W.A.F. LogoSeminare

Versetzung wegen Corona - wie bleibe ich im BR

L
Lealite
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

aktuell werden bei uns diverse Abteilungen, in Absprache mit den Mitarbeitern, auf zwei Standorte aufgeteilt. Diese Maßnahmen stellen rechtlich, aufgrund der geplanten Dauer von >4 Wochen, eine Versetzung dar. Der AG plant dies um das Geschäft auch dann aufrecht erhalten zu können falls einer der Standorte geschlossen werden müsste (wg. Quarantäne zB). Nun zu meiner Frage, ich bin im BR und würde der Versetzung zustimmen, auch wenn das bedeutet dass ich mein BR Mandat verliere. Lieber wäre mir jedoch ein Schlupfloch, damit ich mein Mandat nicht verlieren muss.

Nun zu meiner Frage, wäre es möglich die Versetzung zu unterbrechen, und damit zu umgehen, dass es tatsächlich eine Versetzung wäre? Mein Aufgabenbereich würde sich nicht ändern, es wäre lediglich die Arbeitsstätte die dann woanders wäre. Also, wenn ich drei Wochen in dem anderen Betrieb eingesetzt würde, dann einen Tag in meinem bisherigen, und dann wieder drei Wochen in dem anderen Betrieb, wäre es dann überhaupt noch eine Versetzung? Ich würde an den einzelnen Tagen dann vermutlich frei nehmen, also Ausgleichstage für Wochenendarbeit.

Leider werde ich in diesem Fall weder aus dem Gesetz noch aus den diversen Quellen im Internet wirklich schlau. Gibt es dort ein Schlupfloch?

Ich wäre sehr dankbar für euren Input!

LG

34304

Community-Antworten (4)

C
celestro

19.03.2020 um 00:23 Uhr

Wieso denkst Du überhaupt, dass Dein Mandat durch die Maßnahme verloren ginge?

B
BRHamburg

19.03.2020 um 05:10 Uhr

Mal von der völlig richtigen Frage von Celestro abgesehen. Jede Trickserei, die der BR jetzt in der Zeit von Corona macht und zu läßt, könnte ihm später noch auf die Füße fallen. Denn warum sollte der AG euch als BR noch zu einer Versetzung anhören, wenn er die Leute dann 3 Wochen auf einen anderen Arbeitsplatz setzt dann ein Tag zurück und wieder 3 Wochen usw.?

K
kratzbürste

19.03.2020 um 08:28 Uhr

Wenn Du an einen anderen Standort sollst, bei dem das Mandat weg wäre, handelt es sich auch um eine Versetzung, wenn sie kürzer als 4 Wochen dauert. Ausserdem wäre § 103 BetrVG anzuwenden. Das müsstet ihr dem AG sagen. Dann verweigert die Zustimmung zur Versetzung, indem ihr schweigt. Eine Lösung für einen kurzen Zeitraum wäre veilleicht die Entsendung.

P
Pjöööng

19.03.2020 um 12:32 Uhr

Ich würde den Arbeitgeber auffordern bei ALLEN diesen Versetzungen in die Anhörung zu schreiben: "... die Betriebszugehörigkeit wird davon nicht betroffen. Der Mitarbeiter bleibt dem entsendenden Betrieb zugeordnet." Die Versetzungen erfolgen doch hoffentlich befristet?

Ihre Antwort