Erstellt am 17.05.2008 um 07:06 Uhr von carrie
Wer sagt denn, dass man das schriftlich machen muss? Es reicht, wenn du es formlos dem Vorsitzenden gegenüber äußerst oder in einer Sitzung aussprichst ( § 24 Nr.2 BetrVG ).
Erstellt am 17.05.2008 um 08:07 Uhr von Mona-Lisa
@carstenh,
interessant wäre jetzt die Frage, ob du am Tag der Niederlegung noch offizieller Nachrücker warst oder (wegen der Rückkehr des BR-Mitglied's) wieder in die Reihen der Ersatzmitglieder zurückgetreten bist.
Dann hättest du dein "BR-Amt" gar nicht abgeben können....
"(da kam bei mir die frage ob oder wie ich mich bei ihm revanchieren kann)"
Auge um Auge? Zahn um Zahn?
Erstellt am 17.05.2008 um 10:25 Uhr von Rosa
@carstenh,
Betriebsratsarbeit ist keine leichte Sache. Es fliegen überall mal die Fetzen und das ist gut so. Ein BR kann nicht immer einer Meinung sein. Aber deshalb sein Amt aufgeben ist die falsche Reaktion und revanchieren auch. Mona - L. hat recht, Auge um Auge und Zahn um Zahn ist besser. Er soll wissen das er es mit dir nicht leicht hat. Man selbst hat auch nicht immer recht. Deine Kollegen vertrauen dir, sonst wärst du nicht Nachrücker. Suche ein Gespräch mit deinem BRV und mach wenn möglich weiter.
Erstellt am 17.05.2008 um 18:14 Uhr von carstenh
ein betr.rat mitglied hatte sich mit einem anwalt den er bei einem seminar kennen gelernt hatte darüber unterhalten und er sagte das man egal ob nachrücker oder br.mitglied das amt schriftlich niederlegen müßte
ich habe es nicht dem br. vorsitzenden persönlich mitgeteilt nur seinem stellvertreter
ich verstehe auch das das keine leichte arbeit ist aber wenn man permanent gegen eine wand läuft stellt sich doch die frage wie soll ich etwas erreichen wenn doch der vorsitzende schon für den arbeitgeber ist
und wenn man mal fragt was mit aushängen ist wegen dem informationsfluß für die arbeitnehmer die sich ja auch dafür interesieren was der betr.rat so macht und erreicht und ich dann zur antwort bekomme wer soll das denn machen was soll man denn bei solch einer arrogance dann erreichen???????
Erstellt am 17.05.2008 um 18:23 Uhr von pirat
@carstenh
und was erreichst du mit deinem Rücktritt??
Erstellt am 19.05.2008 um 19:40 Uhr von carstenh
was heißt das denn jetzt genau muß ich das jetzt schriftlich machen oder bin ich noch als nachrücker aktiv weil ich es dem vorsitzendem nicht persönlich gesagt habe
und kann man nicht als nachrücker auch sein amt niederlegen
§ 24 Nr.2 BetrVG steht aber auch nicht das ich es dem vorsitzendem sagen muß
danke für eure antworten
mfg