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Bewusstes Nichtberücksichtigen von BR Ersatzmitgliedern durch den BRV

P
paulausherzlake
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe in den letzten Tagen versucht ein paar Antworten auf meine Fragen zu finden, bin aber leider nicht fündig geworden. Vielleicht hat jemand von euch ein wenig Erfahrung bzw. Kenntnis die weiterhelfen kann.

Ich bin Ersatzmitglied eines Betriebsrates. Durch Krankheit, Urlaube und Fortbildungen sind in unserem Betriebsrat Kolleginnen und Kollegen ausgefallen bzw. konnten nicht an den Sitzungen teilnehmen. Laut Betriebsverfassungsgesetz ist für jedes verhinderte Mitglied des BR ein Ersatzmitglied zu laden. So weit, so gut. Lassen wir die Rechtskräftigkeit der Beschlüsse eines BR bei Nichtladen von Ersatzmitgliedern mal aussen vor.

Mich würde mal interessieren, wie im Falle einer bewussten Nichtberücksichtigung von Ersatzmitgliedern zu verfahren ist, bzw. welche rechtlichen Konsequenzen das für einen BRV hat und wie man dagegen vorzugehen hat.

Und da ich hier schon einige Antworten gelesen habe, bitte ich bei der Antwort vom Spekulieren bzw. Fragen wieso, weshalb, warum der BRV dies tut abzusehen.

Fakt ist: Der BRV ignoriert BEWUSST einige Ersatzmitglieder. Das "warum" spielt in diesem Fall für die Beurteilung in meinen Augen keine Rolle. Es geht hier also um das Wort "bewusst" !

Kann mir jemand da etwas aus seinen eigenen Erfahrungen mitteilen bzw. einen Rat geben wie da zu verfahren ist ?

1.075022

Community-Antworten (22)

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Challenger

01.05.2017 um 15:56 Uhr

Mit der bewußten Unterlassung, erforderlichenfalls Ersatzmitglieder zu laden, erfüllt Euer BRV : 1.) Den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, was nach §23 Abs.1 BetrVG zum Ausschluß im Wege eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens führen kann und 2.) Den Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Nach §78 BetrVG, kann sowohl der BR, als auch das einzelne Mitglied, ggf mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen.

P
paulausherzlake

01.05.2017 um 18:04 Uhr

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie ist also in solch einem Fall vorzugehen?

  1. Habe ich als Ersatzmitglied noch an keiner einzigen Sitzung des BR teilgenommen weil es entweder nicht notwendig war oder weil ich (wie auch andere Ersatzmitglieder) bewusst nicht geladen wurden.

  2. Wie kann ich einen Nachweis führen, das die Nichteinladung bewusst erfolgt ist ohne die Sitzungsprotokolle als nichtteilnehmendes Ersatzmitglied einsehen zu können? Natürlich würde das anhand von Urlaubslisten gehen ... wer wann im Urlaub war und zwangsläufig nicht an einer Sitzung teilnehmen konnte. Aber reicht so etwas als Nachweis?

Ist es einem BR Mitglied gestattet die Teilnehmerlisten aus den Protokollen für Ersatzmitglieder öffentlich zu machen ?

Wenn man weiß, das der BRV Ersatzmitglieder bewusst nicht lädt ... muss es dann aber auch nachweisen können.

Wie also muss bzw. sollte ein Vorgehen in diesem Sachverhalt aussehen. Und damit wir uns da klar verstehen ... es geht hier nicht um gekränkte Eitelkeiten meinerseits bzw. eines anderen Ersatzmitgliedes. Es geht darum ungesetzliches Verhalten offenzulegen und zu sanktionieren. Denn wer vertraut einem BR der solche Dinge toleriert ?

G
gironimo

01.05.2017 um 18:12 Uhr

Hast Du die Möglichkeit, Dich an die Gewerkschaft zu wenden und sie um Hilfe zu bitten? Sonst kannst Du ja allein z.B. schlecht ein Verfahren nach § 23 BetrVG einleiten.

Wie wäre es mit einer Nachfrage auf einer Betriebsversammlung. Da kannst Du ja an Hand von ein/zwei Daten, wo Dir bekannt ist, dass jemand Urlaub hatte und eine Sitzung stattfand, konkret fragen.

P
paulausherzlake

01.05.2017 um 18:36 Uhr

Es muss doch als Ersatzmitglied irgendeine rechtliche Handhabe geben um solche Dinge irgendwie anzuzeigen.

Mit meiner Gewerkschaft kann ich zwar darüber reden ... erfahrungsgemäß wird die aber leider nicht in der Form tätig in der sie eigentlich tätig werden müsste.

Wir reden ja hier nicht über ein versehentliches Vorkommnis sondern um Vorsatz. Kann ja eigentlich nicht sein, das ich dann über Hintertüren, Umwege oder konspirative Gespräche hinter vorgehaltener Hand versuchen muss solches Fehlverhalten anzuzeigen bzw. nachzuweisen. Da muss es doch eine klare, rechtliche Möglichkeit geben um das offenzulegen bzw. offenlegen zu lassen um einen Vorsatz nachzuweisen bzw. einen BR bzw. BRV für ein so grobes Fehlverhalten zu belangen.

G
gironimo

01.05.2017 um 19:14 Uhr

Ich bringe die Gewerkschaft ins Spiel (beraten wird sie Dich doch wohl), weil es im § 23 BetrVG heißt :

"Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht ....."

Und beim Gericht muss der BR auch seine Protokolle, Teilnahmelisten usw. darlegen, wenn das Gericht sie sehen will.

U
UliPK

01.05.2017 um 19:18 Uhr

◆───"Wir reden ja hier nicht über ein versehentliches Vorkommnis sondern um Vorsatz."───◆

Gerade diesen Vorsatz nachzuweisen ist nicht gerade einfach.

Selbst wenn du mitbekommst das einer vom BR Urlaub hat oder aber krank geworden ist wie willst du denn den BRV nachweisen das er rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt worden ist um auch noch rechzeitig zu laden? Ist verdammt schwer da was zu machen. Um es kurz zu machen, es gibt da keine rechtliche Handhabe nach der du vorgehen könntest, so weit mir das bekannt ist. Habe das umgekehrte Problem das ich das 2 Ersatzmitglied nicht laden möchte da er nach der Wahl von der GF als Ansprechpartner für eine Abteilung benannt worden ist.

Einzig wie schon von gironimo angesprochen wäre da noch was über die Gewerkschaft zu machen oder aber über den AG. Wenn falsch geladen worden ist könnten auch Beschlüsse nichtig sein. Hier mal der §23 Abs.1 BetrVG "Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden."

P
paulausherzlake

01.05.2017 um 20:15 Uhr

Ich danke euch für die vielen Antworten.

Leider verfestigt sich sich jetzt das Gefühl, was wir als Ersatzmitglieder so haben. Es ist nicht möglich dem BR bzw. BRV auf die Finger zu klopfen bzw. ein gesetzeskonformes Verhalten zu gewährleisten, was für mich dann denn Sinn einer Arbeitnehmervertretung dann wieder komplett ad absurdum führt.

Ich möchte, das meine AN Vertretung die gesetzlichen Bestimmungen bzw. meine Rechte einfordert, so das der AG sich an Gesetze hält ... auf der anderen Seite ist es mir als wahlberechtigter Arbeitnehmer bzw. als BR-Ersatzmitglied nicht möglich dafür zu sorgen, das der BR gesetzliche Bestimmungen einhält. Da kann ich ja gleich mit der GF ins Bett gehen.

Da fühlt man sich dann doch schon etwas machtlos. Der Ansatz mit der GF würde nur Sinn machen, wenn Beschlüsse gefasst wurden, die der GF nicht genehm sind. Da das aber weites gehend nicht der Fall ist, ist der Anreiz tätig zu werden wohl nicht sehr hoch. Eventuell kann man sie dazu bewegen sich zu dem Sachverhalt zu äußern, wenn Beschlüsse die ihr in den Kram passen dadurch unwirksam werden. Aber dann stellt sich auch die Frage ... gibt es solche Beschlüsse.

Wirklich traurig das Ganze.

U
UliPK

01.05.2017 um 21:19 Uhr

Na die nächsten Wahlen sind nicht weit, mache doch richtig Wind bei euch in der Firma gegen den BRV.

B
BRHamburg

01.05.2017 um 21:31 Uhr

Ohne den Sachverhalt zu brwerten, den das kann ich nicht. Der Vorsitzende ist gewählt worden, weil die Kollegen ihm und den anderen Mitgliedern vertrauen. Damit muss man sich erstmal abfinden. Nur das muss bei der nächsten Wahl ja nicht wieder der Fall sein. Zeigt den Kollegen für welchen Weg ihr steht und was aus eurer Sicht falsch läuft zur Zeit.

T
Tanzbär

01.05.2017 um 22:51 Uhr

Leider verfestigt sich sich jetzt das Gefühl, was wir als Ersatzmitglieder so haben ... ... Sinn einer Arbeitnehmervertretung dann wieder komplett ad absurdum führt.

Na dann lies dir doch noch einmal alle Antworten durch. Die offene Fragestellung auf einer Betriebsversammlung mit 2...3 Beispielterminen ist doch schon gesagt worden. Und dann hartnäckig immer wieder dranbleiben. Oder traust du dir da nicht?

P
paulausherzlake

02.05.2017 um 01:38 Uhr

Ich habe kein Problem damit anzuecken bzw. mich mit dem ein oder andere anzulegen. Ihr habt recht .... die nächste Wahl wird kommen ....

Aber trotzdem ein Armutszeugnis, das man solche Dinge nur alle Jahre durch eine Wahl verhindern kann.

Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe bzw. Meinungen zu dem Thema.

N
nicoline

02.05.2017 um 09:15 Uhr

Der BRV ignoriert BEWUSST einige Ersatzmitglieder. Das heißt also, ihr wußtet, wann ordentliche BRM verhindert waren. Warum seid ihr dann nicht einfach zur Sitzung gegangen, auch ohne Einaldung? Würde ich ein paar mal wiederholen, mal sehen, was dann pasiert.

E
Ernsthaft

02.05.2017 um 09:27 Uhr

Richtig! Ich habe mich schon gewundert, warum das bisher nicht erwähnt wurde. Da er hier ja auch automatisch nachrutscht, gibt es auch noch ein paar andere Möglichkeiten, einem BRV sein Fehlverhalten aufzuzeigen und auch für Abhilfe zu sorgen.

E
Ernsthaft

02.05.2017 um 11:13 Uhr

@paulausherzlake „Wirklich traurig das Ganze.“ Wenn du damit deine rechtlichen Möglichkeiten meinst, stimmt das so nicht!

Da du hier ja auch ohne Zutun deines BRV nachrutschst, entstehen für einen BRV ja nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern für dich auch div. Rechte, die auch ein BRV besser berücksichtigen sollte.

Da mit so einer Handlung auch sämtliche Beschlüsse, sofern sie nicht auf einer Nachfolgenden korrekt durchgeführten Sitzung geheilt werden, nichtig sind, liegen hier jetzt ja schon zwei Amtspflichtverletzungen vor, die aufgrund einer teilweisen Amtsunfähigkeit des BR auch zu Vermögensschäden führen können. Das kann z. B. im Falle einer Kündigung, dich besonders, sowie auch jeden anderen MA treffen.

  1. Er hat mit dieser Handlung die Amtsfähigkeit des BR so massiv eingeschränkt, dass sie zum Nachteil für die Belegschaft werden kann und für den BR auch schon ist.

  2. Er hat durch diese Handlung nicht nur dir deine dir vom Gesetzgeber zugesprochenen und geforderten Einwirkungsmöglichkeiten genommen, sondern dem Betrieb dadurch auch einen Vermögensschaden zugefügt. Denn durch die Nichtbeachtung der sich aus den §§ 25 und 29 BetrVG ergebenden Rechte und Pflichten und dem dann greifenden § 78 BetrVG, auf der Grundlage des § 40 BetrVG div. Verfahrenskosten entstehen, die zulasten des Betriebs gehen.

Ganz so hilflos wie angenommen bist du hier denn nun doch nicht. Denn, bestehen zw. hier Unstimmigkeiten über das Nachrücken, der Rechtsstellung und der Reihenfolge des Nachrückens und der Betätigungsrechte von EMG, werden diese vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Da es sich hier ja um betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten handelt, hat ein AG auch hier die Kosten gemäß § 40 BetrVG zu tragen. Das gilt sowohl bei Streitigkeiten über Beschlüsse eines BR an denen ein EMG beteiligt war, wie auch bei unterlassenen Einladungen und Ausgrenzungen von der BR-Arbeit. Auch in diesen Fällen hätte der AG die Kosten des Anwalts des EMG als auch die des BR zu tragen.

Ein EMG wäre also in der Lage, die Wahrung seiner Rechte auch mit einem Anwalt seiner Wahl durchzusetzen.

Schon allein die Mitteilung an den AG, dass man die Verletzung seiner Rechte nicht hinnehmen und dagegen vorgehen werde, und dieses jetzt leider zu seinen Lasten erfolgt, könnte schon dazu führen, dass es einer GW nicht mehr bedarf, um den letzten Schritt zu gehen und ein Verfahren gemäß § 23 BetrVG auf den Weg zu bringen.

Dass man dieses (belegbare) Verhalten des BRV vorher betriebsöffentlich machen sollte und auch Sitzungen, zu denen man geladen werden müsste, aufsucht und dort seinen Standpunkt einmal klar macht, sollte selbstverständlich sein.

Hierauf kann man nicht nur, sondern sollte auch gegenüber dem Gremium wie auch dem AG schriftlich hinweisen. Wenn man so handelt, dürfte sich im Normalfall das Problem sehr schnell erledigen.

Und noch etwas nicht ganz Unwichtiges. Nicht du musst hier etwas beweisen. Ein Fordern reicht hier aus. Beweisen, dass deine Forderung nicht berechtigt ist, muss dann der BRV.

C
celestro

02.05.2017 um 11:45 Uhr

Der wichtigste Punkt fehlt mir hier aber noch. Denn wie wäre es, sich mit ein paar der "nicht berücksichtigten" mal zum BRV zu begeben und ihn darauf anzusprechen ?

P
Pjöööng

02.05.2017 um 14:41 Uhr

Was ist denn ein "EMG"?

C
Challenger

02.05.2017 um 15:24 Uhr

Zitat Ernsthaft : Und noch etwas nicht ganz Unwichtiges. Nicht du musst hier etwas beweisen. Ein Fordern reicht hier aus. Beweisen, dass deine Forderung nicht berechtigt ist, muss dann der BRV.


Ergänzend hierzu : Eine grobe Amtspfichtverletzung durch den BRV liegt hier zweifellos vor. Bei der Bewertung der groben Amtspflichtverletzung kommt es nicht und in gar keinem Fall darauf an, ob diese auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, oder einfacher Fahrlässigkeit beruht. Denn als BRV hat er bei der Ausübung seiner Amtspflichten die verkehrsüblichen Sorgfaltspflichten zu beachten, bei deren Verletzung er die Konsequenzen zu tragen hat. Wie Ernshaft jedoch bereits ansatzweise erwähnt hat, könnten die rechtswidrigen Handlungen des BRV einen nicht unerheblichen Einfluß auf Eueren besonderen Kündigungsschutz haben. Ein Weiteres. Wie viele Mitglieder hat der BR. Und wieviele der Mitglieder sind auf Euerer Seite, bzw, was sagen sie dazu ?

N
nicoline

02.05.2017 um 15:50 Uhr

Was ist denn ein "EMG"? Wohl am Wahrscheinlichsten ein Ersatzmitglied.

P
Pjöööng

02.05.2017 um 18:45 Uhr

"EMG" = "Ersatz Mit Glied"?

Naja, warum nicht, die Bahn nennt ihre Hauptbahnhöfe schließlich auch Hbf. ;0))

C
celestro

02.05.2017 um 18:54 Uhr

nein, sondern ErsatzMitGlied

P
Pjöööng

02.05.2017 um 19:00 Uhr

Das habe ich zwar noch nie mit Binnenversalie gesehen, sieht aber witzig aus. Glaube aber nicht dass das so Eingang in den Duden finden wird.

H
Homeworker

03.05.2017 um 01:22 Uhr

Hä! Was haben alleinstehende Großbuchstaben denn mit einer Binnenversalie zu tun? Warum nur muss ich bei dem Nick immer an Nordkorea denken?

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