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Frist bei §99

L
Lolly
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Mitstreiter,

ich möchte bitte eine kurze Bestätigung, dass ich richtig denke :-)

Wir sind heute vom AG unterrichtet worden, dass 18 MA's eingruppiert werden sollen, weil bei uns eine tarifliche Gehaltserhöhung ansteht und diese mit der außertariflichen Zulage verrechnet werden soll. Ist nicht schön, aber zulässig. 23 Ma's wurden eingruppiert, zu hoch, aber da will der AG im Moment nichts machen.

Wie dem auch sei, wir möchten heute bzw. Montag, weil wir ja vorher einen Beschluss fassen müssen die Bruttogehaltslisten und Eingruppierungen anfordern bzw. um Einsicht bitten.

Ist es richtig, dass die Frist erst mit Erhalt aller Unterlagen zu Laufen beginnt, oder? Wir sehen nämlich garnicht ein, dem zuzustimmen, weil die Ma's benachteiligt würden und dann müssten noch Bedenken geäußert werden, dass die Eingruppierten MA's benachteiligt werden.

Vielen Dank und liebe Grüße von

Lolly

82402

Community-Antworten (2)

Z
zyklus

23.07.2010 um 15:04 Uhr

Hi,

die Fristen beginnen erst wirksam mit dem Zugang aller Informationen (rechtzeitig und umfassend) zu werden. Allerdings kann man streiten was umfassend und rechtzeitig im vorliegendem Fall bedeutet.

zyklus

M
mitteiler

23.07.2010 um 16:30 Uhr

beschließt doch einfach, daß die Anhörung im vorliegenden Fall noch nicht ordnungsgemäß erfolgte , folgende Unterlagen/Informationen vom AG noch erwartet werden, bevor der BR sich abschließend mit der Angelegenheit befassen kann und teilt dies dem AG schriftlich mit

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