Erstellt am 18.04.2017 um 13:08 Uhr von rsddbr
Natürlich müsste euer BR erstmal reagieren und zumindest Informationen einholen, welche Daten wie verarbeitet werden. Am besten, du informierst ihn über den Sachverhalt mit der Datenübermittlung. Er kann dann entscheiden, ob er Mitbestimmungsrechte hat.
Erstellt am 19.04.2017 um 08:03 Uhr von gironimo
Das Mitbestimmungsrecht dürfte auf jeden Fall gegeben sein. Es reicht ja aus, dass das Gerät in der Lage ist, zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt zu werden. Ich würde die Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einfordern - und natürlich detaillierte Informationen muss der BR ebenfalls einfordern.