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Bruttogehaltslisten

T
Tom22
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo wir möchten die Bruttogehaltslisten der Kollegen als Betriebsrat einsehen. Wer weiß Bescheid? Darf man die auch Abfotografieren? Es sind insgesamt um die 25 Kollegen und weil dies schneller und Einfacher geht haben wir gedacht wir fotografieren es ab statt zu schreiben. Darf man das?

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Community-Antworten (8)

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celestro

12.03.2024 um 12:41 Uhr

Ihr dürft Euch Notizen machen ... das heißt aber weder abfotografieren, noch "alles abschreiben".

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GabrielBischoff

12.03.2024 um 12:54 Uhr

Um den Wettbewerb zu zitieren - "Bei der Auswertung der Gehaltslisten dürfen sich die Betriebsratsmitglieder Notizen machen, sie dürfen aber keine Kopien oder Fotografien von den Listen anfertigen und sie dürfen diese auch nicht vollständig abschreiben. Auch das ist ein Unterschied zu anderen Unterlagen, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss. Von anderen Unterlagen darf sich der Betriebsrat normalerweise auch Kopien anfertigen."

M
Moreno

12.03.2024 um 12:58 Uhr

Na bei 25 Mitarbeitern sollte es auch kein Problem sein sich handschriftlich dieser Aufgabe zu widmen! Es gibt ja keine Vorgabe wieviel Zeit ihr benötigt.

W
WiederDa

13.03.2024 um 12:56 Uhr

Ihr solltet Euch alle Brutto-Lohnbestandteile aufschlüsseln lassen (nicht das Nettogehalt!). Schau Dir zuvor die Kommentierung zum BetrVG §80 Satz(2) an. Das hilft beim Argumentieren. Bei Einsichtnahme habt Ihr ein Recht darauf, unbeobachtet zu sein. Besteht darauf!

M
Muschelschubser

13.03.2024 um 12:58 Uhr

Aufgrund von Nettogehältern irgend etwas zu initiieren, wäre eh vollkommen unzweckmäßig.

Da kann es deutliche Verwerfungen wegen Steuerklassen, Freibeträgen, betrieblicher Altersvorsorge, Langzeitkonten etc. geben - und die hätten allesamt erstmal nichts mit einer Ungleichbehandlung zu tun.

M
Moreno

13.03.2024 um 12:59 Uhr

@Wieder Da das Netto Gehalt geht den BR sowieso nichts an!

W
WiederDa

13.03.2024 um 13:08 Uhr

@Muschelschubser und @moreno: Ich hatte von Lohnbestandteilen gesprochen und wollte dann nur sicher gehen, dass niemand denkt, ich meine Nettolohn. ...aus den von Euch aufgeführten Gründen.
Wir sind uns also total einig ;-)

M
Muschelschubser

13.03.2024 um 13:21 Uhr

Einigkeit ist immer gut :-)

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