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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch Dauernachtwache

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enibas
Nov 2016 bearbeitet

Habe mal ein Frage zum Urlaub der Dauernachtwachen. Eine Kollegin hat laut Arbeitsvertrag 26 Tage Urlaub. Seit Januar ist sie als Dauernachtwache eingestellt. 7 Tage arbeiten 7 Tage frei. Wie wird der Urlaubsanspruch jetzt berechnet, - 20% von den 26 Tagen, liege ich da richtig??? Wir sind ein Pflegeheim und nicht tarifgebunden. Danke schonmal für Eure Antworten.

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Community-Antworten (5)

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wahlvst

28.04.2011 um 19:21 Uhr

Wie wird der Urlaubsanspruch jetzt berechnet

Du schreibst doch sie hat 26 Tage Urlaub!

Nehmen muss man Urlaub für Tage oder Nächte an denen man arbeiten müsste.

E
enibas

28.04.2011 um 19:30 Uhr

Das ist mir klar, das der Mitarbeiter für eine Woche Arbeit 7 Tage Urlaub nehmen muss. Aber unser Chef hat den Urlaub auf 18 Tage im Jahr gekürzt, denn man hat ja bei 7
Tagen Urlaub, 3 Wochen frei. Bei 26 Tagen Urlaub im Jahr wären es ja fast ein viertel Jahr frei.

W
wahlvst

28.04.2011 um 19:51 Uhr

Der gesetzliche MINDESTUrlaub lt. Bundesurlaubsgesetz beträgt 4 Wochen. Also bei einer 7-Tage-Arbeitswoche 4 x 7 Tage = 28 Tage. Der gesetzl. Mindesturlaub darf kein AG verweigern oder gar kürzen.

Für freie Tage bedarf es keines Urlaubes, denn sie sind ja frei.

L
Lotte

28.04.2011 um 20:46 Uhr

wahlvst, das was Du schreibst würde nur stimmen, wenn die Kollegin permanent 7 Tage/Woche arbeiten würde.

enibas, die Kollegin hat eine 3,5 Tage-Woche. Also rechnet ihr, sollte eine 5- Tage Woche = 26 Tage Urlaub gelten: 26 : 5 * 3,5 = 18,2 = 18 Tage

E
enibas

29.04.2011 um 19:28 Uhr

Danke Lotte, Du hast mir geholfen. Denn der Chef gibt ihr 18 Tage Urlaub, also hat er recht.

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