Erstellt am 10.08.2005 um 08:32 Uhr von Werner
Moin Wizard,
gute Frage!
Also wenn der BR den Wagen auch als NichtBR zur Verfügung gestellt bekommen würde, dann JA!
Wenn er den Wagen aber nur durch sein BRamt hat könnte es eine Vergünstigung sein.
Sollten andere MA die einen Dienstwagen gestellt bekommen diesen auch privat nutzen dürfen wird die Sache wieder relativiert.
Es gibt also viele Variationen, die man ohne die genauen Umstände zu kennen nicht korrekt beantworten kann.
Erstellt am 10.08.2005 um 08:38 Uhr von viktor
Im allgemeinen schließt man einen Dienstwagennutzungsvertrag ab. Da wird dieser Punkt geregelt. Er sollte auch auf jeden Fall schriftlich geregelt werden. Sicherlich gibt es doch bei Euch auch derartige Verträge z.B. für Außendienstmitarbeiter oder leitende Angestellte.
Erstellt am 11.08.2005 um 12:23 Uhr von BR-Wizard
Vielen Dank für die Antworten...im aktuellen Fall wurde dem BR-Vorsitzenden und nur ihm ein Dienstwagen der gehobenen Klasse zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt,er darf dieses Fahrzeug auch mit in den Ruhestand nehmen.Ist eine solche Art von Vergünstigung und möglicher Einflussnahme rechtlich anfechtbar...?