Erstellt am 03.05.2017 um 07:30 Uhr von Tanzbär
Fall2: Der BR sollte dieses Wissen, dass der AG lügt, auf einer Betriebsversammlung bekannt machen. Einfach schräge und gemeine Fragen zur Personalentwicklung, Entlohnung usw stellen, da wird er schon Farbe bekennen müssen, denn sowas geht alle an.
Fall1: Mehr Geld kannst Du immer verlangen.Die Art und Weise sei mal dir überlassen.
Erstellt am 03.05.2017 um 08:06 Uhr von gironimo
Auch mein AG hat diese Bedenken beim Arbeitsgericht vorgetragen, als ich einmal wegen Benachteiligungsverbot zu Gericht zog : Meinung des Richters: "woher soll denn der BR sonst die Information bekommen können - natürlich darf er sein BR-Wissen nutzen"
Erstellt am 03.05.2017 um 08:28 Uhr von gironimo
>Als BR Mitglied weiß ich jedoch, dass es einige ausgewählte Kollegen gibt, die eine bekommen<
Du solltest dabei nicht nur an dich denken. Bei der Erhöhung ansich, ist der BR nicht in der Mitbestimmung - aber bei der unterschiedlichen Verteilung. Da stehen ja auch immer Beurteilungsgrundsätze dahinter (wer hat gute Leistung erbracht und wer nicht -usw.). Also § 87 Abs 1 Nr 10 + 11 BetrVG und auch § 94 BetrVG dürften bei euch eine Rolle spielen.