Erstellt am 16.05.2011 um 08:21 Uhr von wölfchen
. . . wie sollen sie sonst ihre Meinung über eine Lohnerhöhung kundtun können? Als ganz korrekt könnte man vielleicht ansehen, wenn der AG sich eine Leistungseinschätzung von allen MA von den Teamleitern zuarbeiten lässt und dann darauf basierend darüber entscheidet - nur: es ist seine Firma, sein Geld und seine Auffassung, wie er zu einer Entscheidung kommt . . .
Erstellt am 16.05.2011 um 08:33 Uhr von Gustl
Hallo wölfchen,
danke für die Antwort.
Es gab keine Leistungseinschätzung oder MA-Gespräche. Wir haebn da schon dringend darauf hingewiesen, damit es beim nächsten mal mit den MA-Gesprächen sein muss.
Vielmehr denke ich, dass die Teamleiter befangen sind, wenn sie die Löhne der MA wissen und dadurch die Leistung geringschätzen. Quasi: "Der verdient schon genug"
Urteile oder §§ wären von Vorteil.
Danke.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 16.05.2011 um 08:41 Uhr von rkoch
In Bezug auf derartige persönliche Daten ist der Grundsatz des Datenschutzes maßgeblich, d.h. der AG darf dieses Wissen nur mit Zustimmung der schützenswerten Person oder aufgrund rechtlicher Vorschriften weitergeben. So weit er der Meinung ist das dieses Wissen für einige Dritte zur näheren Bestimmung des Vertragsverhältnisses mit dem AN notwendig ist darf er dieses Wissen an diese Dritten weitergeben (§28 (1) BDSG). Diese Dritten unterliegen dann wieder weiter dem Datenschutz. (Klassischer Fall: Lohnbüro oder Lohndienstleister)
Ob die Vorgesetzten dieses Wissen für ihre Arbeit benötigen, darüber kann man streiten. Dabei ist die Lohngerechtigkeit wohl das große Schlagwort. Sofern der Lohn in irgendeiner Form leistungsbezogen ist ("... um die Lohnerhöhung zu beurteilen"), ist die Antwort in jedem Fall ja.
Mir allerdings darüber Gedanken zu machen ob die Vorgesetzten die Löhne wissen dürfen.... da hab ich echt besseres zu tun. So lange sie diese nicht herumposaunen, who cares? Und wenn es nach mir ginge sollten sie ruhig dieses Wissen herumposaunen. Schließlich ist die Unwissenheit der Kollegen über die gegenseitige Lohnungerechtigkeit eines der Haupthemmnisse das niemand etwas gegen diese Lohnungerechtigkeit überhaupt unternimmt. Was ich als AN nicht weiß, darüber kann ich mich auch nicht aufregen, sonst würde ich dem Chef mal die Meinung geigen. Warum sind die AG wohl so scharf darauf das die AN ihren Lohn nicht offen legen?