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Amt niederlegen

B
BeR-2018
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich habe aus gegebenem Anlass folgende Frage zu einem formalen Ablauf:

Reicht es aus, den Rücktritt von einem Betriebsrats-Amt mündlich zu erklären (Also z.B. als Abgesandter für ein weiteres Gremium)? Oder gibt es hier irgendwelche verbindlichen rechtlichen Vorgaben, dass dies in schriftlicher Form oder ähnlich zu erfolgen hat?

Danke vorab!

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Community-Antworten (8)

R
RudiRadeberger

11.03.2024 um 09:47 Uhr

Die mündliche Form ist ausreichend.

K
Kehler

11.03.2024 um 10:07 Uhr

Der Rücktritt bzw. die Amtsniederlegung muss gegenüber dem Betriebsratsgremium oder gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt werden. Eine besondere Form ist für die Erklärung nicht vorgeschrieben. Sie kann auch mündlich erfolgen.

C
Challenger

11.03.2024 um 13:29 Uhr

Zitat BeR-2018 : (Also z.B. als Abgesandter für ein weiteres Gremium)?

Was genau bedeutet dieser Zusatz in Bezug auf die Rücktrittsabsicht aus dem Betriebsrat ?

B
BeR-2018

11.03.2024 um 13:44 Uhr

z.B. Rückzug vom Gesamtbetriebsratsgremium...

W
WiederDa

11.03.2024 um 15:27 Uhr

Ich glaube, die bisherigen Antworten bezogen sich auf die Amtsniederlegung als Betriebsratsmitglied. Wenn jemand z.B. seinen Posten als GBR-Delegierter niederlegen möchte, würde ich das im Gremium besprechen und per Beschluss einen anderen Delegierten bestimmen.

Es hängt also von der Funktion ab, die niedergelegt werden soll.

G
GabrielBischoff

11.03.2024 um 16:40 Uhr

So oder so reicht ein "ich mach das nicht mehr", was dann in das Protokoll mit aufgenommen wird. Schön wäre es natürlich, wenn im gleichen Zug die Aufgabe neu gewählt wird.

B
BeR-2018

11.03.2024 um 16:45 Uhr

Dann werden wir das so machen: Den Rücktritt des Kollegen vom Amt im Gremium besprechen (dann kommt das ja auch auf dem Weg ins Protokoll und ist aktenkundig) und anschließend die Position neu wählen lassen.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Die Hilfsbereitschaft hier ist echt prima und immer wieder toll!

C
Challenger

12.03.2024 um 11:30 Uhr

Zitat BeR-2018 : z.B. Rückzug vom Gesamtbetriebsratsgremium..

Hierzu gilt folgendes :

  1. Tritt er aus dem Gesamtbetriebsrat aus, bleibt er nach wie vor im BR.
  2. Tritt er aus dem BR aus, dann ist er auch nicht mehr im Gesamtbetriebsrat

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