Hallo Mitstreiter,

bei uns im Betrieb ist laut BV das trinken und der Dienstantritt unter Alkohol untersagt. Mehr ist in dieser BV nicht geregelt.

Unsere GSL möchte ab sofort bei verdacht Alkoholkontrollen durchführen (pusten).

Wir sind der Meinung das dies Mitbestimmungspflichtig ist.

Die GSL sagt dazu das dies nicht Mitbestimmungpflichtg ist, weil in denn Arbeitsverträgen der Mitarbeiter steht, dass Kontrollen durchgeführt werden können.