Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe in den letzten Tagen versucht ein paar Antworten auf meine Fragen zu finden, bin aber leider nicht fündig geworden. Vielleicht hat jemand von euch ein wenig Erfahrung bzw. Kenntnis die weiterhelfen kann.

Ich bin Ersatzmitglied eines Betriebsrates. Durch Krankheit, Urlaube und Fortbildungen sind in unserem Betriebsrat Kolleginnen und Kollegen ausgefallen bzw. konnten nicht an den Sitzungen teilnehmen. Laut Betriebsverfassungsgesetz ist für jedes verhinderte Mitglied des BR ein Ersatzmitglied zu laden.
So weit, so gut. Lassen wir die Rechtskräftigkeit der Beschlüsse eines BR bei Nichtladen von Ersatzmitgliedern mal aussen vor.

Mich würde mal interessieren, wie im Falle einer bewussten Nichtberücksichtigung von Ersatzmitgliedern zu verfahren ist, bzw. welche rechtlichen Konsequenzen das für einen BRV hat und wie man dagegen vorzugehen hat.

Und da ich hier schon einige Antworten gelesen habe, bitte ich bei der Antwort vom Spekulieren bzw. Fragen wieso, weshalb, warum der BRV dies tut abzusehen.

Fakt ist: Der BRV ignoriert BEWUSST einige Ersatzmitglieder. Das "warum" spielt in diesem Fall für die Beurteilung in meinen Augen keine Rolle.
Es geht hier also um das Wort "bewusst" !

Kann mir jemand da etwas aus seinen eigenen Erfahrungen mitteilen bzw. einen Rat geben wie da zu verfahren ist ?