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Neubesetzung

K
Kurzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben letzte Woche ein gespräch mit unseren betriebsleiter gehabt, der alle vorarbeiter betrifft. 12 mann, diese sollen auf 5 mann reduziert werden und neu ausgeschrieben werden. Ich persönlich bin nun seit 13 jahren va mit vertrag und eingruppierung auf dieser stelle. Vor 3 wochen ist die komplette meister ebene gekündigt worden. Nun die frage. Ist es rechtlich einen bestehenden vertrag einfach neu auszuschreiben und neu zu besetzen? Und den rest wieder als werker einzusetzen.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

16.04.2017 um 12:25 Uhr

Fragst du als BR? Wie groß ist euer Betrieb? Könnt ihr als Gegenreaktion nicht auf Betriebsänderung und damit auf Interessenausgleich und Sozialplan gehen?

Ansonsten geht das, was euer AG vor hat, natürlich nicht so ohne weiteres. Wenn die komplette Meisterebene gekündigt wurde hoffe ich, dass alle Kündigungsschutzklage eingereicht haben.

Und wenn es um Versetzungen, Neueinstellungen oder Änderungskündigungen geht, kann der BR natürlich seine Möglichkeiten ausschöpfen.

Ich denke, euer AG handelt nach dem Motto : Einer macht, und andere lassen es mit sich machen.

K
Kurzer

16.04.2017 um 12:32 Uhr

Hallo gironimo Ich frage als betroffener nicht als Br. Soweit ich weiß haben die meister sich einen anwalt genommen. wir sind ca 550 MA aus verschiedenen Bereichen. Ich persönlich bin am überlegen am Dienstag mal bei der igm anzurufen. Laut stellv. BR weiß der betriebsrat nicht einmal etwas von dieser aktion.

G
gironimo

16.04.2017 um 13:03 Uhr

Wenn da tatsächlich Kündigungen ohne Kenntnis des BR ausgesprochen wurden, wäre das ja schon ein Glücksfall. Dann ab zum Gericht (innerhalb der 3 Wochen-Frist) und sich auf § 102 Abs 1 BetrVG berufen: "Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."

Ist es rechtlich einen bestehenden vertrag einfach neu auszuschreiben und neu zu besetzen? Und den rest wieder als werker einzusetzen<

Das geht nur mit Änderungskündigung (oder Versetzung im gegenseitigem Einvernehmen).

K
Kurzer

16.04.2017 um 13:14 Uhr

Zum thema meisterebene entlassen hat der br zugesagt.
Zum thema va weiß er nichts. Die 5 mann sollen dann als teamleiter verkauft werden. Also nichts anderes wie die meisterstelle. Diese arbeiten haben wir als va seit ca. 5 jahren unentgeldlich mit übernommen, damit die meister selbst sich der quallität kümmern können.

R
rsddbr

18.04.2017 um 15:25 Uhr

Klingt spannend. Was macht euer BR den ganzen Tag? Wenn er der Kündigung der Meisterstellen zugestimmt hat (gehe mal von betriebsbedinger Kündigung wegen Wegfall der Arbeitsplätze aus) und dann der "Versetzung" oder "Neueinstellung" auf die "Teamleiterstelle" mit voraussichtlich identischen Aufgaben zustimmt, ist das nicht im Interesse der Arbeitnehmer und auch nicht im Interesse des Betriebs, da davon auszugehen ist, dass unter diesen Umständen eine Kündigungsschutzklage der entlassenen MA Erfolg haben wird.

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