Urlaubsanspruch Dauernachtwache
Habe mal ein Frage zum Urlaub der Dauernachtwachen. Eine Kollegin hat laut Arbeitsvertrag 26 Tage Urlaub. Seit Januar ist sie als Dauernachtwache eingestellt. 7 Tage arbeiten 7 Tage frei. Wie wird der Urlaubsanspruch jetzt berechnet, - 20% von den 26 Tagen, liege ich da richtig??? Wir sind ein Pflegeheim und nicht tarifgebunden. Danke schonmal für Eure Antworten.
Community-Antworten (5)
28.04.2011 um 19:21 Uhr
Wie wird der Urlaubsanspruch jetzt berechnet
Du schreibst doch sie hat 26 Tage Urlaub!
Nehmen muss man Urlaub für Tage oder Nächte an denen man arbeiten müsste.
28.04.2011 um 19:30 Uhr
Das ist mir klar, das der Mitarbeiter für eine Woche Arbeit 7 Tage Urlaub nehmen muss.
Aber unser Chef hat den Urlaub auf 18 Tage im Jahr gekürzt, denn man hat ja bei 7
Tagen Urlaub, 3 Wochen frei. Bei 26 Tagen Urlaub im Jahr wären es ja fast ein viertel Jahr frei.
28.04.2011 um 19:51 Uhr
Der gesetzliche MINDESTUrlaub lt. Bundesurlaubsgesetz beträgt 4 Wochen. Also bei einer 7-Tage-Arbeitswoche 4 x 7 Tage = 28 Tage. Der gesetzl. Mindesturlaub darf kein AG verweigern oder gar kürzen.
Für freie Tage bedarf es keines Urlaubes, denn sie sind ja frei.
28.04.2011 um 20:46 Uhr
wahlvst, das was Du schreibst würde nur stimmen, wenn die Kollegin permanent 7 Tage/Woche arbeiten würde.
enibas, die Kollegin hat eine 3,5 Tage-Woche. Also rechnet ihr, sollte eine 5- Tage Woche = 26 Tage Urlaub gelten: 26 : 5 * 3,5 = 18,2 = 18 Tage
29.04.2011 um 19:28 Uhr
Danke Lotte, Du hast mir geholfen. Denn der Chef gibt ihr 18 Tage Urlaub, also hat er recht.
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