Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Neubesetzung?
DRINGEND!
hallo liebes forum,
hat der betriebsrat mitbestimmung bei einer innerbetrieblichen neubesetzung einer leiterstelle/-funktion? es wird keine externe ausschreibung geben. können wir bei der person(auswahl) mitbestimmen? nach welchen grundsätzen bzw. wonach muss bestimmt werden.
danke im voraus
Community-Antworten (4)
17.07.2007 um 10:15 Uhr
Hallo, fordert vom Personaler eine Innerbetriebliche Stellenausschreibung. Bei der müssen die Aufgaben und das Anforderungsprofil festgelegt sein. Somit kann sich jeder der in das Raster fällt bewerben und ihr habt Euere Mitbestimmung.
17.07.2007 um 10:24 Uhr
danke, ein anderer /abteilungs)leiter soll die stelle soll mit übernehmen. die arbeitsquali ist aber sehr schlecht. wird gedoch durch GL nicht erkannt. wie können wir das verhindern? auf mitbestimmung pochen und dann wegen schlechter arbeitsqualität den leiter nicht zustimmen? klingt nicht ganz praktikabel...
17.07.2007 um 10:33 Uhr
@diefragende, wenn sich mehrere bewerben habt ihr doch Mitbestimmungsrecht. Wenn das Anforderungsprofil anderer gleich oder besser ist, könnt Ihr diesem den Vorzug geben.
17.07.2007 um 10:55 Uhr
handelt es sich bei der "Leiterstelle" vielleicht um die Stelle eines leitenden Angestellten nach § 5 BetrVG? Hängt eben von der Qualifikation ab.
Verstehe ich das richtig: sollen jetzt hier 2 Bereiche zusammengefaßt werden? Da können ggf. noch andere Rechte des BR betroffen sein. Andererseits könnte der Weg mit der Ausschreibung dann evtl. erledigt sein, da es sich dann ja nicht um die Besetzung einer offenen Stelle mehr handelt.
Die schlechte Qualifikation ist nur in sehr sehr begrenzter Weise ein Ablehnungsgrund im Sinne des § 99 BetrVG.
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