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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kreditkarte für den BR

K
katharinadirekt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere GL möchte dem BR eine eigene Firmenkreditkarte zur verfügung stellen um die Fahrtkosten für Seminare usw. selbst abwickeln zu können.

Da die E-Mail wieder sehr schwammig geschrieben wurde und wir uns nicht sicher sind, was jetzt alles mit dieser Kreditkarte gemacht werden sollen, wollen wir gerne eine BV dazu abschließen. Problem ist, dass das unsere erste BV wäre.

Kann mir jemand einen Tipp geben, was da alles reingehört bzw. wo ich zu diesem Thema evtl. eine Vorlage finden kann?

Vielen Dank

1.22402

Community-Antworten (2)

H
Hannoverer

12.11.2010 um 13:12 Uhr

Wir haben auch solche Karten. Aber eine BV haben wir nicht. Sehe auch nicht den bedarf. Wenn dann regelungsabrede da keine Wirkung Richtung MA erforderlich

W
wahlvst

12.11.2010 um 13:13 Uhr

katharinadirekt

Hier wäre aber dann wenn überhaupt keine BV sondern eine Regelungsabrede abzuschließen. Denn BV ist für alle AN oder eine gößere Gruppe und durch diese einklagbar und hat auch i.d.R. eine einklagbare MB oder EInigungsstelle als Möglichkeit. Eine Regelungsabrede ist eine Abrede nur zwischen AG und BR.

Da reicht dann aber auch ein ganz einfacher Schriftwechsel, über dass was mit der KK bezahlt werden soll. Doch hier wäre die Frage, wer hat die Karte und Haftet dafür auch bei Missbrauch und was ist, wenn 2 oder mehrere BR sie zeitgleich benötigten würden?

Also, lasst es besser. Bringt nur Probleme

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