W.A.F. LogoSeminare

Herausgabe des Administratorpasswortes für Betriebsratslaptop ?

R
Raoul
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ! Ich habe eine Frage zum Datenschutz. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat ein Laptop zur Verfügung gestellt. Das Administratorpasswort ist allerdings im Besitz einer externen EDV-Firma. Hat der BR Anspruch auf Herausgabe des Passwortes oder muss für alle administrativen Tätigkeiten die externe Firma beauftragt werden und somit evtl. Dritten Zugang zu Betriebsratsinformationen gegen werden ?

Danke und Gruss Raoul.

1.99004

Community-Antworten (4)

C
celestro

10.09.2015 um 15:13 Uhr

Wo genau siehst Du denn den Zugang zu BR-Infos ? Wenn sich ein Admin auf den Laptop schaltet (per Remote-Zugriff) kann das BR-Mitglied ja sehen, was der Mensch da macht.

Einen anspruch alleine aufgrund der "abstrakten" Gefahr, daß der Admin da auf Daten zugreifen könnte, die er nicht sehen darf, sehe ich nicht.

Lasse mich aber natürlich wie immer gerne eines besseren belehren.

D
DerWaschbär

10.09.2015 um 16:04 Uhr

@Raoul , erstmal solltet ihr euch klar werden, wer das was machen kann UND was er damit anfangen könnte. Vieleicht habt ihr sogar eine BV oder Vorschriften für solche fälle. Es geht ja NICHT nur um euer laptop? Ohne zu wissen wie eure EDV Achetektur ausschaut, denke ich das auch beu euch die Adminitratoren besondren Vertrauensbonus haben. Der arbeitgeber (Geschäftsfüher muss ihn ja auch haben) Natürlich könnt ihr durchaussagen das ihr bei Instalationen oder Wartungen anwesen sein wollt. ich persönlich rate euch dringen passende Seminare zu Besuchen, dann seit iher sicher und stellt die richtigen fragen.

G
gironimo

10.09.2015 um 17:18 Uhr

Ich sehe da keine Notwendigkeit, den BR in dieser Frage anders zu behandeln wie alle übrigen PC oder Laptop- Nutzer im Betrieb.

Und ich denke die Frage, wer wie Zugriff hat, regelt man im Zuge der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - und dabei auch, wie mit schutzwürdigen Daten umgegangen wird.

R
Raoul

11.09.2015 um 16:01 Uhr

Danke für die schnellen Antworten !

Ihre Antwort