„seit Monaten nun aber verhindert der Betriebsrat das gekonnt.“
Gekonnt ist es nur dann, wenn man es mit sich machen lässt.
Bezieht sich der Verweigerungsgrund lediglich auf die Forderung der Neubesetzung dieses Arbeitsplatzes und liegen auch keine Gründe im Sinne der §§ 99 Abs. 2 und § 95 BetrVG vor, handelt der BR rechtswidrig zum Nachteil des Hier betroffenen und macht sich dadurch nicht nur betriebsverfassungsrechtlich, sondern bei einem dadurch entstehenden Vermögensschaden (rechtlicher Anspruch vorausgesetzt), auch haftungsrechtlich angreifbar (§ 823 BGB).
Das gilt zwar nicht fürs Gremium als solches, aber für alle einzelnen Mitglieder, die hiergegen nicht aktiv opponiert haben. Was natürlich auch belegbar sein müsste.
Für den Betroffenen gilt es jetzt aber, auch selbst aktiv zu werden und nicht auf das ev. doch nicht kommende zu warten.
1. Mit dem AG sprechen und falls er diese noch nicht kennt, ihm die hier bestehenden rechtlichen Grundsätze, welche hier auch das Recht eines BR darüber überhaupt befinden zu können einschränken, mitzuteilen (Art. 12 i. V. m. Art. 2 GG, § 106 GewO u. § 75 Abs. 2 BetrVG…..).
Hilfweise dieses formell im Rahmen einer auf § 84 BetrVG basierenden Beschwerde einfordern.
2. Dieses dem BR auch im Rahmen einer Beschwerde nach § 85 BetrVG vortragen und ihm damit auch sein Fehlverhalten aufzeigen und zu verstehen geben, dieses nicht einfach so hinzunehmen.
2a. Dem BR auch klar machen, dass bei einer in einer unerlaubten Handlung liegenden Beschlussfassung des BR, die Mitglieder die dem rechtswidrigen Beschluss zugestimmt haben, als Gesamtschuldner haften. Das kann, auch wenn kein Vermögensschaden vorliegt, auch ein sich aus der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ergebendes Schmerzensgeld sein (§§ 830 u. 840 BGB).
3. Diesem durch einschalten der GW oder eines Anwalts, zusätzlich etwas Nachdruck verschaffen.
Selbst wenn man nicht wirklich beabsichtigt das so durchzuziehen, dürfte schon ein Hinweis in dieser Richtung, einen BR zum Nachdenken, wenn nicht gar zum Umdenken bewegen.
Ganz so verloren, wie @Pjöööng es hier darstellt, ist es in der Regel gottseidank nicht. Auch den Arbeitgebern und Arbeitnehmern stehen Mittel zur Verfügung, sich auch gegen solche Stinkstiefel erfolgreich wehren zu können. Man muss es nur wollen und in Angriff nehmen.