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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutzthema/Adressen auf den Lohnabrechnungen

I
Iylemi
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, in der Sitzung gestern kam das Thema " Adressen auf den Lohnabrechnungen" auf. Früher war das so, dass die Lohnabrechnungen per Paket aus der Zentrale an unserem Standort ankam. Der Schichtleiter hat diese dann nach Abteilungen sortiert und diese dann an die Teamleiter(Vorgesetzte) verteilt. Der Teamleiter hat die Lohnabrechnungen dann an die Mitarbeiter gegeben. Die übriggebliebene Lohnabrechnungen lagen dann in einem Fach, der offen in einem Großraumbüro stand. Eine Mitarbeiterin, die erst in eine neue Wohnung umgezogen ist hat das bemerkt und moniert, dass jeder der in dieses Büro reingeht die Möglichkeit hat ihre Adresse zu sehen. (Kann ich persönlich verstehen). Dann hat einer die Idee gebracht, dass der Teamleiter (Vorgesetzter der jeweiligen Abteilung) die Lohnabrechnungen persönlich verteilen könnte. Lohnabrechnungen von nicht anwesenden Mitarbeitern werden durch den Schichtleiter eingesammelt und dann per Post nach Hause versendet. Daraufhin waren manche Kollegen der Meinung, dass der Teamleiter ebenfalls nicht das Recht haben sollte, die Adressen der Mitarbeiter zu sehen. Jetzt meine Frage wer sollte die Adressen sehen können oder ab welcher Hierarchie sollte man die Adressendaten sehen können.

Stufen des Organigramm sieht so aus: Niederlassungsleiter, Personalerin, Betriebsleiter, Schichtleiter, Teamleiter.

Danke euch schon mal.

68005

Community-Antworten (5)

X
XYZ68

30.10.2019 um 08:59 Uhr

Am sichersten seid ihr, wenn die Lohnabrechnungen per Post geschickt werden. Spart auch das Sortieren nach Abteilungen etc. Ansonsten steht immer die Frage: Benötigt der entsprechende Mitarbeiter die Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben. Die Frage solltet ihr beantworten können.

K
kratzbürste

30.10.2019 um 10:17 Uhr

Von der Hierarchie kann man das nicht abhängig machen. Auf der Gehaltsabrechnung ist die Anschrift überhaupt nicht erforderlich. Es sei denn, es ist auf jeden Fall der Postversand direkt von der Stelle, wo die Abrechnungen erzeugt werden, vorgesehen.

C
celestro

30.10.2019 um 10:35 Uhr

Wenn die Adresse auf der Lohnabrechnung steht, wie kann die überhaupt jemand sehen? Oder geht es um den Umschlag, indem die Lohnabrechnung letztlich steckt?

D
Darkmessiah

30.10.2019 um 11:17 Uhr

@Kratzbürste: nach EBV (Entgeltbescheinigungsverordnung) zum §108 Gewerbeordnung ist die Adresse sehr wohl erforderlich...

R
rsddbr

30.10.2019 um 14:09 Uhr

"Jetzt meine Frage wer sollte die Adressen sehen können oder ab welcher Hierarchie sollte man die Adressendaten sehen können."

Das hängt davon ab, wer diese aufgrund seiner Aufgaben sehen muss. Fragt doch mal, wie bei euch Datenschutz gelebt wird. Da sollte es Prozessbeschreibungen geben, wer wann warum auf welche personenbezogenen Daten Zugriff hat.

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