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Mitbestimmung trotz passus im Arbeitsvertrag

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Petr1999
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

bei uns im Betrieb ist laut BV das trinken und der Dienstantritt unter Alkohol untersagt. Mehr ist in dieser BV nicht geregelt.

Unsere GSL möchte ab sofort bei verdacht Alkoholkontrollen durchführen (pusten).

Wir sind der Meinung das dies Mitbestimmungspflichtig ist.

Die GSL sagt dazu das dies nicht Mitbestimmungpflichtg ist, weil in denn Arbeitsverträgen der Mitarbeiter steht, dass Kontrollen durchgeführt werden können.

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Community-Antworten (5)

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UliPK

26.04.2017 um 22:22 Uhr

LOL, Das ist ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und darf erst gar nicht durchgeführt werden. Nur mit der zustimmung des einzelnen würde das gehen.

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BRV2017

26.04.2017 um 22:35 Uhr

Das ist leider so nicht richtig! Wenn es in der bestehenden BV nicht geregelt ist, muss dies nachverhandelt und neu beschlossen werden. Dann ist das auffordern zu pusten rechtssicher!

U
UliPK

26.04.2017 um 22:43 Uhr

Mein Fehler, hatte überlesen das die AN ihre zustimmung schon in den AV gegeben hatten. Die Kontrollen selber sind nach § 87 Abs. 1 Nr. BetrVG mitzubestimmen. Es betrifft nämlich die Fragen der Ordnung im Betrieb.

Edit: Hier mal eine Mustervereinbarung in dieser Richtung: https://www.betriebsrat.com/musterbetriebsvereinbarung/147/64592/alkoholkontrolle

G
gironimo

27.04.2017 um 01:32 Uhr

BV steht über einer arbeitsvertraglichen Regel. Ihr könnt eine BV abschließen, die anders ist als das, was im Arbeitsvertrag steht

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UliPK

27.04.2017 um 08:20 Uhr

@ gironimo Eine BV kann aber nicht die Einverständniserklärung des einzelnen im AV ersetzen. Wie schon oben von mir beschrieben ist es ein "erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht " §2 GG und das kann nicht über eine BV geregelt werden. Da muss sich der AG das Einverständniss des einzelnen holen was er in diesen Fall über den AV gemacht hat. Das kann keine BV regeln. Was die BV regeln kann hatte ich ja schon in geschrieben.

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