BR-Kollege unterstützt schwerhörigen Kollegen - Verwarnung erhalten!
Hallo!
Ein BR-Kollege wurde wegen Unterstützung eines schwerbehinderten Kollegen (hochgradige Schwerhörigkeit) verwarnt. Der Kollege war mit einem IT-Problem konfrontiert, welches einen Anruf bei der IT-Hotline notwendig machte. Der BR-Kollege verständigte die IT-Hotline und sieht sich nun dem Vorwurf ausgesetzt, dass er damit seine Zuständigkeit überschritten hat.
- Der BR-Kollege arbeitet im gleichen Abteilungsbereich
- Der schwerbehinderte Kollege versteht sich überhaupt nicht mit seinem Vorgesetzten (wohl deshalb die Bitte an den BR-Kollegen den Anruf zu tätigen)
Ist die Verwarnung gegen den BR-Kollegen gerechtfertigt, bzw. hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?
Community-Antworten (6)
03.05.2017 um 16:24 Uhr
Ich habe zwar keine Erfahrung mit SB, aber ich glaube kam, daß der AG selbst mit einer ABMAHNUNG kaum durchdringen wird.Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es zu den Allgemeinen Aufgaben des BR gehört,SB'te weitestgehend zu unterstützen. Hierzu ein Auszug aus dem Gesetz :
§ 80 BetrVG : Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: ......................................................................
- die Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;
03.05.2017 um 17:27 Uhr
Verwarnung?
Du hast ja in dem Moment nicht als BR sondern als Kollege gehandelt. Trotzdem würde ich auch wie Challenger schreibt argumentieren. Außerdem sollte sich der AG einmal den § 75 BetrVG hereinziehen, wenn er glaubt Behinderten keine Unterstützung gewähren zu wollen.
Schon fast ein Fall für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit (Betriebsversammlung)
03.05.2017 um 19:39 Uhr
Das Vorgehen des AG ist natürlich hochgradig daneben.
Dennoch schießt Challenger komplett am Ziel vorbei. Denn die von ihm zitierten Regelungen beziehen sich selbstverständlich auf die Regelungen, die der BR anregen und durchsetzen soll, nicht auf das das eigeninitiative Tätigwerden. Der BR ist nicht der Zivi der Schwerbehinderten.
Von daher KANN eine Ermahnung korrekt (und gleichzeitig unmoralisch) sein. Das liegt an den Gesamtumständen, die hier keiner ausser dem Fragesteller kennt
04.05.2017 um 15:00 Uhr
Irgendwie klingt die Fragestellung nicht logisch: Der Schwerbehinderte Kollege hätte wegen eines Problems die IT-Hotline anrufen müssen, und der (BR-) Kollege half ihm dabei und bekommt deshalb eine Abmahnung. Der Sb-Kollege hat ihn gefragt, weil er sich mit dem Chef nicht gut versteht. Hmh. Habe ich Recht mit der Vermutung, dass die IT-Hotline teuer ist und deshalb der Chef entscheidet, ob sie angerufen wird? Und dass die beiden Kollegen den Chef mit dem Anruf übergangen haben?
10.05.2017 um 12:58 Uhr
Zuerst stellt sich mir die Frage, warum wird angerufen ? IT Hotline sollte i.d.R. auch per Mail erreichbar sein. Desweiteren ist der AG hier verpflichtet seinem SB MA mit Schwerhörigkeit den Arbeitsplatz Behinderungsgerecht einzurichten, d.h. Angepasste Technik für Telefonate,z.B. Schreibtelefon, Benennung unterstützender Kollegen, bis hin zum Gebärdendolmetscher falls notwendig.. Beide, AG und AN können hier über den entsprehenden Kostenträger Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. U.U. könnte hier sogar ein Verstoß gegen das AGG vorliegen.
13.05.2017 um 19:18 Uhr
Danke für die Antworten!
Das Thema hat sich in der Zwischenzeit erledigt, die Ermahnung des Abteilungsleiters wurde vom Produktionsleiter aufgehoben. Der Produktionsleiter sah kein Fehlverhalten des BR-Kollegen in dem Fall. Der PL hat darüberhinaus ein Gespräch mit dem BR angesetzt, welches das gestörte Verhältnis zwischen Abteilungsleiter und dem schwerbehinderten Kollegen zum Thema hat.
Der IT-Service hat den PC zurückgesetzt und dadurch den Zugang zu dem PC lahmgelegt - zusätzliche Nutzer vorhanden. Mit ein Grund dafür, dass die Sache wohl eskaliert ist. Ein Anruf war deshalb notwendig, weil der Mail-Account und SAP-Zugang des Kollegen nicht mehr funktionsfähig, sprich der Account anscheinend komplett aus dem System gelöscht wurde. Der Produktionsleiter sieht es ähnlich wie ickederdicke was unterstützende Kollegen-Innen betrifft ... erwartet es das sich jeder, nicht nur Betriebsräte, für behinderte Kollegen einsetzt.
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