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Verwarnung und Abmahnung - Darf der AG eine schon gemaßregelte Aktion einen Tag später nochmals verschärft maßregeln?

E
eta
Jan 2018 bearbeitet

Verwarnung Abmahnung


Moin, folgender Fall:

Am Montag hat sich ein MA gegenüber einem anderen MA's ungebührlich verhalten. MA1 hat gegenüber MA2 "bäh" mit den dazugehörigen und unterstützenden körperlichen Aktionen gemacht.

MA2 geht umgehend zur Geschäftsführung petzen.

GF holt sich die Bereichsleitung, und lässt über diese am nächsten Tag (Dienstag) eine Ermahnung/Verwarnung mündlich aussprechen.

Daraufhin folgt Aussprache und Entschuldigung zwischen MA1 und MA2.

Ein Tag später, Mittwoch, erhält MA1 wegen dieses Vorfalls (zur Erinnerung: bäh) eine schriftliche Abmahnung.

Frage: Darf der AG eine schon gemaßregelte Aktion einen Tag später nochmals verschärft maßregeln?

Danke eta

3.35401

Community-Antworten (1)

L
Lotte

11.06.2007 um 17:11 Uhr

eta, ja, in manchen Betrieben gehört sogar eine vorherige Anhörung zwingend zur Abmahnung dazu (laut TV)

Eine Kündigung kann allerdings aufgrund einer schon abgemahnten Handlung nicht mehr erfolgen

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