Erstellt am 01.05.2017 um 07:12 Uhr von gironimo
Auch ein befristet beschäftigter AN kann vorzeitig gekündigt werden, wenn sein Vertrag dies zulässt.
Die Frage wäre, ob es überhaupt Sinn macht, jemanden betriebsbedingt zu kündigen, wenn doch der Vertrag eines befristeten AN ausläuft - wenn auch ein wenig später.
Erstellt am 01.05.2017 um 09:33 Uhr von Tanzbär
Viermal verlängert ist zwar eine Sauerei, aber es bleibt ein befristeter Vertrag, der dann eben nicht noch einmal verlängert wird und ausläuft.
Leider.