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Eigeninitiative des Stellvertreter

B
Brezeljunge
Jan 2018 bearbeitet

Ich möchte nun hier auch einmal eine Frage stellen in der Hoffnung, eine präzise und fundamentierte Antwort zu erhalten. Wir sind ein Betriebsratsgremium von 11 Personen und haben einen sehr geteilten Betriebsrat was heißt, dass die eine Seite (3 Personen) stark arbeitgeberlastig ist und entsprechend interne Infos aus dem Gremium an den AG weiterträgt. Was die Sache verschlimmert ist die Tatsache, dass einer der 3 Personen, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende ist, also mein Stellvertreter. Unlängst war eine ordentliche Betriebsratssitzung anberaumt, jedoch war ich in meiner Funktion als Vorsitzender für die Zeit der Sitzung aus persönlichen Gründen stundenweise verhindert. Meinem Stellvertreter erklärte ich, dass kein Verhinderungsfall vorliegt und er nicht das Recht dazu hätte, eine Sitzung einzuberufen. Er tat es trotzdem und nachdem an diesem Tag fünf ordentliche Mitglieder sowieso abwesend waren, lud er fünf Ersatzmitglieder und führte die Sitzung durch. Die Sitzung missbrauchte er dazu, dass er Beschlüsse aufhob, die der ordentliche Betriebsrat vor ein paar Wochen gefasst hatte. Dem aber nicht genug. Das Protokoll dieser Sitzung übermittelte er an die Geschäftsführung, obwohl in der Sitzung keine Geschäftsführung anwesend war. Ich habe das ganze Internet auf den Kopf gestellt, jedoch einen solchen oder auch ähnlichen Fall dort nicht gefunden. Nun wende ich mich an das Forum. Kann irgendjemand etwas dazu sagen?

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Community-Antworten (9)

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celestro

26.04.2017 um 12:50 Uhr

Auch wenn der BR kein Geheimgremium ist, darf sich der Stellvertreter nicht so aufführen. Hier könnte man durchaus über einen Ausschluss aus dem BR nachdenken. Vielleicht erst einmal androhen, denn selbst wenn ein Gericht dies positiv entscheidet, kann der "Gegner" die Rechtskräftigkeit der Entscheidung in den meisten Fällen bis zur nächsten Wahl hinaus zögern. Und dann hat sich die Sache erledigt.

E
Ernsthaft

26.04.2017 um 13:02 Uhr

@ Brezeljunge
Tja, das dürfte einer von den Fällen sein, wo schon ein einmaliges Handeln ausreicht, sich aus dem BR verabschieden zu dürfen. Durch das Protokoll dann ja auch noch hervorragend belegbar.

Auch wenn es vor Gericht ev. nach hinten losgehen könnte, was ich hier - sollte wirklich alles belegbar sein – nicht erwarte, würde ein durch das Gremium eingeleitetes Ausschlussverfahren, bei ihm wie auch dem AG bestimmt ein Erschrecken auslösen.

Da sich dieses ja bereits mit Kenntnis der hierzu notwendigen TO einstellt, und eine darauf gründende Handlung (Sitzung) ihn ausschließt, dürfte es auch ein länger anhaltender Schreck sein.

So etwas kann und darf man sich als BRV auch nicht bieten lassen. Daher ganz rigoros vorgehen, ihn auch vorab über beabsichtigtes auch nicht Informieren. Sitzung einberufen und ihm dazu seine persönliche Verhinderung mitteilen und dazu dann auch korrekt ein EMG laden. Da auch der AG als Förderer solcher Typen einen vor den BUG vertragen kann, auf der Sitzung auch einen Beschluss zur Einbindung und Durchführung des Verfahrens durch einen Anwalt fassen.

Wichtig! Auf dieser Sitzung nur Themen behandeln, bei denen er direkt betroffenen und somit verhindert ist. Zusätzliches muss unbedingt vermieden werden, da er hierzu dann zumindest zeitweise auch geladen werden müsste.

E
Ernsthaft

26.04.2017 um 13:13 Uhr

@celestro „kann der "Gegner" die Rechtskräftigkeit der Entscheidung in den meisten Fällen bis zur nächsten Wahl hinaus zögern.“ Da wir uns hier nicht in einem Beschluss, sondern in einem Urteilsverfahren befinden, ist er bis zum rechtsgültigen Abschluss verhindert und bringt ihm daher überhaupt nichts.

G
gironimo

26.04.2017 um 13:19 Uhr

Als ersten Schritt erst einmal einen anderen zum Stellvertreter wählen.

Ansonsten dürfte ja schon alles was da stattgefunden hat kaum rechtlich haltbar sein: In erster Linie - Einladung nicht rechtzeitig; wahrscheinlich fehlerhaft geladen (kein echter Hinderungsgrund (?), die falschen Ersatzmitglieder (?); was war mit der Tagesordnung? Gab es die überhaupt?

Lade erneut zur Sitzung ein und bringe alles auf die Tagesordnung.

C
celestro

26.04.2017 um 13:57 Uhr

"Ansonsten dürfte ja schon alles was da stattgefunden hat kaum rechtlich haltbar sein: In erster Linie - Einladung nicht rechtzeitig; wahrscheinlich fehlerhaft geladen (kein echter Hinderungsgrund (?), die falschen Ersatzmitglieder (?); was war mit der Tagesordnung? Gab es die überhaupt?"

Noch früher ... der Stellvertreter konnte überhaupt keine Sitzung einberufen, weil er nur dann zum "BRV wird", wenn dieser verhindert ist.

"Da wir uns hier nicht in einem Beschluss, sondern in einem Urteilsverfahren befinden, ist er bis zum rechtsgültigen Abschluss verhindert und bringt ihm daher überhaupt nichts."

Der AG kann also den Ausschluss beantragen und somit den AN "verhindern" ? Ich habe meine Zweifel ...

C
Challenger

26.04.2017 um 13:57 Uhr

Ergänzend zu gironimo :

  1. Stellvertreter abberufen und neuen wählen
  2. Sofern der SV auch in anderen Ausschüssen als Mitglied angehört: abwählen.
  3. "         "    "         freigestellt ist: abwählen
    
C
Challenger

26.04.2017 um 14:14 Uhr

Zitat Ernsthaft : „kann der "Gegner" die Rechtskräftigkeit der Entscheidung in den meisten Fällen bis zur nächsten Wahl hinaus zögern.“ Da wir uns hier nicht in einem Beschluss, sondern in einem Urteilsverfahren befinden, ist er bis zum rechtsgültigen Abschluss verhindert und bringt ihm daher überhaupt nichts.

Hallo Ernsthaft Umgekehrt ist richtig. Prozesse um Amtsenthebungsverfahren des BR, oder einzelner BR-Mitglieder werden grundsätzlich in Beschlußverfahren entschieden. Darüber hinaus führen der BR oder das betroffene BR-Mitglied ihre Amtsgeschäfte so lange weiter, bis das Beschlußverfahren rechtskräftig entschieden wurde.

N
nicoline

26.04.2017 um 14:30 Uhr

Brezeljunge, nur, damit ich es richtig verstehe: Unlängst war eine ordentliche Betriebsratssitzung anberaumt regelmäßiger Sitzungstermin, wenn nicht, wer hat die Sitzung anberaumt?

jedoch war ich in meiner Funktion als Vorsitzender für die Zeit der Sitzung aus persönlichen Gründen stundenweise verhindert. dafür mußte 1 Ersatzmitglied geladen werden. Ist das geschehen durch wen?

Meinem Stellvertreter erklärte ich, dass kein Verhinderungsfall vorliegt und er nicht das Recht dazu hätte, eine Sitzung einzuberufen. Weil du stundenweise persönlich verhindert warst, hat also der Stellvertreter zur Sitzung geladen und nicht du? Wieso hast du das zugelassen?

Die Sitzung missbrauchte er dazu, dass er Beschlüsse aufhob, die der ordentliche Betriebsrat vor ein paar Wochen gefasst hatte. Sofern die Beschlüsse Außenwirkung erlangt haben, können sie nur mit Einverständnis des AG aufgehoben werden, oder ging es um Beschlüsse zu BR internem Sachverhalt?

*Kann irgendjemand etwas dazu sagen? * Ich sage folgendes dazu: => So etwas kann und darf man sich als BRV und auch als Gremium nicht bieten
lassen. Daher ganz rigoros vorgehen!

=> 1. Stellvertreter abberufen und neuen wählen => 2. Sofern der SV auch in anderen Ausschüssen als Mitglied angehört: abwählen. => 3. Sofern der SV freigestellt ist: abwählen, genau informieren über den formal richtigen Weg zur Abwahl aus der Freistellung => 4. Dann über einen Ausschluss aus dem BR nachdenken.

N
nicoline

26.04.2017 um 14:36 Uhr

PS: bei der Abwahl des Stellvertreters liegt kein Verhinderungsgrund durch persönliche Betroffenheit des Stellvertreters vor, also auf keinen Fall ein Ersatzmitglied laden!!!

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