Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen soll eine Datenschutzschulung über ein Web Based Training durchgeführt werden.
Dieses Tool unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates, wird auch für andere Mitarbeiterumfragen verwendet und ist bereits auf GBR-Ebene abgesegnet.

Nun stellt sich mir hierbei konkret die Frage der Zuständigkeit zur Datenschutzschulung über dieses Tool.
Ist hier der GBR oder der BR zuständig?

Aus meiner Sicht kann das Thema "Wie wird die Datenschutzschulung durchgeführt?" örtlich geregelt werden, weshalb der GBR außen vor bleibt.

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank und viele Grüße
Sebastian