Hallo,

bei uns ist es etwas undurchsichtig - aber ich versuche mal so plakativ wie möglich zu erklären und bedanke mich schon jetzt für's lesen.

Unser BR ist zuständig für Firma A (80 Mitarbeiter)
Firma A hat keine eigene Buchhaltung und kein eigenes Personalwesen.
Firma B (600 km entfernt - im Grunde die Mutterfirma, aber nicht juristisch) erledigt das Personalwesen und die Buchhaltung.
Es existiert ein Vertrag zur Auftragsdatenverwaltung zwischen Firma A und B.

Firma B möchte nun ein elektronisches Personaldatenverwaltungssystem einführen. Dies ist mitbestimmungspflichtig. Auch die Mitarbeiter der Firma A sollen später ihre Stammdaten selbst pflegen können.

Der Betriebsrat von A (also wir) können mit der Geschäftsleitung von Firma B keine Betriebsvereinbarung abschließen. Unsere geschäftsleitung steht auf dem Standpunkt, was Firma B macht, geht sie nichts an. Der Vertrag zur Auftragsdatenverwaltung regelt aber elementare Dinge (Wer hat Zugriff auf unsere Personaldaten - nicht)

Wie muss hier vorgegangen werden? Die Auftragsdatenverarbeitung anpassen? Muss Firma B an den BR von A die zuriffsberechtigten Personen melden (laut DSGVO wäre das nötig)
Wie kann der BR seine Kontrollrechte wahrnehmen, wenn er für B nicht zuständig ist?