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Vorschläge des 1-köpfigen BR zur Neubesetzung von Stellen bzw. Stundenaufstockung

J
jaypar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

nachdem ich dem AG einen Vorschlag zur Personalplanung gem. § 92 BetrVG gemacht habe, wobei ich (in Anlehnung an § 92a BetrVG) auch die Neubesetzung einer Stelle mit vorhandenen Mitarbeitern vorgeschlagen habe, frage ich mich nun, inwieweit ich intervenieren kann, wenn der AG meinen Vorschlag ablehnt, bzw. eine Entscheidung trifft, die bewirkt, dass ein Teil dieser Stelle wegfällt und somit Mitarbeiter ihre Stunden nicht aufstocken können?

Vor allem beschäftigt mich dabei die Frage, welche Möglichkeiten ich als 1-köpfiger Betriebsrat habe, hier zu reagieren bzw. zu intervenieren?

Danke und Gruss, jaypar

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Community-Antworten (2)

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Dezibel

17.11.2014 um 10:26 Uhr

Naja, Personalplanung ist Ding des Arbeitgebers. Und wenn der so plant, dass z. B. eine Stelle wegfällt, und der Betrieb trotzdem glatt läuft, dann ist das eben so. Nur zur Stundenaufstockung der Mitarbeiter wird er sicher keine Stelle vorhalten, die er ansonsten nicht braucht.

G
gironimo

17.11.2014 um 10:55 Uhr

Wenn er Deine Argumente nicht überzeugend findet, hast Du keine weitere Möglichkeit (weder als 1er noch als 11er BR....)

Bei einer Neueinstellung könnte es dazu kommen, dass Du einen Zustimmungsverweigerungsgrund im § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG findest, sofern Du in einem UNTERNEHMEN (also nicht nur Dein Betrieb) mit mehr als 20 wahlberechtigten AN tätig bist.

Aber da kommt es natürlich auf den Fall an.

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