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Vorsitz und Amt niederlegen

S
steike
Jan 2018 bearbeitet

Vorsitz und Amt niederlegen,

Hallo ich habe da ne frage ich will mein amt im Betriebsrat niederlegen habe aber den vorsitz will aber keine sitzung mehr ins leben rufen um mein ableben aus dem amt kund zu tun.Kann ich das auch schriftlich an den stellvertreter machen!Ich habe keine lust mehr andere dinge im leben sind mir wichtiger geworden.Und bei uns im BR bin ich eh der einzige der seinen mund aufmacht von unseren 7 mitgliedern.Ersatzmitglied gibt es das für mich nachrücken würde.

Kann mir da einer weiterhelfen und bitte nicht auf das BetrVG verweisen weiß was da steht will nur erfahrungswerte oder meinungen dazu haben.

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

11.09.2010 um 23:14 Uhr

steike, eine Sitzung einberufen müsstest Du nur für eine Abwahl oder Neuwahl, zurücktreten als BRM kannst Du auch schriftlich gegenüber dem Stellv. Das ist meine Meinung, Erfahrungswerte damit habe ich nicht!

S
steike

11.09.2010 um 23:19 Uhr

danke für die antwort.dann werde ich mich mal mit meiner stellvertreterin in verbindung setzen.habe absolout keinen bock mehr.

D
DerAlteHeini

12.09.2010 um 16:46 Uhr

steike Du teilst dem Betriebsrat über den Stellvertreter schriftlich mit, dass Du mit sofortiger Wirkung dein Betriebsratsamt niederlegst. Somit bist Du nicht mehr Mitglied im BR.

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