Betriebsrat will interner Versetzung nicht zustimmen
Hallo zusammen,
ich schreibe euch, weil ich derzeit an unserem Betriebsrat verzweifle. Anfang des Jahres habe ich mich auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben und gerne würde mich die Abteilung auch haben...seit Monaten nun aber verhindert der Betriebsrat das gekonnt. Man weigert sich, einer Versetzung zuzustimmen...immer wieder vertröstet mn mich und die Abteilung. Jetzt will man plötzlich vorab eine Zusage, das meine Stelle auch wirklich neu besetzt wird, bevor man darüber nachdenkt, meiner Versetzung zuzustimmen...ich bin ehrlich gesagt langsam verzweifelt. Es gibt Gründe, weshalb ich aus meiner aktuellen Abteilung weg will...die kennt der Betriebsrat auch und trotzdem wirft man mir einen Brocken nach dem anderen zwischen die Beine...habt ihr eine Idee, was man hier machen kann?
Danke schonmal!
Community-Antworten (8)
26.04.2017 um 19:47 Uhr
Zitat: "Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen (§ 99 Abs. 4 BetrVG)."
oder aber:
Zitat: "Ein das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschließendes Einverständnis liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer die Versetzung selbst gewünscht hat oder diese seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht."
BAG vom 20. September 1990 (1 ABR 37/90)
26.04.2017 um 19:49 Uhr
Der Betriebsrat kann nur innerhalb einer Frist von einer Woche (ab Zugang der Anhörung durch den AG) seine Zustimmung zu einer Versetzung verweigern und nur dann, wenn er einen Grund im Sinne des § 99 BetrVG findet. Hat er dies nicht getan, gilt nach einer Woche automatisch die Zustimmung als erteilt.
Da die Sache sich nun bei Dir hinzieht, scheint es so zu sein, dass der BR eine Zustimmungsverweigerung formuliert hat. Dann liegt der schwarze Peter aber nicht mehr beim BR, sondern beim Arbeitgeber.
Der hat nun mehrere Möglichkeiten: Sieht er die Zustimmungsverweigerung als unbegründet an, kann er die fehlende Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen (ein ganz normales Beschlussverfahren). Sieht er die Probleme, die der BR sieht auch, kann er sie abstellen und dann geht es mit der Versetzung weiter; der BR wird dann zustimmen.
Oder - er läßt alles wie es ist. Zum Beispiel, weil es ihm nicht so wichtig erscheint, oder den Missstand nicht abstellen will.
Bitte bedenke, dass der BR nicht nur die Interessen von Dir, sondern auch die Interessen der anderen AN im Blick haben muss.
Was Du machen kannst? Den Arbeitgeber fragen, wo das Problem liegt. Mit dem BR hast Du ja sicherlich schon gesprochen....
26.04.2017 um 21:58 Uhr
Eine Möglichkeit wurde hier noch völlig übersehen: Verschiedentlich wird auch von Betriebsratsgremien berichtet, die von egozentrischen eigensüchtigen Stinkstiefeln dominiert werden, die im wesentlichen darauf aus sind, Konflikte mit ihrem Arbeitgeber zu erzeugen. Arbeitnehmer die mit solch einem Betriebsrat gesegnet sind stehen auf verlorenem Posten.
27.04.2017 um 12:40 Uhr
So wie es aussieht, hat dein AG nicht gerade das größte Interesse daran dich zu versetzen. §100 BetrVG vorläufige personelle Maßnahme.
27.04.2017 um 16:03 Uhr
„seit Monaten nun aber verhindert der Betriebsrat das gekonnt.“ Gekonnt ist es nur dann, wenn man es mit sich machen lässt.
Bezieht sich der Verweigerungsgrund lediglich auf die Forderung der Neubesetzung dieses Arbeitsplatzes und liegen auch keine Gründe im Sinne der §§ 99 Abs. 2 und § 95 BetrVG vor, handelt der BR rechtswidrig zum Nachteil des Hier betroffenen und macht sich dadurch nicht nur betriebsverfassungsrechtlich, sondern bei einem dadurch entstehenden Vermögensschaden (rechtlicher Anspruch vorausgesetzt), auch haftungsrechtlich angreifbar (§ 823 BGB). Das gilt zwar nicht fürs Gremium als solches, aber für alle einzelnen Mitglieder, die hiergegen nicht aktiv opponiert haben. Was natürlich auch belegbar sein müsste.
Für den Betroffenen gilt es jetzt aber, auch selbst aktiv zu werden und nicht auf das ev. doch nicht kommende zu warten.
-
Mit dem AG sprechen und falls er diese noch nicht kennt, ihm die hier bestehenden rechtlichen Grundsätze, welche hier auch das Recht eines BR darüber überhaupt befinden zu können einschränken, mitzuteilen (Art. 12 i. V. m. Art. 2 GG, § 106 GewO u. § 75 Abs. 2 BetrVG…..). Hilfweise dieses formell im Rahmen einer auf § 84 BetrVG basierenden Beschwerde einfordern.
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Dieses dem BR auch im Rahmen einer Beschwerde nach § 85 BetrVG vortragen und ihm damit auch sein Fehlverhalten aufzeigen und zu verstehen geben, dieses nicht einfach so hinzunehmen.
2a. Dem BR auch klar machen, dass bei einer in einer unerlaubten Handlung liegenden Beschlussfassung des BR, die Mitglieder die dem rechtswidrigen Beschluss zugestimmt haben, als Gesamtschuldner haften. Das kann, auch wenn kein Vermögensschaden vorliegt, auch ein sich aus der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ergebendes Schmerzensgeld sein (§§ 830 u. 840 BGB).
- Diesem durch einschalten der GW oder eines Anwalts, zusätzlich etwas Nachdruck verschaffen. Selbst wenn man nicht wirklich beabsichtigt das so durchzuziehen, dürfte schon ein Hinweis in dieser Richtung, einen BR zum Nachdenken, wenn nicht gar zum Umdenken bewegen.
Ganz so verloren, wie @Pjöööng es hier darstellt, ist es in der Regel gottseidank nicht. Auch den Arbeitgebern und Arbeitnehmern stehen Mittel zur Verfügung, sich auch gegen solche Stinkstiefel erfolgreich wehren zu können. Man muss es nur wollen und in Angriff nehmen.
27.04.2017 um 16:11 Uhr
@Ernsthaft wovon träumst Du Nachts? Wau und dann noch Beschwerden beim Betriebsrat über den Betriebsrat das wird sehr viel bringen :-) wenn malo sich beschweren sollte dann ja wohl eher beim AG. @Malo hast Du mit Deinem Betriebsrat gesprochen und nach den Widerspruchsgründen gefragt?
27.04.2017 um 17:00 Uhr
Zitat (Ernsthaft): "Dieses dem BR auch im Rahmen einer Beschwerde nach § 85 BetrVG vortragen ..."
BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat "(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken."
"Lieber Arbeitgeber, der AN N.N. hat sich über den Beschluss des Betriebsrates vom xx.xx.20xx beschwert. Der BR betrachtet die Beschwerde als berechtigt und fordert den Arbeitgeber hiermit auf, für Abhilfe zu sorgen!"
Ernsthaft?
Ansonsten dürfte hier die Möglichkeit des Schadenersatzes vom Betriebsrat auch rein hypothetischer Natur sein.
27.04.2017 um 17:33 Uhr
@Pjöööng Dass es dir gelegentlich etwas an Fantasie fehlt und du deshalb lieber auf das geschriebene Wort abstellst, wie sich hier ja wieder bestätigt, ist ja nichts Neues. Dass das Beschwerderecht aber gegen jedermann im Betrieb zur Anwendung kommt, also auch gegen einen BR, dir anscheinend schon.
Dass die mir eigene Fantasie bei einem BR zumindest ein Nachdenken auslösen könnte, zeigt ja schon dein Beitrag.
Und die Entscheidung darüber, ob etwas von hypothetischer Natur ist oder nicht, setzt ja zumindest ein sich damit befassen voraus. Was einen dann dazu zwingt, sich mit dem Thema zumindest gedanklich zu befassen. Wenn ich aber meine Fantasie nicht bemühe und dadurch nicht dafür sorge, sich mit einem Thema erneut zu befassen, darf ich mich auch nicht Wundern, wenn das Schweigen im Wäldle weiter anhält.
@Moreno „@Ernsthaft wovon träumst Du Nachts?“ Das weiß ich nicht! Kennst du deine?
Wenn ich das morgentliche Chaos im Bett sehe, müssen sie schauerlich sein.
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