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werktägliche Arbeitszeit

SR
Silvio Rau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Folgender Fall: Ein Mitarbeiter fängt an seinem ersten Werktag in der Woche Montag 0:00Uhr an und hört 8:30 Uhr auf mit arbeiten. Der nächste Dienst beginnt 22:00 Uhr am selben Tag. und endet am Dienstag 6:30 Uhr. Die Ruhezeit gemäß Arbeitszeitgesetz von 11 Stunden ist zwar eigehalten, aber er kommt auf 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit. (Die folgenden Dienste beginnen jeweils 22:00 Uhr.) Dazu folgende Fragen: Kann der 2. Dienstbeginn um 22:00 Uhr am Montag schon als sein zweiter Werktag gezählt werden oder ist das ein geteilter Dienst? Muss der MA am Montag 45 Minuten Pause machen (weil 10 Stunden AZ)? Wie viel Tage Urlaub muss der MA nehmen wenn er Montag und Dienstag Urlaub möchte?

Vielen Dank im Voraus Silvio

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

28.04.2017 um 15:53 Uhr

Meines Erachtens wäre es hier sachgerecht, Beginn und Ende des Arbeitstages bei deisem AN um 22:00 Uhr zu sehen.

G
gironimo

28.04.2017 um 18:16 Uhr

Nicht alles was erlaubt ist, muss der BR dem AN auch zumuten. Denkt daran, daß es auch ein Privatleben gibt.

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etugruber

29.04.2017 um 13:11 Uhr

Aus meiner Meinung muss du den 24 Stunden Tag einhalten. Alles was in 24 Stunden gearbeitet hat , darf 10 Stunden Arbeitszeit nicht überschreiten. Ein geteilter Dienst muss mit dem BR in einer BV abgeschlossen werden.

E
etugruber

29.04.2017 um 13:20 Uhr

Also, 0:00 bis 8:30 = 8,5 Stunden ....Dienstschichtlänge !!! Pause ab 6 Stunden muss sein = 30 Minuten Abzug sind 8 Stunden .... Dienstbeginn ab 22:00 Uhr bis 00:00 Uhr = 2 Stunden Arbeitszeit .... Insgesamt 8 + 2 sind 10 Stunden Arbeitszeit in 24 Stunden.... Arbeitszeitgesetz wurde eingehalten...... Alles in Ordnung

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