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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeiterfassung / Mitarbeiterüberwachung BDE/PZE

M
marvinbr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hätte da mal eine Frage bzl. BDE/PZE Betriebliche Datenerfassung! Bei uns im Betrieb ca. 150 Mitarbeiter wurde ein System zur Datenerfassung eingeführt das auch von uns genehmigt ist! Zur Zeit werden auf das System immer wieder neue Änderungen durchgeführt die zur Kosten bzw. zur Angebotserstellung dienen sollen. Das ist soweit alles i.O. wir sind uns aber nicht Sicher wie es mit den Zugriffsrechten aus sieht. Können wir einem höher gestellten also Meister zum Abteilungsleiter zum Fertigungsleiter die Zugriffsrechte auf das ganze System wegnehmen bzw. Einschränken?Wie wird es in anderen Betrieben gemacht?Oder wie sind die Erfahrungswerte in andren Betrieben? Wir sind der Meinung das der volle Zugriff nur zur Überwachung diene soll kann mann da irgendwie die Mitarbeiter schützen? Für Rückmeldungen wäre ich sehr Dankbar.

2.09001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

25.08.2016 um 21:54 Uhr

Wenn Ihr der Anlage zugestimmt habt, habt Ihr doch hoffentlich eine BV dazu abgeschlossen.

Darin regelt man dann auch, wer welche Rechte hat und welche Zweckbestimmung die Anlage überhaupt hat. Und wem Ihr in einer solchen BV welche Rechte einräumt, ist verhandlungssache.

Da kommt es dann doch stark im Detail darauf an, was eigentlich genau gemacht werden soll und von wem.

Wie wäre es, wenn ihr einen Sachverständigen hinzuzieht?

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