als nachrücker sein amt niederlegen (wie?)
hallo ich hatte mich nach einer betr.ratsitzung sehr über einige betr.ratsmitglieder geärgert besonders über unseren vorsitzenden da er mich nach einer heissen diskussion aus der sitzung werfen wollte deshalb habe ich dann am nächsten tag als nachrücker mein amt beim stellvertreter des vorsitzenden niedergelgt nun habe ich erfahren das ich dieses aber hätte schriftlichen machen müßen Frage: bin ich den jetzt noch mitglied und wenn ja was ist mit den beschlüssen die bis jetzt ergangen sind, hätte der vorsitzende es nicht wissen müßen das ich in schriftlicher vorm mein amt niederlegen muß denn wo der vorsitzende erfahren hat das ich nicht mehr dabei bin sagte er nur hellmisch der hat ja schnell aufgegeben (da kam bei mir die frage ob oder wie ich mich bei ihm revanchieren kann) danke für eure antwort
Community-Antworten (6)
17.05.2008 um 09:06 Uhr
Wer sagt denn, dass man das schriftlich machen muss? Es reicht, wenn du es formlos dem Vorsitzenden gegenüber äußerst oder in einer Sitzung aussprichst ( § 24 Nr.2 BetrVG ).
17.05.2008 um 10:07 Uhr
@carstenh, interessant wäre jetzt die Frage, ob du am Tag der Niederlegung noch offizieller Nachrücker warst oder (wegen der Rückkehr des BR-Mitglied's) wieder in die Reihen der Ersatzmitglieder zurückgetreten bist. Dann hättest du dein "BR-Amt" gar nicht abgeben können....
"(da kam bei mir die frage ob oder wie ich mich bei ihm revanchieren kann)" Auge um Auge? Zahn um Zahn?
17.05.2008 um 12:25 Uhr
@carstenh, Betriebsratsarbeit ist keine leichte Sache. Es fliegen überall mal die Fetzen und das ist gut so. Ein BR kann nicht immer einer Meinung sein. Aber deshalb sein Amt aufgeben ist die falsche Reaktion und revanchieren auch. Mona - L. hat recht, Auge um Auge und Zahn um Zahn ist besser. Er soll wissen das er es mit dir nicht leicht hat. Man selbst hat auch nicht immer recht. Deine Kollegen vertrauen dir, sonst wärst du nicht Nachrücker. Suche ein Gespräch mit deinem BRV und mach wenn möglich weiter.
17.05.2008 um 20:14 Uhr
ein betr.rat mitglied hatte sich mit einem anwalt den er bei einem seminar kennen gelernt hatte darüber unterhalten und er sagte das man egal ob nachrücker oder br.mitglied das amt schriftlich niederlegen müßte ich habe es nicht dem br. vorsitzenden persönlich mitgeteilt nur seinem stellvertreter ich verstehe auch das das keine leichte arbeit ist aber wenn man permanent gegen eine wand läuft stellt sich doch die frage wie soll ich etwas erreichen wenn doch der vorsitzende schon für den arbeitgeber ist und wenn man mal fragt was mit aushängen ist wegen dem informationsfluß für die arbeitnehmer die sich ja auch dafür interesieren was der betr.rat so macht und erreicht und ich dann zur antwort bekomme wer soll das denn machen was soll man denn bei solch einer arrogance dann erreichen???????
17.05.2008 um 20:23 Uhr
@carstenh und was erreichst du mit deinem Rücktritt??
19.05.2008 um 21:40 Uhr
was heißt das denn jetzt genau muß ich das jetzt schriftlich machen oder bin ich noch als nachrücker aktiv weil ich es dem vorsitzendem nicht persönlich gesagt habe und kann man nicht als nachrücker auch sein amt niederlegen § 24 Nr.2 BetrVG steht aber auch nicht das ich es dem vorsitzendem sagen muß danke für eure antworten mfg
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