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Fragen zu außerordentlich BR-Wahl

B
BRSteffi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Wir sind ein 3er Br und uns sind über die Jahre die Nachrücker (eine Nachrückerin gibts noch) ausgegangen, jetzt will ich stellv. BRV (aus persönlichen Gründen) das Amt niederlegen, die BRV hat auch schon angekündigt aufhören zu wollen... Zu allem Überfluß hat unsere GF gerade einiges an mitbestimmungspflichtigen Sachen vor... Was müssen wir denn jetzt beachten?

Ich hab schon §13 BetrVG gefunden... in wie weit wirkt das Amt denn weiter, wenn 2 niederlegen (dann endet die Mitgliedschaft doch sofort) und nur noch 2 bleiben (die sich auch nicht mehr zur Wiederwahl stellen wollen...). Was, wenn alle niederlegen - kann die GF dann machen was sie will oder müßte auf den neuen BR gewartet werden...

Hier herrscht Verwirrung...

Danke fürs Antworten BRSteffi

1.56004

Community-Antworten (4)

C
Charlys

12.08.2013 um 16:37 Uhr

Sofern incl aller EBRM die Mindeszahl der BR lt. Wahl nicht mehr gegeben sind muss ein WV gebildet werden. Die oder ggf der verbleibende BRM ist dann weitet bis zur Neuwahl vollumfänglich im Mandat.

G
gironimo

12.08.2013 um 16:49 Uhr

Was müssen wir denn jetzt beachten? <

Vielleicht das Ihr gewählt worden seit und das die Wähler davon ausgegangen sind, dass Ihr den Job macht.

Mal ehrlich - bis zu den nächsten regulären Wahlen werdet Ihr (oder wenigstens drei von Euch) doch wohl noch durchhalten. Noch ca. 7 Monate.......

Verzeiht meine direkten Worte; aber ich finde, wenn man sich zu einer Wahl gestellt hat, sollte man auch der Verantwortung daraus gerecht werden.

A
AlterHase

12.08.2013 um 20:27 Uhr

@ BRSteffi

Eigentlich habe ich ja momentan keine Zeit, mich hier näher mit den Problemen anderer zu beschäftigen, aber hier muss einmal eine Ausnahme sein.

Macht bitte nicht den Fehler und handelt wie angedeutet.

Solltet ihr alle das Amt niederlegen, ist es zu Ende mit dem BR. Der Chef kann dann - wie angedeutet - machen, was er will. Ein neuer BR kann dann nur über eine Betriebsversammlung, auf der dann ein Wahlvorstand gewählt wird, wieder ins Leben gerufen werden.

Natürlich hat @Geronimo recht mit seinen Aussagen. Unabhängig hiervon kann es natürlich immer zu Situationen kommen, die einen zu einer Entscheidung zwingen, die diesem entgegen stehen.

Wenn es wirklich nicht mehr bis zur nächsten Wahl geht, dann fasst als Gremium den Beschluss (normale Mehrheit reicht), dass der ganze BR sein Amt niederlegt und nur noch kommissarisch bis zur Neuwahl tätig wird. Gleichzeitig bestimmt ihr einen Wahlvorstand und leitet die Neuwahl ein.

Handelt ihr nicht so und tretet einzeln zurück, gibt es keinen BR mehr oder ein eventuell übrig gebliebener (auch Ersatzmitglied, das dann nachrückt) steht dann mit den Problemen bis zur Neuwahl im neuen Jahr, alleine da.

B
BRSteffi

13.08.2013 um 11:14 Uhr

Hallo!

Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten...

Ich hab mir einiges rausgesucht und am Do werden wir ne außerordentliche machen... es sieht nicht so schlecht aus, die BRV wird wahrscheinlich weitermachen, somit geht es nur um eine Neukonstituierung... puh, Glück gehabt... @alterHase: Dankeschön für die Hinweise zum Ablauf... ist gespeichert! @gironimo: du hast Recht mit deinem Einwand - für mich geht es hier aber um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt - es muss halt einfach machbar sein!

Liebe Grüße BRSteffi

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