Beschlüsse per E-Mail an AG
Hallo,
wenn Beschlüsse des Betriebsrats an den Arbeitgeber nur per E-Mail zugestellt werden sind diese dann ungültig? Oder müssen die Beschlüsse schriftlich per Brief eingereicht werden? Kann man sich mit dem Arbeitgeber darauf einigen dass Beschlüsse ihm per E-Mail gesendet werden oder ist so eine Vereinbarung nicht rechtens?
Community-Antworten (11)
25.05.2007 um 11:15 Uhr
Hallo Normality,
Ich würde sagen, wenn Euer Arbeitgeber damit einverstanden ist Beschlüsse per E-mail zu schicken dann ist es ok. Hauptsache der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen so wie es das BetrVG vorschreibt. LG
25.05.2007 um 11:27 Uhr
@Normality, wenn Ihr dann noch -um Euch abzusichern- die Empfangsbestätigung nutzt, dürfte das eigentlich kein Problem darstellen.
25.05.2007 um 11:28 Uhr
Hallo Normaltity, der Wortlaut der Beschlüsse muss in der Sitzungsniederschrift aufgenommen werden (§ 34 BetrVG). Außenwirkung erhält der Beschluss, wenn er z.B. dem AG mitgeteilt wird. Dieses kann schriftlich, mündlich oder elektronisch geschehen.
25.05.2007 um 12:05 Uhr
Eine Beschäftigung mit dem BetrVG wäre allen Beitragenden anzuempfehlen!
25.05.2007 um 12:13 Uhr
"Freunde des BetrVG" helft uns! Die Weiten sind unergründlich, gib uns einen Tip! §33 BetrVG?
25.05.2007 um 13:08 Uhr
An die Freunde des BetrVG,
euer Beitrag war nicht so toll, weil...das BetrVG hierüber nichts aussagt. Es sagt lediglich, das der BR-Vors. gegenüber dem AG die Beschlüsse des BR zu artikulieren hat.In welcher Form auch immer.
Ich empfehle hierzu: § 126 und 126 a BGB.
Gruß
Biberrat
25.05.2007 um 13:10 Uhr
"Freunde des BetrVG", gebt uns, den geistig Minderbemittelten, von Eurer Weisheit ab.
25.05.2007 um 14:04 Uhr
wir sind mal mit der E-Mail Geschichte vor A..Gericht gescheitert... also zur Sicherheit... Schreiben übergeben und Duplikat als Empfangsbetätigung unterzeichnen lassen ! Sicher ist Sicher !!
25.05.2007 um 16:39 Uhr
Hallo zusammen,
ich habe bei einem Anwalt gelernt, daß Beschlüsse per Mail nicht rechtskräftig sind. Wohl aber per Fax mit Sendebestätigung. Wir senden immer per Mail vorab und dann das Fax hinterher. Wo das steht weiß ich aber leider auch nicht.
Gruß, Dame
25.05.2007 um 17:01 Uhr
Hallo, hier das was ich noch als "Senf" anzubieten hätte ! Bitte alles Lesen sonst fehlt was !
Gerichtliche Überprüfung !!!! Beschlüsse des Betriebsrats können nur auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Eine Prüfung der sachlichen Zweckmäßigkeit ist ausgeschlossen (BAG 03.04.1979, 6 ABR 64/76, vgl. F.K.H.E. § 33 Rn. 48, 20. Auflage.
Die Nichtigkeit eines Betriebsratsbeschlusses kann als Vorfrage in Urteils- oder Beschlussverfahren geltend gemacht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Beschlüsse einen rechtswidrigen Inhalt haben oder nicht ordnungsgemäß zustande kamen
!!!!!Kannte der Arbeitgeber die Nichtigkeitsgründe nicht, kann evtl. zugunsten des Arbeitgebers ein Vertrauensschutz bestehen (BAG, 23.08.1988, 1 AZR 276/87).!!!!!!!
noch fragen ??? also wie werden Beschüsse dem AG übergeben ? ohne das er sagen kann nie Erhalten ! Eine Empfangsbestätigung hat übrigends vor Gericht keine Beweiskraft !
25.05.2007 um 23:45 Uhr
Nutzt das Faxgerät mit Empfangsbestätigung. Mit diesem sind die Beschlüsse schriftlich zugestellt.
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