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Wahlausschreiben per Post

D
Dane
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo liebes WAF BR Forum,

ich habe erneut ein Szenario bei dem ich eure Hilfe bräuchte. Wir haben als Wahlvorstand beschlossen, dass wir das Wahlausschreiben, die Wählerliste und die Wahlordnung nicht nur aushängen, sondern auch im Intranet und per Post zur Verfügung stellen wollen.

Die erste Frage wäre gewesen, ob es ausreicht das Wahlausschreiben mit Vermerk auf den Verbleib der WO und der Wählerliste im Intranet per Post zu schicken, oder wir tatsächlich Wahlausschreiben, WO und Wählerliste per Post senden müssen.

Zweite Frage dabei wäre, ob man alle erstellten Exemplare des Wahlausschreibens mit Originalunterschrift versehen muss, oder ob das nur bei den ausgehängten Exemplaren nötig wäre ( per Post und Dateien im Intranet mit gescannter Unterschrift).

Die dritte Frage bezieht sich auf die Wahlordnung. Wir werden unseren ausländischen Kollegen das Wahlausschreiben übersetzt zur Verfügung stellen, hatten das aber bei den 20+ Seiten WO mit Juristendeutsch nicht vor. Ist das notwendig und wenn ja, gibt es da bereits eine englische Version der WO?

Wie immer schön Mal vielen Dank im voraus an euch alle für eure Antworten und Hilfe.

Mit den freundlichsten Grüßen, Dane

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Community-Antworten (3)

OH
Olav HB

17.02.2025 um 11:23 Uhr

Der Aushang ist die offizielle Mitteilung und muss die Formvorschriften der WO entsprechen. Per Post erfolgt dann noch ein Informationsschreiben, so zu sagen als Serviceleistung. Hier reicht der kopierten Unterschrift und muss die WO nicht unbedingt beigefügt werden. Ein Hinweis wann und wo man die Wo einsehen kann reicht da.

Frage bei der für euren Betrieb zuständigen Gewerkschaft(en) nach. Dort liegen oft alle Informationen zum Betriebsrat auch in den häufigsten Fremdsprachen vor. Das erspart euch viel Zeit und Arbeit (korrekt übersetzen ist schwieriger als man erwartet). Eine englische Version ist ja ein Anfang, aber sprechen alle nicht deutsch-muttersprachler Englisch oder eher Amerikanisch (zum Teil in juristische Begriffe erhebliche Unterschiede)? Und wenn schon Englisch/Amerikanisch gesprochen wird, ist das dann ausreichend ein komplizierten Text zu verstehen?

D
Dane

22.02.2025 um 22:28 Uhr

Danke. Ich habe nun von mehreren Seiten Rückmeludng bekommen. Verdi Bub war eine der wenigen Ansprechpartner, die tatsächlich eine WO in anderen Sprachen anbietet. Wir werden die WO und das Wahlausschreiben auf Englisch zur Verfügung stellen, da wir in einem globalen Umfeld tätig sind und all unsere internen Meetings, Gespräche mit dem Kunden etc. nur auf deutsch oder englisch stattfinden.

Ich hätte an dieser Stelle noch eine Folgefrage: Die GF hat uns um Kosten zu sparen untersagt, das Wahlausschreiben an alle Kolleg*innen per Post zu schicken und gab uns eine Liste von Leuten, die definitv nicht vor Ort sein werden aufgrund von LangzeitEekrankung/ Elternzeit. Darf sie das mitentscheiden? Ich sehe hier ein großes Anfechtungspotential, falls ein Kollege oder eine Kollegin spontan krank wird, in Elternzeit geht, Burnout hat etc. dass dieser/diese nicht vom Wahlausschreiben erfährt. Unser Schulungsreferent hat uns dringlich davon abgehalten das Wahlausschreiben nur auszuhängen und im Intranet+ Email zur Verfügung zu stellen. Gibt es hier Beschlüsse außer den vom LAG Thüringen?

Erneut vielen Dank im Vorraus

C
celestro

04.03.2025 um 17:36 Uhr

"Darf sie das mitentscheiden?"

Jein! Der AG muss nur die notwendigen Kosten der Wahl tragen.

"gab uns eine Liste von Leuten, die definitv nicht vor Ort sein werden aufgrund von LangzeitEekrankung/ Elternzeit."

und diese Personen sollen das Schreiben bekommen? Oder sollen diese Personen das NICHT bekommen?

"Unser Schulungsreferent hat uns dringlich davon abgehalten das Wahlausschreiben nur auszuhängen und im Intranet+ Email zur Verfügung zu stellen."

Begründung?

"Gibt es hier Beschlüsse außer den vom LAG Thüringen?"

Was sagt dieser Beschluss denn / Welchen Beschluss meinst Du?

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