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Mitbestimmung bei Ernennung von Stationsleitungen

J
Juppes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin Betriebsrat bei einem Kreisverband des DRK. Meine Frage : Ist die Ernennung einer Stationsleitung bzw.Stellvertretung Mitbestimmungspflichtig. In unserem Kreisverband wird es so gehandhabt das der BR nur eine Information über die Ernennung und die Höhe der damit verbundenen Funktionszulage erhält. Sollte das nicht auch unter §99 Betriebsverfassungsgesetz fallen (Einstellung,Eingruppierung..)?

3.113031

Community-Antworten (31)

K
Kölner

08.03.2010 um 20:34 Uhr

@Juppes Naja, bei einem Tendenzbetrieb gibt es nur ne Mitteilungspflicht!

L
Lotte

08.03.2010 um 21:12 Uhr

Kölner, wenn es einen gewichtigen Grund im Rahmen des § 99 BetrVG gibt, die Zustimmung (die man ja eigentlich nicht geben muss) zu verweigern, würde ich das als BR nicht einfach so hinnehmen.

K
Kölner

08.03.2010 um 21:33 Uhr

@Lotte Widersprechen? In diesem Fall? Wo und wie?

Ich verstehe den Ansatz noch nicht, den Du diesbezüglich gerne mitbestimmt hättest...?

L
Lotte

08.03.2010 um 21:39 Uhr

Kölner, gesetzt den Fall, dass es wirklich einen GEWICHTIGEN Grund nach § 99 gäbe, würde ich den 101er zücken. Trotz allem. Allerdings bin ich mir bewusst, dass bei uns möglich ist, was woanders nicht geht...

F
Fredda

08.03.2010 um 21:52 Uhr

In personellen Angelegenheiten bleiben Ihre Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte bestehen. Geht es um eine tendenzbezogene Einstellung, Versetzung oder Kündigung, haben Sie als Betriebsrat allerdings kein Zustimmungsverweigerungs- oder Widerspruchsrecht.

Zur Info!

L
Lotte

08.03.2010 um 21:57 Uhr

Fredda, manchmal weicht die Praxis von Theorie ein wenig ab. Das gilt es manchmal auszuloten. Aber nur bei einem wirklich wichtigem Grund.

K
Kölner

08.03.2010 um 21:58 Uhr

@Lotte Fredda hat davon auch nicht wirklich Ahnung...

L
Lotte

08.03.2010 um 21:58 Uhr

Und als Schlusswort: Nicht umsonst gibt es keine wirklich guten Kommentierungen zum Thema Tendenzbetrieb.

J
Juppes

08.03.2010 um 22:59 Uhr

Ich möchte das DRK nicht unbedingt als Tendenzbetrieb bezeichnen...

N
nicoline

08.03.2010 um 23:04 Uhr

Juppes nicht unbedingt Was soll das heißen, entweder es ist einer, oder nicht, das müßt ihr doch wissen!

J
Juppes

08.03.2010 um 23:14 Uhr

Die Definition :unter einem Tendenzbetrieb versteht man einen Betrieb, der unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient. Passt doch nicht richtig - bei uns gibt es Altenheim, Rettungsdienst,KITA, Sozialstation...

oder lieg ich falsch?

K
Kölner

08.03.2010 um 23:17 Uhr

@Juppes Das DRK IST ein Tendenzbetrieb!

N
nicoline

08.03.2010 um 23:21 Uhr

@Juppes und DRK Mitglieder sind nicht mal Arbeitnehmer!

J
Juppes

08.03.2010 um 23:30 Uhr

....sind keine Arbeitnehmer sondern ?

N
nicoline

08.03.2010 um 23:37 Uhr

Juppes

Guckst Du hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=56633&ccheck=1

Kopieren und einfügen.

J
Juppes

08.03.2010 um 23:43 Uhr

nicoline

Rot Kreuz Schwestern gibt es bei uns Gott sei Dank nicht und die Arbeitsverträge werden auch nicht mit Blut unterschrieben......

Danke für den Link!

N
nicoline

08.03.2010 um 23:46 Uhr

Juppes, werden denn AV unterschrieben?

J
Juppes

08.03.2010 um 23:49 Uhr

nicoline

ja sicher - ???????

N
nicoline

08.03.2010 um 23:50 Uhr

Juppes ??????? Also doch nicht sicher?

J
Juppes

08.03.2010 um 23:55 Uhr

nicoline

Ja doch 100% - wie gesagt wir sind ein Kreisverband mit unterschiedlichen Bereichen (Kita, Altenheim...) mit ca.180 Mitarbeitern. Das hat mit diesen Rot Kreuz Schwestern gar nichts zu tun.

L
Lotte

09.03.2010 um 09:30 Uhr

nicoline, Juppes hat Recht, aber wir Laien sollen da auch mal durchblicken bei sooo ähnlicher Namensgestaltung...;-)))

Juppes, letztendlich kommt es darauf an, wie weit Ihr gehen wollt und wie weit Ihr ausloten wollt. Der Tendenzcharackter des DRK scheint mir nicht strittig. Ob alle, die bei Euch arbeiten Tendenzschutz genießen sicher eher. Eine Stationsleitung wird m.E. aber darunter fallen. Darum würde ich hier z. B. nur bei offensichtlichem TV Bruch (Ihr habt doch DRK ReformTV? Ist da eigentlich was zur MB bei Einstellungen geregelt?) oder anderem gewichtigen Grund vorgehen wollen. Je nach Grund lässt sich ja vielleicht auch anders agieren als über den 99er?

J
Juppes

09.03.2010 um 09:49 Uhr

Lotte

Bei uns kommt immer noch der BAT zu Einsatz. Bei neuen Verträgen werden da einige Paragaphen rausgenommen (z.B.Schichtzulage, Unkünbarkeit,Bewährungsaufstieg...)

Um noch mal auf meine Frage zurück zu kommen (ohne die Berücksichtigung Tendenzbetrieb) -> Mitbestimmungsrecht bei der "Ernennung" von Stationsleitungen ja oder nein?

F
Fredda

09.03.2010 um 11:09 Uhr

+@Lotte Fredda hat davon auch nicht wirklich Ahnung...+ Ach ja? Aber warum sprichst Du Lotte diese Kenntnisse auch ab?

Juppes Wie sieht es mit der internen Ausschreibung aus? Und: http://blog.juracity.de/2008-02-21/tendenztraeger-in-der-krankenpflege.html

L
Lotte

09.03.2010 um 13:16 Uhr

Fredda, tut er das? Ich denke, Du hast wirklich keine Ahnung.

Juppes, was Ihr ja auf jeden Fall für alle neu zu besetzenden Stellen verlangen könnt: interne Stellenausschreibung (auch im Tendenzbetrieb) Das gilt dann auch für neu zu besetzende Stationsleitungen.

Wenn der AG einen AN von einer "einfachen" MitarbeiterIn zu einer Stationsleitung macht, würde ich hier den § 95 (3) BetrVG als erfüllt ansehen und damit kommt dann der § 99 BetrVG zum tragen. Also: Ja, der BR muss gehört werden.

F
Fredda

09.03.2010 um 13:48 Uhr

+Fredda, tut er das? Ich denke, Du hast wirklich keine Ahnung.+

Denkst Du da an den Tendenzbetrieb oder an Kölner?

K
Kölner

09.03.2010 um 15:18 Uhr

@Fredda Du alte Giftpfeilschleuderin und bösartig schlechte Uranos-imitatorin. Sie denkt natürlich an Kölner!

F
Fredda

10.03.2010 um 09:24 Uhr

Kölner Noch ein besonderer Mensch der besondere Aufmerksamkeit verdient? Schön das es Die gibt! ;-)

K
Kölner

10.03.2010 um 09:56 Uhr

@Fredda Natürlich!

Aber mal unter uns: Das Thema Uranos scheint durch! Dann hast Du Karla gespielt. Jetzt Fredda... ...schlecht, ganz schlecht. So schlecht, dass man meinen könnte, Du seist eine verhärmte einsame Frau.

L
Lotte

10.03.2010 um 16:32 Uhr

Fredda, wenn da nicht diese Boshaftigkeit wäre, würdest Du mir leid tun.

F
Fredda

12.03.2010 um 13:50 Uhr

Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahr haben möchte, hält er auch für wahr.

Demosthenes

N
nicoline

12.03.2010 um 19:21 Uhr

Fredda, diesen Spruch scheinst Du ja vollends verinnerlicht zu haben => Beileid! Kennst Du eigentlich alle Deine multiplen Persönlichkeiten, oder verfolgen Dich selber einzelne davon => Beileid!

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