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Erpressung des Betriebsrates nach Zustimmungsverweigerung

E
edding
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns im Lager ist es den Mitarbeitern gestattet sich während und außerhalb der Pausenzeiten Kaffee, Wasser und Obst zu holen und am Arbeitsplatz zu sich zu nehmen. Diese werden von der Firma kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch gibt es zum Erwärmen von Mahlzeiten einige Mikrowellen, die die Mitarbeiter in den Pausen nutzen können. Es wurde eine Anhörung auf feste Pausenzeiten eingereicht, in denen alle Mitarbeiter gleichzeitig Pause machen müssen. Diesen haben wir aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Unter anderem, weil es nicht genug Kaffeemaschinen und Mikrowellen gibt und es dadurch zu "Staus" kommen kann. Auch wurde in der Vergangenheit ein Test durchgeführt, bei dem genau diese Probleme zum Scheitern von festen Pausenzeiten geführt haben. Nun droht die Lagerleitung dem Betriebsrat damit, den Mitarbeitern alle o.g. Privilegien zu entziehen, wenn wir dem nochmals eingereichten Antrag nicht zustimmen. Auch soll der entsprechende Beschluss öffentlich ausgehängt und der Betriebsrat für den Entzug der Privilegien beschuldigt werden.

Jetzt unsere Frage:

  • haben wir Möglichkeiten gegen diese Drohung vorzugehen, wenn sie tatsächlich in die Tat umgesetzt wird? Und wenn ja, welche wären das?
519021

Community-Antworten (21)

G
GabrielBischoff

04.03.2024 um 14:37 Uhr

Schriftlich geben lassen.

OH
Olav HB

04.03.2024 um 14:39 Uhr

Zunächst: sei schneller als dem AG. Wartet also nicht ab bis der AG etwas veröffentlicht, sondern teilt die Belegschaft mit, dass der AG feste Pausenzeiten einführen will und ihr diese aus den oben genannte Gründe nicht zustimmen wollt. Erklärt auch, dass der AG wie oben beschrieben reagiert hat (keine Kopien von interne Dokumente, sondern "frisch geschrieben" wie eine Pressemitteilung.) Damit laufen die Drohungen des AGs ins Leere. Natürlich könnt ihr auch ein Betriebsversammlung einberufen und dieser Thematik mit der Belegschaft besprechen. Das erhöht den Druck ein wenig auf dem AG.

T
Tagträumer_5

04.03.2024 um 14:51 Uhr

Dann gibt es eben kein Wasser/Obst/Kaffee gratis. Mikrowellen/Kaffeemaschinen werden direkt einkassiert.

C
Catweazle

04.03.2024 um 16:06 Uhr

Aha, und die Mitbestimmung des BR wird gleich mit einkassiert.

*vom Administrator angepasst

C
celestro

04.03.2024 um 16:18 Uhr

hier könnte vor allem auch eine "betriebliche Übung" entstanden sein ... da darf der AG das auch gar nicht "einfach einkassieren".

NB
nicht brauchen

04.03.2024 um 16:36 Uhr

Habt ihr soviel Platz in der Kantine, damit alle Mitarbeiter gleichzeitig Mittag machen können?

Technische Regeln für Arbeitsstätten Pausen- und Bereitschaftsräume ASR A4.2

(9) In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen

D
DummerHund

04.03.2024 um 17:23 Uhr

Euer Verhandlungs- und Vertragspartner ist der AG und nicht der Lagerleiter. Solltet ihr einen Aushang oder eine Betriebsversammlung machen könnt ihr das ruhig mal so zum Ausdruck bringen. Könnte mir vorstellen das der Lagerleiter dann ganz schön bedröppelt drein schaut.

R
RudiRadeberger

04.03.2024 um 17:31 Uhr

Im Bezug auf Kaffee, Wasser (erst ab Raumtemperatur von 26 Grad Pflicht) und Obst könnte ich mir vorstellen, dass der AG das tatsächlich einstellen könnte.

Zur Bereitstellung von Mikrowellen und Kühlschränken ist er laut ASR A4.2 verpflichtet, wenn keine Kantine zur Verfügung steht. Ob es eine Kantine gibt, kann ich der Fragestellung nicht entnehmen.

D
DummerHund

04.03.2024 um 17:57 Uhr

Noch ist gar nicht raus ob auch der AG dies so will oder aber nur die Lagerleitung.

J
jutti1965

05.03.2024 um 07:38 Uhr

Ich würde eine Betriebsversammlung einberufen und das Thema groß und breit diskutieren. Vorher ein-zwei Kollegen scharf machen die in dieser für Stimmung zu dem Thema machen.? Dabei immer schön die Lagerleitung zitieren und den AG fragen ob das ernsthaft deren Absicht ist. Meine Erfahrung hat ergeben dass da ganz schnell zurückgerudert wird, nach dem Motto : "so war das doch nicht gemeint"

P
Pickel

05.03.2024 um 13:59 Uhr

Celesetro, das was du schreibst ist Quatsch. Natürlich darf der AG etwas einziehen. Es ist dann Sache jedes Einzelnen, seinen Anspruch auf Wasser und Apfel einzuklagen und das Vorliegen einer betrieblichen Übung feststellen zu lassen.

C
celestro

05.03.2024 um 14:36 Uhr

Oh man ... Kopf ---> Tisch

also kann ich zum Gericht gehen und feststellen lassen, das der AG das nicht durfte, richtig? Vielleicht erst einmal denken und dann schreiben?

P
Pickel

05.03.2024 um 14:59 Uhr

Nein genau so ist es, auch denn dich der Abstraktionsgrad anscheinend überfordert.

C
celestro

05.03.2024 um 15:06 Uhr

@Pickel

Ein AG darf auch einen MA nicht einfach kündigen, nur weil er ihn hässlich findet. Macht er es trotzdem, muss der MA Kündigungsschutzlage erheben und dann bekommt der AG vom Gericht ein "drüber gebraten". Also DARF er es nicht ... macht es aber einfach.

Verstehst du?

T
Tagträumer_5

05.03.2024 um 15:13 Uhr

Ein Gericht entscheidet, ob der AG etwas darf oder nicht.

*vom Administrator angepasst

M
Muschelschubser

05.03.2024 um 15:26 Uhr

Der AG kann eine betriebliche Übung nur kassieren, wenn er vorher klar und deutlich die Freiwilligkeit erklärt hat - oder eben gar keine Regelmäßigkeit vorgelegen hat. Das wäre zu prüfen.

Wenn beides nicht zutrifft, braucht es kein Gericht um die Richtigkeit der betrieblichen Übung festzustellen. Hier scheint über längere Zeit, ohne Vorbehalte oder Gegenleistungen, kostenlos der Zugang zu Getränken und Obst gewährt worden zu sein. Das ist eigentlich der Klassiker einer betrieblichen Übung.

Da eine betriebliche Übung automatisch Bestandteil des Arbeitsvertrags wird, kann hier gar nichts einseitig kassiert werden.

Erst Recht kann der Lagerleiter nicht über Dinge verfügen, die der AG finanziert und eingeführt hat. Aber das wurde ja schon gesagt.

So. Und jetzt würde ich a) mal überlegen, wer wirklich Quatsch schreibt b) die überhebliche Ausdrucksweise mal überdenken, es sind nämlich immer die selben...

T
Tagträumer_5

05.03.2024 um 15:32 Uhr

Selbstverständlich kann der AG kein Wasser/Obst mehr bereitstellen. Dann müsste der AN dagegen klagen und ein Gericht entscheidet darüber. Anders ergibt es keinen Sinn, wenn Wasser/Obst nicht mehr bereitstehen, was will der AN machen? Sich selbst bedienen, dass wäre eine eigene Straftat, nennt sich Diebstahl.

*vom Administrator angepasst

M
Muschelschubser

05.03.2024 um 15:43 Uhr

Da eine betriebliche Übung als Teil des Arbeitsvertrags nicht einseitig beendet werden kann, kann in der Folge auch kein Diebstahl stattfinden.

T
Tagträumer_5

05.03.2024 um 16:12 Uhr

Nehmen wir an, der AG stellt kein Wasser mehr gratis zur Verfügung, inkl. vorherige Information. Nun bedient sich der AN aus einem Lager xy von einem Wasser und trinkt dieses einfach. Selbstverständlich ist das Diebstahl, außer aus Sicht hochkompetenter BR-Mitarbeiter ... ;-)

C
celestro

05.03.2024 um 16:42 Uhr

"Ein Gericht entscheidet, ob der AG etwas darf oder nicht, sicher kein celestro"

Richtig ... hat aber auch niemand etwas anderes behauptet.

"Selbstverständlich kann der AG kein Wasser/Obst mehr bereitstellen. Dann müsste der AN dagegen klagen und ein Gericht entscheidet darüber. Anders ergibt es keinen Sinn, wenn Wasser/Obst nicht mehr bereitstehen, was will der AN machen? Sich selbst bedienen, dass wäre eine eigene Straftat, nennt sich Diebstahl."

Alles richtig ... nur völlig am Thema vorbei. Das der AG so handeln KANN, hat niemand bestritten. Und das der AG so handeln könnte, selbst im Wissen, das er es eigentlich nicht dürfte, ist auch völlig klar. Aber erneut ... darum ging es überhaupt nicht.

Thema verfehlt ... Setzen 6!

M
Muschelschubser

05.03.2024 um 17:41 Uhr

"Nehmen wir an, der AG stellt kein Wasser mehr gratis zur Verfügung, inkl. vorherige Information"

Wenn es eine betriebliche Übung ist, kann er die vorherige Information 10x anschlagen, per Megafon kundtun und jedem 3 Mal vortanzen. Er darf sie schlicht und einfach nicht einseitig zurücknehmen, da sie zum Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden ist.

Wenn er es tut, und jemand bedient sich, kann er den Mitarbeiter ja gerne anzeigen. Das wird aber ins Leere laufen. Genau so wie eine etwaige Kündigung ihm vermutlich auf die Füße fallen würde.

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