Erstellt am 03.05.2017 um 14:24 Uhr von Challenger
Ich habe zwar keine Erfahrung mit SB, aber ich glaube kam, daß der AG selbst mit einer ABMAHNUNG kaum durchdringen wird.Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es zu den Allgemeinen Aufgaben des BR gehört,SB'te weitestgehend zu unterstützen. Hierzu ein Auszug aus dem Gesetz :
§ 80 BetrVG : Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
......................................................................
4.
die Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;
Erstellt am 03.05.2017 um 15:27 Uhr von gironimo
Verwarnung?
Du hast ja in dem Moment nicht als BR sondern als Kollege gehandelt.
Trotzdem würde ich auch wie Challenger schreibt argumentieren. Außerdem sollte sich der AG einmal den § 75 BetrVG hereinziehen, wenn er glaubt Behinderten keine Unterstützung gewähren zu wollen.
Schon fast ein Fall für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit (Betriebsversammlung)
Erstellt am 03.05.2017 um 17:39 Uhr von Pickel
Das Vorgehen des AG ist natürlich hochgradig daneben.
Dennoch schießt Challenger komplett am Ziel vorbei. Denn die von ihm zitierten Regelungen beziehen sich selbstverständlich auf die Regelungen, die der BR anregen und durchsetzen soll, nicht auf das das eigeninitiative Tätigwerden. Der BR ist nicht der Zivi der Schwerbehinderten.
Von daher KANN eine Ermahnung korrekt (und gleichzeitig unmoralisch) sein. Das liegt an den Gesamtumständen, die hier keiner ausser dem Fragesteller kennt
Erstellt am 04.05.2017 um 13:00 Uhr von AlterMann
Irgendwie klingt die Fragestellung nicht logisch:
Der Schwerbehinderte Kollege hätte wegen eines Problems die IT-Hotline anrufen müssen, und der (BR-) Kollege half ihm dabei und bekommt deshalb eine Abmahnung. Der Sb-Kollege hat ihn gefragt, weil er sich mit dem Chef nicht gut versteht. Hmh.
Habe ich Recht mit der Vermutung, dass die IT-Hotline teuer ist und deshalb der Chef entscheidet, ob sie angerufen wird? Und dass die beiden Kollegen den Chef mit dem Anruf übergangen haben?
Erstellt am 10.05.2017 um 10:58 Uhr von ickederdicke
Zuerst stellt sich mir die Frage, warum wird angerufen ? IT Hotline sollte i.d.R. auch per Mail erreichbar sein.
Desweiteren ist der AG hier verpflichtet seinem SB MA mit Schwerhörigkeit den Arbeitsplatz Behinderungsgerecht einzurichten, d.h. Angepasste Technik für Telefonate,z.B. Schreibtelefon, Benennung unterstützender Kollegen, bis hin zum Gebärdendolmetscher falls notwendig..
Beide, AG und AN können hier über den entsprehenden Kostenträger Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.
U.U. könnte hier sogar ein Verstoß gegen das AGG vorliegen.
Erstellt am 13.05.2017 um 17:18 Uhr von natraq99
Danke für die Antworten!
Das Thema hat sich in der Zwischenzeit erledigt, die Ermahnung des Abteilungsleiters wurde vom Produktionsleiter aufgehoben. Der Produktionsleiter sah kein Fehlverhalten des BR-Kollegen in dem Fall. Der PL hat darüberhinaus ein Gespräch mit dem BR angesetzt, welches das gestörte Verhältnis zwischen Abteilungsleiter und dem schwerbehinderten Kollegen zum Thema hat.
Der IT-Service hat den PC zurückgesetzt und dadurch den Zugang zu dem PC lahmgelegt - zusätzliche Nutzer vorhanden. Mit ein Grund dafür, dass die Sache wohl eskaliert ist. Ein Anruf war deshalb notwendig, weil der Mail-Account und SAP-Zugang des Kollegen nicht mehr funktionsfähig, sprich der Account anscheinend komplett aus dem System gelöscht wurde. Der Produktionsleiter sieht es ähnlich wie ickederdicke was unterstützende Kollegen-Innen betrifft ... erwartet es das sich jeder, nicht nur Betriebsräte, für behinderte Kollegen einsetzt.