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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Infos nutzen?

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RolfJIRD
Jan 2018 bearbeitet

Moin. Eine generelle Frage, die immer wieder aufpoppt: Darf ich das Wissen, welches ich als BR Mitglied bekomme, für mich als Arbeitnehmer benutzen? Konkreter Fall 1: durch meine BR Arbeit habe ich erfahren, dass alle in meiner Abteilung mehr Geld verdienen, als ich, obwohl meine Qualifikation höher ist und ich nachweislich auch mehr leiste. Kann ich dieses Wissen bei der nächsten Gehaltsverhandlung benutzten und damit argumentieren? Fall 2: Der Arbeitgebr sagt mir, dass es in diedem Jahr keine Lohnerhöhungen gwben word. Als BR Mitglied weiß ich jedoch, dass es einige ausgewählte Kollegen gibt, die eine bekommen. Kann ich dieses Wissen beim AG benutzen?

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Community-Antworten (3)

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Tanzbär

03.05.2017 um 09:30 Uhr

Fall2: Der BR sollte dieses Wissen, dass der AG lügt, auf einer Betriebsversammlung bekannt machen. Einfach schräge und gemeine Fragen zur Personalentwicklung, Entlohnung usw stellen, da wird er schon Farbe bekennen müssen, denn sowas geht alle an. Fall1: Mehr Geld kannst Du immer verlangen.Die Art und Weise sei mal dir überlassen.

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gironimo

03.05.2017 um 10:06 Uhr

Auch mein AG hat diese Bedenken beim Arbeitsgericht vorgetragen, als ich einmal wegen Benachteiligungsverbot zu Gericht zog : Meinung des Richters: "woher soll denn der BR sonst die Information bekommen können - natürlich darf er sein BR-Wissen nutzen"

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gironimo

03.05.2017 um 10:28 Uhr

Als BR Mitglied weiß ich jedoch, dass es einige ausgewählte Kollegen gibt, die eine bekommen<

Du solltest dabei nicht nur an dich denken. Bei der Erhöhung ansich, ist der BR nicht in der Mitbestimmung - aber bei der unterschiedlichen Verteilung. Da stehen ja auch immer Beurteilungsgrundsätze dahinter (wer hat gute Leistung erbracht und wer nicht -usw.). Also § 87 Abs 1 Nr 10 + 11 BetrVG und auch § 94 BetrVG dürften bei euch eine Rolle spielen.

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