BR Vorsitz, trotz Ernennung zum stellv. BL
Hallo zusammen, unser BRV soll zum stellv. Betriebsleiter ernannt werden. Wir stellen uns nun die Frage, ob es sinn macht, das er sein Amt behält, oder es an der Spitze zu einem Führungswechsel kommt und er aber trotzdem im BR bleibt. Er hat aus dem Bauch heraus gesagt, das er das Amt des BRV niederlegen würde um hier keine Konflikte zu schaffen. Die Tätigkeit des stellv. BL oder auch des BL sieht nicht vor, einen Arbeitnehmer eigenverantwortlich zu entlassen oder einzustellen. Zwischen dem Geschäftsführer und dem BL ist noch ein TL (Technischer Leiter) geschaltet.
Wie seht Ihr das ganze ?????
Community-Antworten (2)
10.03.2024 um 16:21 Uhr
So wie Du es beschreibst, relativ problemlos. Und wenn er von sich aus das Amt niederlegt, ist doch alles in Butter, oder?
11.03.2024 um 09:37 Uhr
Die Entscheidung ist sehr individuell.
Sie hängt zum einen von der Ausgestaltung der Stelle ab, und zum anderen vom Führungsstiel des Stelleninhabers.
Wir selbst haben schon einen stellvertretenden BRV gehabt, der gleichzeitig Abteilungsleiter war. Ich kann mich an kein Konfliktpotenzial erinnern. Zum einen befand er sich "nur" in der 3. Führungsebene, zum anderen pflegte er einen partnerschaftlichen Führungsstil, bei dem er sich bei Problemen (soweit gerechtfertigt) auch hinter seine Leute gestellt hat.
Wenn der Betroffene selbst sein Amt zur Verfügung stellt, scheint er ja schon eine Einschätzung zum Konfliktpotenzial getroffen zu haben - und Euch allen eine große Diskussion zu ersparen.
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