Verpflichungserklärung zum Datenschutz
Wir sind leider 3 Frischlinge im BR und suche hier um Rat.
Die Geschäftsführung hat mit allen Mitarbeitern ein Datenschutzschulung durchgeführt. Im Anschluß an die Schulung wurde allen MA eine umfangreiche Verpflichtungserklärung von einer Din A4-Seite nebst 5 Seiten Anhang zum sofortigen Unterschreiben vorgelegt!
Ist die Geschäftsführung verpflichtet die Erklärung sowie die Anlage vorher dem BR zur Prüfung / zur Kenntnis zu geben???
In der Erklärung, die unterschrieben werden musste, heißt es: "Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Verletzung meines Arbeitsvertrages dar, der auch die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zur Folgen haben kann"
Ist dieser Passus wirksam? Was ist, wenn jemand nur leicht fahrlässig gehandelt hat? Kann er dann wirklich gekündigt werden?
Community-Antworten (4)
09.05.2012 um 19:01 Uhr
Also erstmal muss sich keiner entschuldigen, dass sie/er BR geworden ist :p Insofern erstmal meinen Glückwunsch!
Ich bin mir da zwar nicht 100%ig sicher, aber vom Gefühl her sehe ich in diesem Passus eine derart schwere Benachteiligung der zur Unterzeichnung genötigten Kolleginnen und Kollegen, dass ich die Haltbarkeit davon stark anzweifle. Das schließt ja allerleichteste Fahrlässigkeit mit ein.
Abgesehen davon könnte man vielleicht auch in den §87 Abs. 1 (1) reingehen (Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb). Also offensiv ran an die Buletten! Unterlassung vom ArbGeb verlangen (ggf. erzwingen per einstweiliger Verfügung... die betreuende Gewerkschaft hilft Euch da sicher), Schulung zu dem Thema beschließen, BV austüfteln und den Chef schwitzen lassen. . . . ich les das gerade nochmal.... ist die ganze Aktion denn schon durchgelaufen? Haben das ALLE unterschrieben?! Dann denke ich, wird es deutlich komplizierter.
rkoch, übernehmen sie ;)
09.05.2012 um 20:06 Uhr
Ja, es haben gleich fast alle unterschrieben. Einige wenige unter Vorbehalt!
09.05.2012 um 20:44 Uhr
Hallo IhrFrischlinge
Wenn ihr euch nicht sicher seid fragt entweder hier oder geht mit euren Problemen zur Gwerkschaft. Eigentlich hat so ziemlich alles was der AG vorlegt die nötige Zeit, die ihr zur "Überprüfung" braucht. Also nichts voreilig unterschreiben...
09.05.2012 um 23:21 Uhr
Ihr (der BR) könnt auch die Hinzuziehung eines Sachverständigen beschließen (Fachanwalt), der das Papier prüft und ein Rechtsgutachten abgibt. Nur so kann der BR (der ja neu ist) entscheiden, ob Mitbestimmungrechte betroffen sind. (siehe auch § 80 BetrVG).
Den Satz: >Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Verletzung meines Arbeitsvertrages dar, der auch die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zur Folgen haben kann< würde ich allein gestellt zunächst nicht überbewerten. Er stellt ja keine Begründung für eine Berechtigung zur Kündigung dar, sondern kann nur als Hinweis gewertet werden. Es heißt ja: .......zur Folge haben kann"
Aber natürlich muss man das ganze Papier genau studieren.
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