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befristeter Arbeitsvertrag

H
horoz
Jan 2018 bearbeitet

Ein Bekannte hatte zuerst ein 2 jahre befristeter Arbeitsvertrag bekommen .. danach noch 1 Jahr befristete Arbeitsvertrag mit Sachgrund jetzt wollen sie noch eine Jahr ohne Sachgrund verlängern ...

So viel ich weiss ohne Sachgrund verlängern geht gar nicht weil er schon bei der Firma beschaftigt ist .. sollte er eigentlich nicht nach 2 Jahren eine festes Arbeitsvertrag bekommen ..????

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Community-Antworten (2)

M
Maledeto

20.11.2014 um 23:30 Uhr

Wenn dein bekannter schlau ist sagt er nichts! Unterschreiben, wenn möglich abends nach dem er bereits den tag gearbeitet hat. Aber bitte mit Zeuge dann. Wenn das Jahr um ist und der Chef sagt tut mir leid wir können nicht mehr verlängern, kann er drauf antworten sehe ich nicht so und das Arbeitsgericht bestimmt auch nicht. Zitat aus dem alten Rom: " das recht ist für die wachen da."

G
gironimo

21.11.2014 um 10:45 Uhr

... oder "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

Darum empfiehlt sich das Studium des § 14 TzBfG. Vielleicht ist es eben doch möglich.

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