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Zwei Mitbestimmungsfälle in einer Vorlage?

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Vorlage zur Sitzung enthält 2 Mitbestimmungsfälle. Einmal eine Versetzung und die Ernennung zur Stationsleitung im Rahmen der Versetzung. Ist das zulässig? Müssten es nicht zwei getrennte Vorlagen sein? eine zur Versetzung und eine zur Ernennung zur Leitung? Das Problem ist, wir sind gegen die Ernennung zur Leitung. Was können wir tun. Vor 5 Wochen hatten wir das ganze schon mal abgelehnt.

appletree

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Community-Antworten (6)

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Erwin

09.07.2009 um 13:16 Uhr

@appletree

nein muss der AG nicht in 2 Vorgängen vorlegen. Aber, wenn der BR mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, sind beide vom Tisch, da der BR dieses zusammen beschließt. Der AG geht also ein Risiko ein.

B
Biggy

09.07.2009 um 14:50 Uhr

Appletree mal eine Frage, warum verwehrt ihr einer Kollegin den Aufstieg zur Stationsleitung. Es kann doch nicht sein, dass man Mitarbeiter an ihrer Kariere hindert auch nicht als BR. Oder gibt es bestimmte Gründe warum ihr sie ablehnt. Wurde keine interne Ausschreibung gemacht oder ähnliches? Würde mich mal am Rande interessieren.

A
appletree

09.07.2009 um 14:56 Uhr

Weil der Bewerber aus unserer Sicht absolut nicht geeignet für diese Stelle ist. Sorry, Mobbing gegenüber seiner jetzigen Stationsleitung, da sie eine Frau ist und im Vorfeld ist er schon auf die neue Station gegangen und hat dort Kommandos gegeben usw.... wir wissen nur noch nicht, wie wir das Begründen sollen. appletree

P
Petrus

09.07.2009 um 15:25 Uhr

@appletree: Wenn Du diese Behauptungen Mobbing, AGG-Verletzung ("weil sie iene Frau ist"), Rumschreien, ... belegen kannst, reicht das doch für eine Ablehnung nach §99(2)Nr.6 Die kann der ArbGeb dann regelmäßig neu stellen - und ihr lehnt sie wieder ab, so what...

E
Erwin

09.07.2009 um 15:58 Uhr

@Biggy

viele AN sind gute Fachleute, aber eine Fachkraft ist noch lange keine gute Personalführungskraft.

Daher kann ich schon BR verstehen, welche hier genau hinsehen und dann nein sagen. Denn sie sind als BR für alle verantwortlich und nicht nur für den einen AN um dessen weiterkommen es ggf. geht.

Ich habe beim Thema übertragung von "Führungs-/ Personalverantwortung" auch schon mehrfach NEIN gesagt.

B
Biggy

09.07.2009 um 23:17 Uhr

Erwin, da bin ich voll und ganz deiner Meinung. deshalb habe ich ja nachgefragt. Aber wie auch immer das Wort Mobbing sollte man nur aussprechen wenn man hieb und stichfeste Beweise hat, sonst könnte der Schuss nach hinten los gehen.

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