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Ausschluss BR - Mitglied

A
Asmin
Mrz 2024 bearbeitet

Wenn ein BRM eine Abstimmung Ergebnis zur Anhörung zum VG Änderung, den betroffenen Mitarbeiter weiter erzählt hat, wie jeder einzelner abgestimmt hat.

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Community-Antworten (21)

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Muschelschubser

05.03.2024 um 13:46 Uhr

Ich glaube kaum, dass ein BRM seine gesetzlichen Pflichten verletzt, wenn es betroffenen Mitarbeitern Dinge erzählt, die nicht unter das Betriebsgeheimnis fallen. Insofern klingt ein angestrebter Ausschluss doch sehr nach einem Schnellschuss.

Allerdings sollte man ihn darauf hinweisen, dass man trotzdem gut daran tut sensibel mit BR-internen Informationen umzugehen - und dass die Kommunikation nach außen dem BRV obliegt. Im Optimalfall mit Legitimation des kompletten BR.

Richtig ist auch, dass das konkrete Abstimmungsergebnis niemanden was angeht. Insofern sollte das Verhalten definitiv intern angesprochen werden.

Aber stell am besten erstmal Deine Frage zu Ende. ;-) Hat das BRM sich sonst noch was zu Schulden kommen lassen?

OH
Olav HB

05.03.2024 um 13:57 Uhr

Die Sitzungen des BR sind vertraulich, nichts was da besprochen wird soll ohne Beschluss des Gremiums mit anderen geteilt werden. Dasberifft nicht nur die Beratung des Gremiums, sondern ganz besonders die Beschlüsse. So bekommt der AG auch nie en Absimmungsergebnis bei einem Beschluss mitgeteilt.

Die Weitergabe von Sitzungsinhalte ist als ein schwerer Verstoß gegen die Vertraulichkeit zu werten und kann daher Anlaß sein, eine Amtsenthebung anzustreben.

Als BRV würde ich aber zunächst das Gespräch mit den betreffenden BRM suchen und darauf hinweisen, dass es nicht angeht, solche Information zu teilen. Dies würde ich dann für die nächste Sitzung auf der Tagesordnung setzen und das Mitglied die Chance bieten, sich für den Ausrutscher zu entschuldigen. Nimmt das BRM diese Chance nicht, oder wird weiterhin aus der Beratung des BR ohne Einverständnis des Gremiums berichtet, so würde ich den BR uf das Amtsenthebungsverfahren anstzen.

R
RudiRadeberger

05.03.2024 um 14:15 Uhr

Heute ist Tag der Verschwiegenheitsthemen...:)

Ein BR Mitglied ist zur u.A. Verschwiegenheit verpflichtet bei:

-betriebsratsinterne Angelegenheiten, soweit durch deren Bekanntgabe die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats ernstlich beeinträchtigt würde (BAG v. 5.9.1967 - 1 ABR 1/67).

Das Urteil ist schon bisschen angestaubt. Aber u.U. ist das Vertrauensverhältnis jetzt halt nachhaltig gestört.

T
takkus

05.03.2024 um 14:25 Uhr

Die Sitzungen des BR sind "nicht öffentlich", von "vertraulich" kann ich im BetrVG nichts lesen. Auch ist BR- Arbeit keine Geheimratsarbeit. Ob die Weitergabe des Abstimmungsergebnisses wirklich für eine Amtsenthebung reicht.....

Klar ist aber auch, dass über die Inhalte der Betriebsratssitzung in Bezug auf die §§ 79, 80 Abs. 4, 99 Abs. 1 BetrVG Stillschweigen zu bewahren ist.

C
celestro

05.03.2024 um 14:34 Uhr

"Klarer Verstoß,"

Gegen welche Regel?

T
takkus

05.03.2024 um 14:48 Uhr

"Aus welchem Grund hat das BRM ein Abstimmungsverhalten breitgetreten? Um Stimmung zu machen? Klarer Verstoß, da gibt es nichts zu beschönigen."-> leg es uns anhand der in Deutschland geltenden Gesetze und einschlägiger Urteile der einzelnen Arbeitsgerichtsinstanzen bitte erschöpfend dar.

M
Muschelschubser

05.03.2024 um 15:41 Uhr

Das halte ich für ein Gerücht.

Dem (wenn auch etwas holprig formulierten) Beitrag entnehme ich, dass das BRM mit dem Betroffenen selbst gesprochen hat.

Das dürfte kaum Daten beinhalten, die ihm selbst nicht bekannt sind. Oder hat er seinen Namen vergessen?

A
Asmin

05.03.2024 um 16:26 Uhr

Hallo zusammen Danke für die Antworten, der BRM hat nicht nur mit dem Betroffen Kollegen gesprochen sondern mit der ganzen Abteilung.

M
Meph1977

05.03.2024 um 16:29 Uhr

Wenn das BR Mitglied sagt "ich war dafür" ist das in Ordnung , wenn es sagt "3 dafür 6 dagegen" ist das auch in Ordnung wenn es aber sagt "der X, der Y und der Nasenbär haben dagegen gestimmt" ist das nicht mehr in Ordnung.

A
Asmin

05.03.2024 um 16:32 Uhr

@ Meph1977 wir sind eine 7 BR und er hat gesagt ich war dafür und alle anderen waren dagegen.

C
celestro

05.03.2024 um 16:45 Uhr

Ich denke auch, dass das Abstimmungsergebnis nicht unter "personenbezogene Daten nach DSGVO fällt".

Was natürlich nicht heißt, das die Offenlegung damit gleich "sauber" ist.

K
Kucki

05.03.2024 um 18:16 Uhr

@Tagträumer_5 Und, wo ist hier jetzt das Vergehen? Außer einer Selbstbeweihräucherung vermag ich keine Verstöße gegen herrschende Gesetze oder Moralisch verwerfliches zu erkennen.

▶ Du hast es in Deinem Eingangspost entsprechend bereits eindeutig ausgesagt, dass was geschehen ist, verstößt gegen geltende Verordnungen. Das Personen, wie Muschelschubser es nicht verstehen, hake es ab, solche gibt es immer. ◀

Sorry, leider gehöre ich auch zu denen, die es nicht verstehen. Was du hier in den Raum wirfst, allerdings auch nicht.

Im Eingangs Thread teilt uns @ Asmin mit, ▶ „das er es den „betroffenen Mitarbeiter“ (Einzahl), mittgeilt hat. ◀ gefühlte hundert Antworten später teilt er dann mit. ▶ @ Meph1977 wir sind eine 7 BR und er hat gesagt ich war dafür und alle anderen waren dagegen. ◀

Da stellen sich mir jetzt doch einige Fragen.

  1. Wie hast du an diesem Text erkannt, dass hier gegen div. Verordnungen verstoßen wurde? Würde mich jetzt echt mal Interessieren, welche das sein sollten. Auf die der DSGVO bin ich besonders gespannt. Hier besonders, wie die DSGO ein Verhältnis von AN zu seinen Vertretern im Besonderen sieht.

  2. Wie du zu der Erkenntnis gelangt bist zu erkennen, dass Personen wie………..sie nicht verstehen, würde wohl nicht nur mich interessieren.

  3. Ich erkenne an dem Thread von @ Asmin nur, dass hier jemand Probleme damit hat, eine Frage so zu formulieren, dass sie eindeutig verstanden und auch korrekt zugeordnet werden kann.

  4. An seinem 2. Thread erkenne ich weiter, dass hier ein BRM auf irgendetwas stinkig ist und augenscheinlich auch nicht in der Lage ist, mit ihm direkt darüber zu sprechen, im stattdessen lieber etwas Reinwürgen will.

  5. Weiter erkenne ich, dass @ Asmin nicht Manns genug ist, zu seinen Handlungen zu stehen und lieber alles unter einem Deckmantel verpackt sehen möchte.

Sorry, auch wenn es dem ein oder anderen vielleicht nicht genehm ist, aber auch ich bin im Grunde ein Freund der harten Worte.

M
Meph1977

05.03.2024 um 20:50 Uhr

Ich muss meine Ursprüngliche Antwort ein wenig anpassen. Den Fall "alle waren dagegen außer ich" hab ich nicht bedacht. Ich tu mir schwer zu sagen es ist verboten aber es ist auf jedenfall grenzwertig. Es gibt wohl ein Urteil den Bundesverwaltungsgerichts das sinngemäß die Aussage "der Beschluss war einstimmig" als Pflichverletzung angesehen hat. Da ging es aber um einen Personalrat.

J
jutti1965

06.03.2024 um 07:44 Uhr

auch wenn BR-Sitzungen nicht öffentlich sind, ist ein BR ja trotzdem kein Geheimrat. Aber man sollte sorgsam mit den Informationen umgehen, die man an KollegInnen weiter gibt!

Abstimmungsergebnisse stellen demokratisch getroffene Entscheidungen dar, die durch ein Gremium mit EINER Stimme nach Außen vertreten werden sollten. In begründeten Ausnahmefällen mag es durchaus angehen, dass KollegInnen ein Abstimmungsverhältnis mitgeteilt wird, aber auf alle Fälle nicht namentlich.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass sich ein BR mit solchen Bekanntgaben unnötig schwächt!

M
Meph1977

06.03.2024 um 08:56 Uhr

Was rein garnichts mit der DSGVO zu tun hat oder wo siehst du die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung die Vorraussetzung ist für die Anwendbarkeit der DSGVO. Und jetzt troll dich

T
takkus

06.03.2024 um 09:45 Uhr

DSVGO Verstoß- ich hau mich weg! Welche personenbezogenen Daten wurden denn weitergegeben? Es wurden Abstimmungsergebnisse einzelner BR weitergegeben. Und das sind ja wohl keine personenbezogenen Daten.

@ Tagträumer_5

"LAG Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.03.2022 (Az. 7 Sa 63/21) Hier hat ein BR Gesundheitsdaten veröffentlicht, wurde fristlos entlassen und das zu recht!"-> an der Stelle bin ich mal ganz bei Dir. Nur leider verfällst Du dann wieder in den "Äpfel mit Birnen vergleichen"- Modus.

C
celestro

06.03.2024 um 10:29 Uhr

"Selbstverständlich muss sich auch ein BR an die DSVGO halten"

Selbstverständlich ist eigentlich nur, dass das auch niemand in Frage gestellt hat.

Thema verfehlt, Setzen! SECHS!

C
celestro

06.03.2024 um 11:04 Uhr

"Es gibt wohl ein Urteil den Bundesverwaltungsgerichts das sinngemäß die Aussage "der Beschluss war einstimmig" als Pflichverletzung angesehen hat. Da ging es aber um einen Personalrat."

Du hast nicht zufällig das Az. zur Hand?

C
celestro

06.03.2024 um 12:28 Uhr

@RudiRadeberger

Danke!

@ falscher celestro

musst Du nicht in die Schule?

R
RudiRadeberger

06.03.2024 um 12:35 Uhr

Hat hier ein bestimmter Jemand ein neues Hobby?

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