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Druck vom AG wegen Datenschutzerklärung

J
JungBR
Feb 2020 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat uns ein Schreiben geschickt in dem er alle Mitarbeiter verpflichtet eine Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Verstoß führt zu (kann)Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe (..) eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder Geheimhaltungspflichten darstellen

Alle Mitarbeiter haben sogenannte Schulungen vom Datenschutzbeauftragten angeboten bekommen aber nur wenige haben es im Anspruch genommen (zu Viel andere Arbeit bleibt dann liegen). Der Datenschutzbeauftragte tut nichts weiteres, damit man diese Schulungen besucht (das sind auch keine richtige Schulungen in diesem Sinne sonder eher eine Erklärung von ihm was DSGVO ist) --Erklärung--

Es steht Frau (Namen einfügen9

wurde darauf verpflichtet, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze (..) DS-GVO (..) Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

a) auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden; b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben (..)dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet (..); c) ..Zweck angemessen und (..) Zwecke der Verarbeitungnotwendige Maß beschränkt („Datenminimierung“); d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; (..) alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden; e) (so) gespeichert werden, die die Identifizierung der (..) Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich; f) (..)verarbeitet werden, (..)angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, (..) Schutz vor unbefugter/unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust/Zerstörung /Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);

Verstöße können mit Geldbuße (..) Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche können sich aus schuldhaft. Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich aus dem Arbeits/ Dienstvertrag oder Vereinbarungen (..)Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung der Tätigkeit . Ich bestätige...

ist das ok zu unterschreiben?Einige Mitarbeiter haben sich beschwert. Der AG will unbedingt, dass dies erfolgt und verlässt sich auf uns, dass wir es auch unterstützen

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Community-Antworten (5)

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kratzbürste

31.01.2020 um 20:21 Uhr

Nein, das ist keineswegs ok. Untersagt es dem AG . Nehmt euch einen Sachverständigen.(§ 80.3 BetrVG). Lasst das Papier von einem Fachanwalt prüfen. Und "Geldbußen" unterliegen so wie so der Mitbestimmung. Erinnert sei an eure Mitbestimmung bei Qualifizierungsmassnahmen.

J
JungBR

31.01.2020 um 20:36 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Ich bin nur Ersatz-Mitglied und der Betriebsrat hat uns schon aufgefordert schriftlich diesen Formular auszufüllen, d.H. ihre Mitbestimmungsreichte sind wohl eingebunden. Sorry dass dies nicht deutlich zum Ausdruck kam. Der BR ist "arbeitgeberfreundlich" (3 von 5)

C
Catweazle

31.01.2020 um 21:45 Uhr

Der Richter, der Geldbußen und Haftstrafen verhängt, wird sich kaum von Mitbestimmungrechten der Betriebsräte beeindrucken lassen.

K
krambambuli

01.02.2020 um 08:56 Uhr

Lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, bevor du unterschreibst. Oder gehe zur Gewerkschaft. Das Schreiben ist absolut überflüssig - es sei denn, der AG hat einen Hintergedanken, den der BR nicht sehen wollte.

U
UdoWoe

03.02.2020 um 09:13 Uhr

Meines erachtens legt doch der AG fest welche Daten er für die Arbeit benötigt und auch seinen MA zu Verfügung stellt. Er, der AG ist auch verantwortlich dafür, was mit den Daten passiert, wie diese gesichert sind usw. Daher wird auch er verantwortlich gemacht wernn die Daten in unrechtmässige Händen kommen und nicht der AN (Außer dieser hat es bewusst gemacht). Ich würde das Schreiben auch nicht unterschreiben und einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

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