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Dauernachtwache u. Urlaub

A6
AG,. 68
Aug 2022 bearbeitet

Guten Tag, ich arbeite als Dauernachtwache mit 140 Std. im Monat und 6 Tage Woche. Mein Alter ist 54 Jahre und habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Meinen Urlaub trägt mein Arbeitgeber in der Freiwoche teilweise ein, da wir im Haus rar von Pflegekräften sind. Meine Frage wäre, ist es erlaubt in meiner Freiwoche Urlaub einzutragen?

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Community-Antworten (3)

S
seehas

16.08.2022 um 09:29 Uhr

Urlaub darf nicht einfach eingetragen werden, Urlaub wird beantragt und gewährt. § 7 (1) BUrlG: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Wenn in der Freiwoche Urlaub genommen wird, dann ist dabei darauf zu achten, dass der AN nicht um seine Stunden betrogen wird.

C
celestro

16.08.2022 um 11:15 Uhr

"Meinen Urlaub trägt mein Arbeitgeber in der Freiwoche teilweise ein, da wir im Haus rar von Pflegekräften sind."

Was genau soll dabei das Ziel sein? Wenn der AG Urlaub einträgt, obwohl Du in der Woche sowieso nicht da wärst, ist doch nichts gewonnen.

G
GabrielBischoff

16.08.2022 um 12:30 Uhr

Der Blick ins Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Der AG diktiert keinen Urlaub, ihr werdet euch darüber einig. Werdet ihr euch nicht einig, unterstützt dein Betriebsrat nach §87 (1) 5 BetrVG.

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