Erstellt am 18.04.2017 um 08:20 Uhr von gironimo
Das steht im § 16 BetrVG.
Ich würde aber eher etwas mehr Zeit einplanen; insbesondere wenn der WV erst noch geschult werden muss.
Viele bestellen den WV schon im Herbst.
Erstellt am 18.04.2017 um 12:38 Uhr von Alaskahase
Lieber etwas mehr Zeit einplanen, wir bestellen unseren WV auch schon im September 2017 und unsere Wahl ist dann im April 2018.
Erstellt am 18.05.2017 um 10:43 Uhr von Mimi1962
Also kann ich den WV jetzt schon bestellt und dem AG bekannt gegeben werden, um ausreichend Zeit für Schulungen u.ä. zu haben?