Vorsitz zurückgetreten, Stellvertreter in Elternzeit
Hallo zusammen, ich bin noch relativ "frisch" im Amt. Unser Gremium besteht derzeit nur noch aus 7 Mitgliedern- 4 brauchen wir bei jeder Sitzung, um beschlussfähig zu sein. Ersatzmitglieder haben wir keine mehr. Unser Vorsitz hat nach längerer Krankheit sein Amt nieder gelegt, bleibt aber als normales MG erhalten. Der stellv BV ist derzeit in Elternzeit- seine Vertretung übernehme ich und fühle mich dabei nicht erfahren genug/geeignet. Da das Amt jmd übernehmen musste und alle Mitglieder dies verneint hatten, wurde ich so ziemlich überredet /überrumpelt. Dies habe ich bereits im Gremium geäußert. Neuwahlen sollen aber vermieden werden - und mir wurde gesagt, ich könne mein derzeitiges Amt auch nicht einfach so niederlegen, weil der stellv BV noch in Elternzeit sei. Während meines Urlaubes, wurde von uns eine weitere Vertretung gewählt, die mich vertreten hat. Ich bin aktuell unzufrieden mit der Situation. Ich finde die BR Arbeit super wichtig und würde gern als normales Mitglied im Amt bleiben und lernen und mich für die Belange der Kolleginnen /Kollegen im Unternehmen einsetzen aber die stellvertretendende Position setzt mich sehr unter Druck und ich hätte gerne eine gute Lösung dafür. Ich mag auch keine Fehler begehen aufgrund von fehlendem Wissen. Ich denke dies ist verständlich. Gelesen habe ich, dass ein BR ohne Ersatzmitglieder sowieso nicht zu empfehlen sei?! Sollten da nicht eh Neuwahlen anstehen oder wäre es nicht gut, ggf neue und motivierte Mitglieder zu gewinnen? Sollte ich das Amt gänzlich niederlegen, da es mir "widerstrebt" so weiter zu arbeiten, würde der BR aufgelöst werden? Unser BR muss aus mindestens 7 Mitgliedern bestehen und die wären wir nicht mehr, wenn ich den BR verlasse. Über Rückmeldung würde ich mich freuen. Lg, Heidi
Community-Antworten (5)
25.10.2023 um 10:02 Uhr
Der BR handelt immer auf Grundlage von Beschlüssen des Gremiums, also wenn dann macht der BR Fehler und nicht ein einzelnes Mitglied, daher solltest Du dir über den Punkt keine Gedanken machen.
Natürlich kannst Du dein Amt jederzeit niederlegen, so wie das eurer ehem. Vorsitzender auch gemacht hat. Nur ohne BRV und Stelli seid ihr eben handlungsunfähig.
Wenn ein BR, inkl. Ersatzmitgliedern, unter die vorgeschriebene Mindestgröße (bei euch 7) kommt, dann muss der Rest-BR ohne schuldhaftes Verzögern Neuwahlen einleiten, also einen Wahlvorstand bestellen. Der BR wird aber nicht aufgelöst sondern bleibt bis zu den Neuwahlen im Amt.
Das allerwichtigste für jede Person muss die eigene Gesundheit sein, wenn Dir das alles zu sehr zusetzt dann musst Du dafür die richtige Entscheidung treffen.
25.10.2023 um 13:02 Uhr
Es gibt gute Seminare für frisch gebackene BR-Vorsitzende. Die können dir Sicherheit geben, dass du weißt was du tust.
Wie immer du dich letztlich entscheidest, es ist die richtige Entscheidung.
25.10.2023 um 13:21 Uhr
Ganz viele Themen.
Wie rtjum schon geschrieben hat, ist ein Betriebsrat ohne Vorsitz nicht handlungsfähig. Vorsitzender tritt zurück - erste Amtshandlung ist neuen Vorsitzenden wählen. Der AG hat ja sonst keinen Ansprechpartner mehr, keiner kann Sitzungen einberufen, etc.
Wenn deinen Kolleginnen und Kollegen die Vermeidung von Neuwahlen so wichtig ist, dann sollen sie mal Verantwortung übernehmen. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Es ist übrigens auch nicht schlimm, wenn ihr nicht nochmal 7 Kandidaten zusammenkriegt. Es wird dann einfach auf die nächst kleinere Größe zurückgegriffen.
So ein Vorsitz ist natürlich super um zu wachsen - gleichzeitig muss man an soviel Politik schon Spaß haben.
25.10.2023 um 22:55 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen/ verständnissvollen Worte. Das heißt: -aktuell sind wir ohne Vorsitz und müssten einen neuen Vorsitz definitiv wählen? Ich hab schon die Befürchtung, dass unsere letzten Beschlüsse somit gar nicht korrekt waren.
- Der StV in Elternzeit hat seine Arbeit derzeit "pausiert", und dafür bin ich als Vertretung gewählt worden. Sollte ich nun als diese Vertretung zurück treten - (nicht generell als Mitglied zurück treten), müsste natürlich der neu gewählte Vorsitz die Ladung zu den Sitzungen etc übernehmen? Sobald der StV aus der Elternzeit zurück kommt, haben wir unserern Vorsitz sowie unser Stellvertretung wieder "korrekt vorzuweisen".
- ich hoffe jmd aus dem Gremium ist bereit, den Vorsitz zu übernehmen. Müssen für die Wahl zwingend alle Mitglieder anwesend sein und abstimmen oder würde auch die Beschlussfähigkeit reichen die Stimmen von 4 Mitgliedern?
Entschuldigt die vielen Fragen und das noch ausbaufähige Wissen zu diesen Themen. Schulungen für das kommende Jahr sind schon geplant. Lg, Heidi
26.10.2023 um 09:45 Uhr
Deine nächsten ToDo Wahl eines BRV auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen. Allen BR-Mitgliedern klar machen, dass ihr einen BRV benötigt, da die Stellvertretung nur bei Verhinderung eintritt. (Das hätte der zurückgetretene BRV aber auch beachten sollen).
Falls du von deinem Amt als stv BRV zurücktreten willst, wäre für mich eine deiner "letzten " Amtshandlungen die Neuwahl eines stv. BRV und die Führung der Sitzung bis zur Wahl.
Und ja, ihr benötigt zwingend einen BRV.
Übrigens wächst man an seinen Aufgaben, Schulungen für frisch gewählte BRV gibt es und wenn ihr niemanden habt, der den Hut aufsetzen will, habt ihr keinen handlungsfähigen BR.
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