Erstellt am 11.03.2024 um 08:47 Uhr von RudiRadeberger
Die mündliche Form ist ausreichend.
Erstellt am 11.03.2024 um 09:07 Uhr von Kehler
Der Rücktritt bzw. die Amtsniederlegung muss gegenüber dem Betriebsratsgremium oder gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt werden. Eine besondere Form ist für die Erklärung nicht vorgeschrieben. Sie kann auch mündlich erfolgen.
Erstellt am 11.03.2024 um 12:29 Uhr von Challenger
Zitat BeR-2018 : (Also z.B. als Abgesandter für ein weiteres Gremium)?
Was genau bedeutet dieser Zusatz in Bezug auf die Rücktrittsabsicht aus dem Betriebsrat ?
Erstellt am 11.03.2024 um 12:44 Uhr von BeR-2018
z.B. Rückzug vom Gesamtbetriebsratsgremium...
Erstellt am 11.03.2024 um 14:27 Uhr von WiederDa
Ich glaube, die bisherigen Antworten bezogen sich auf die Amtsniederlegung als Betriebsratsmitglied.
Wenn jemand z.B. seinen Posten als GBR-Delegierter niederlegen möchte, würde ich das im Gremium besprechen und per Beschluss einen anderen Delegierten bestimmen.
Es hängt also von der Funktion ab, die niedergelegt werden soll.
Erstellt am 11.03.2024 um 15:40 Uhr von GabrielBischoff
So oder so reicht ein "ich mach das nicht mehr", was dann in das Protokoll mit aufgenommen wird.
Schön wäre es natürlich, wenn im gleichen Zug die Aufgabe neu gewählt wird.
Erstellt am 11.03.2024 um 15:45 Uhr von BeR-2018
Dann werden wir das so machen:
Den Rücktritt des Kollegen vom Amt im Gremium besprechen (dann kommt das ja auch auf dem Weg ins Protokoll und ist aktenkundig) und anschließend die Position neu wählen lassen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Die Hilfsbereitschaft hier ist echt prima und immer wieder toll!
Erstellt am 12.03.2024 um 10:30 Uhr von Challenger
Zitat BeR-2018 : z.B. Rückzug vom Gesamtbetriebsratsgremium..
Hierzu gilt folgendes :
1. Tritt er aus dem Gesamtbetriebsrat aus, bleibt er nach wie vor im BR.
2. Tritt er aus dem BR aus, dann ist er auch nicht mehr im Gesamtbetriebsrat