Ich möchte nun hier auch einmal eine Frage stellen in der Hoffnung, eine präzise und fundamentierte Antwort zu erhalten. Wir sind ein Betriebsratsgremium von 11 Personen und haben einen sehr geteilten Betriebsrat was heißt, dass die eine Seite (3 Personen) stark arbeitgeberlastig ist und entsprechend interne Infos aus dem Gremium an den AG weiterträgt. Was die Sache verschlimmert ist die Tatsache, dass einer der 3 Personen, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende ist, also mein Stellvertreter. Unlängst war eine ordentliche Betriebsratssitzung anberaumt, jedoch war ich in meiner Funktion als Vorsitzender für die Zeit der Sitzung aus persönlichen Gründen stundenweise verhindert. Meinem Stellvertreter erklärte ich, dass kein Verhinderungsfall vorliegt und er nicht das Recht dazu hätte, eine Sitzung einzuberufen. Er tat es trotzdem und nachdem an diesem Tag fünf ordentliche Mitglieder sowieso abwesend waren, lud er fünf Ersatzmitglieder und führte die Sitzung durch. Die Sitzung missbrauchte er dazu, dass er Beschlüsse aufhob, die der ordentliche Betriebsrat vor ein paar Wochen gefasst hatte. Dem aber nicht genug. Das Protokoll dieser Sitzung übermittelte er an die Geschäftsführung, obwohl in der Sitzung keine Geschäftsführung anwesend war. Ich habe das ganze Internet auf den Kopf gestellt, jedoch einen solchen oder auch ähnlichen Fall dort nicht gefunden. Nun wende ich mich an das Forum. Kann irgendjemand etwas dazu sagen?