen des Geschäftsführers. Aber anscheinend geht es euch als ArbN noch gut genug wenn ihr mit einem 2monatigen Lohnzahlungsverzug leben könnt.

J
jutti1965

19.03.2024 um 09:30 Uhr

richtig @takkus darum auch meine leider unbeantwortete Frage ob sie in der Insolvenz sind oder diese angemeldet wurde!?

B
Bürofussel

19.03.2024 um 09:32 Uhr

@takkus Ich bin extra nicht näher auf das Thema eingegangen , da es nicht mit 1-2 Sätzen erklärbar ist . Du kennst die Gesamtumstände und Hintergründe nicht . Jedenfalls steht es jedem frei zu gehen und sich einen anderen Job zu suchen , wenn er mit dem Zahlungsverzug „nicht leben kann“.
Es ist ja nicht so , als würden die ausstehenden Löhne nicht bereits eingeklagt werden….wie gesagt, ich frage zu dem o.g. Thema „Bargeldabholungen“.

B
Bürofussel

19.03.2024 um 09:41 Uhr

@jutti1965 Solange noch Rechnungen bezahlt werden , sind wir nicht zahlungsunfähig und somit noch nicht in Insolvenz.

C
celestro

19.03.2024 um 09:58 Uhr

"Auf Nachfrage hieß es , es gäbe zu den Barabhebungen keine Belege."

Zu den Abhebungen, oder zur Verwendung des Geldes?

K
KehIer

19.03.2024 um 10:13 Uhr

"und hat keine Belege darüber, für was das Geld genutzt wurde."

R
RudiRadeberger

19.03.2024 um 10:30 Uhr

"Barabhebungen - auch vom Chef - sind nicht korrekt (rechtens) oder doch, da er ja Chef und Gesellschafter ist ?"

Warum sollten geschäftliche Aktivitäten durch den GF nicht in bar durchgeführt werden?

Das Problem hier ist nicht die Abhebung, sondern der fehlende Beleg. So sieht es erstmal danach aus, als ob hier Geld aus dem Unternehmen gezogen wird.

D
DummerHund

19.03.2024 um 10:47 Uhr

Ich denke das man hier keine klare Antwort wird geben können. Hat auch damit zu tun das der TE über Gründe der ausstehenden Löhne nichts sagen will. Solange bleibt alles mit wenn, hätte und aber behaftet. Hier könnte man mit den derzeitigen Infos von Geldwäsche, über drohende Insolvenz mit Vorschuss übers eigene Gehalt alles vermuten. Auch weiß man nicht ob es eine GmbH oder eine Kapitalgesellschaft handelt; dies kann nämlich Buchungstechnisch einen Unterschied ausmachen. Aber wie gesagt; nichts ist so wie es zu sein scheint, solange man nicht das große drum rum mit einbezieht.

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