Erstellt am 28.04.2011 um 17:21 Uhr von wahlvst
Wie wird der Urlaubsanspruch jetzt berechnet
Du schreibst doch sie hat 26 Tage Urlaub!
Nehmen muss man Urlaub für Tage oder Nächte an denen man arbeiten müsste.
Erstellt am 28.04.2011 um 17:30 Uhr von enibas
Das ist mir klar, das der Mitarbeiter für eine Woche Arbeit 7 Tage Urlaub nehmen muss.
Aber unser Chef hat den Urlaub auf 18 Tage im Jahr gekürzt, denn man hat ja bei 7
Tagen Urlaub, 3 Wochen frei. Bei 26 Tagen Urlaub im Jahr wären es ja fast ein viertel Jahr frei.
Erstellt am 28.04.2011 um 17:51 Uhr von wahlvst
Der gesetzliche MINDESTUrlaub lt. Bundesurlaubsgesetz beträgt 4 Wochen. Also bei einer 7-Tage-Arbeitswoche 4 x 7 Tage = 28 Tage. Der gesetzl. Mindesturlaub darf kein AG verweigern oder gar kürzen.
Für freie Tage bedarf es keines Urlaubes, denn sie sind ja frei.
Erstellt am 28.04.2011 um 18:46 Uhr von Lotte
wahlvst,
das was Du schreibst würde nur stimmen, wenn die Kollegin permanent 7 Tage/Woche arbeiten würde.
enibas,
die Kollegin hat eine 3,5 Tage-Woche. Also rechnet ihr, sollte eine 5- Tage Woche = 26 Tage Urlaub gelten: 26 : 5 * 3,5 = 18,2 = 18 Tage
Erstellt am 29.04.2011 um 17:28 Uhr von enibas
Danke Lotte, Du hast mir geholfen. Denn der Chef gibt ihr 18 Tage Urlaub, also hat
er recht.