Hallo zusammen,

das Kind wurde im September 2016 geboren, der AN (Vater) hat einen Teil Elternzeit in 2016 genommen, einen Teil in 2017 und möchte den Rest in 2018 nehmen.

Aber wie früh im Voraus kann er rechtsverbindlich die Elternzeit beantragen ? Oder anders gefragt, kann der AG ihm den Antrag für 2018 ohne Angabe von Gründen ablehnen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe für ein Thema in dem wir noch nicht fit sind :-)