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Bruttolohneinsicht seitens Teamleiter erlaubt?

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Morgen BR-Kollegen,

ich hätte eine Frage zur Lohneinsicht. Bei unserer letzten Lohnerhöhung haben 7 Teamleiter (keine Abteilungsleiter und keine leitenden Angestellte) sich mit unserem GL einzeln hingesetzt und die Lohnerhöhung der Abteilungen festgelegt, für die der jeweilige Teamleiter zuständig ist. Danach haben wir vom BR die Erhöhungen über die gesamte Firma bekommen (sind nicht tarifgebunden). Nun meine Frage, die Teamleiter haben von den MA, für die sie Vorgesetzte sind, die Bruttolöhne vorgelegt bekommen, das erste mal im Zuge dieser Lohnerhöhung. Vorher wussten sie die Löhne nicht. Ist das erlaubt? Dürfen die Teamleiter die Löhne der eigenen MA sehen, um die Lohnerhöhung zu beurteilen?

Habt ihr vielleicht Urteile oder §§? Der 80`er Abs. 2 sagt ja, dass der BR es darf. Aber was ist mit den Vorgestzten?

Danke für eure Antwort. Einen guten Wochestart wünsche ich.

Gruß, Gustl.

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

16.05.2011 um 10:21 Uhr

. . . wie sollen sie sonst ihre Meinung über eine Lohnerhöhung kundtun können? Als ganz korrekt könnte man vielleicht ansehen, wenn der AG sich eine Leistungseinschätzung von allen MA von den Teamleitern zuarbeiten lässt und dann darauf basierend darüber entscheidet - nur: es ist seine Firma, sein Geld und seine Auffassung, wie er zu einer Entscheidung kommt . . .

G
Gustl

16.05.2011 um 10:33 Uhr

Hallo wölfchen,

danke für die Antwort. Es gab keine Leistungseinschätzung oder MA-Gespräche. Wir haebn da schon dringend darauf hingewiesen, damit es beim nächsten mal mit den MA-Gesprächen sein muss. Vielmehr denke ich, dass die Teamleiter befangen sind, wenn sie die Löhne der MA wissen und dadurch die Leistung geringschätzen. Quasi: "Der verdient schon genug"

Urteile oder §§ wären von Vorteil. Danke.

Gruß, Gustl.

R
rkoch

16.05.2011 um 10:41 Uhr

In Bezug auf derartige persönliche Daten ist der Grundsatz des Datenschutzes maßgeblich, d.h. der AG darf dieses Wissen nur mit Zustimmung der schützenswerten Person oder aufgrund rechtlicher Vorschriften weitergeben. So weit er der Meinung ist das dieses Wissen für einige Dritte zur näheren Bestimmung des Vertragsverhältnisses mit dem AN notwendig ist darf er dieses Wissen an diese Dritten weitergeben (§28 (1) BDSG). Diese Dritten unterliegen dann wieder weiter dem Datenschutz. (Klassischer Fall: Lohnbüro oder Lohndienstleister)

Ob die Vorgesetzten dieses Wissen für ihre Arbeit benötigen, darüber kann man streiten. Dabei ist die Lohngerechtigkeit wohl das große Schlagwort. Sofern der Lohn in irgendeiner Form leistungsbezogen ist ("... um die Lohnerhöhung zu beurteilen"), ist die Antwort in jedem Fall ja.

Mir allerdings darüber Gedanken zu machen ob die Vorgesetzten die Löhne wissen dürfen.... da hab ich echt besseres zu tun. So lange sie diese nicht herumposaunen, who cares? Und wenn es nach mir ginge sollten sie ruhig dieses Wissen herumposaunen. Schließlich ist die Unwissenheit der Kollegen über die gegenseitige Lohnungerechtigkeit eines der Haupthemmnisse das niemand etwas gegen diese Lohnungerechtigkeit überhaupt unternimmt. Was ich als AN nicht weiß, darüber kann ich mich auch nicht aufregen, sonst würde ich dem Chef mal die Meinung geigen. Warum sind die AG wohl so scharf darauf das die AN ihren Lohn nicht offen legen?

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