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Erpressung durch den Eigentümer

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Chester01
Jun 2022 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

Ich bin Mitglied eines neu gegründeten BR. Wir haben ca.650 MA und hatten bis April diesen Jahres keinen BR. Die Wahl des BR wurde im Vorfeld massiv von der GF und dem Eigentümer behindert und torpediert. Wir konnten die Wahl aber mit Hilfe der IGM durchziehen. Unsere Arbeit wird nun weitgehend ignoriert und behindert.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Gestern war eine Zusammenkunft von der Eigentümerin der Personalchefin auf seitens des AG und 6 BRM. Dabei hat uns die Chefin ganz klar gesagt- das die Lohnerhöhungen in der Schublade liegen und es nur auf uns ankommt ob Sie gewährt wird oder nicht. Im Klartext hat sie uns Aufgefordert den BR aufzulösen, auf Schulungen zu verzichten und den BR auf eine freiwillige Arbeitnehmervertretung (Wohlfühlbotschafter)zu reduzieren. Sie würden uns einen Kündigungsschutz bis 2026 anbieten.

Ist das nun eine Erpressung seitens des AG oder lediglich ein unmoralisches Angebot? Im BR sind wir uns weitgehend einig das wir auf dieses Angebot nicht eingehen werden. Ist legal die MA mit einem Flyer oder einer Außerordentlichen BV über die Vorgehensweise der GF zu unterrichten? Über eine oder mehrere Antworten würde ich mich sehr freuen. Grüße und danke im Voraus.

C.

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Community-Antworten (12)

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rtjum

23.06.2022 um 11:40 Uhr

Geht direkt zur IGM damit! Das ist Behinderung der BR-ARbeit, ja man kann es auch Erpressung nennen. Eure GF wird aber sicherlich alles abstreiten wenn ihr das veröffentlicht.

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celestro

23.06.2022 um 11:43 Uhr

Ob es Erpressung ist oder nicht, sollte ein Fachanwalt für Strafrecht beurteilen. Ich würde es (als Laie) zumindest so sehen.

Die Information ist mMn legal ... ich würde aber eine Betriebsversammlung einberufen und es nicht per Flyer machen.

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RudiRadeberger

23.06.2022 um 11:52 Uhr

Entspannen... Die LE in der Schublade sind sicher nicht basierend auf reiner Menschenfreundlichkeit. Auch euer AG muss im Bezug auf die Vergütung konkurrenzfähig bleiben - daher kommt die LE so oder so.

In den kommunikativen Schlagabtausch würde ich jetzt dennoch nicht gehen - zumal ihr nichts Schriftliches habt. Der AG kann da den Spieß relativ schnell umdrehen, sobald er Flyer mit "verleumnenden" Aussagen in der Hand hält, die "massiv den Betriebsfrieden stören".

Einfach weiter BR-Arbeit machen, dann merkt er dass er solche Drohungen nicht mehr auspacken braucht.

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celestro

23.06.2022 um 11:54 Uhr

"Der AG kann da den Spieß relativ schnell umdrehen, sobald er Flyer mit "verleumnenden" Aussagen in der Hand hält, die "massiv den Betriebsfrieden stören"."

Es waren 6 BRM anwesend ... da würde ich das Risiko als relativ gering erachten.

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RudiRadeberger

23.06.2022 um 12:01 Uhr

"Es waren 6 BRM anwesend" - gleiche Interessensgruppe...da würde ich das Risiko nicht unterschätzen.

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rtjum

23.06.2022 um 12:06 Uhr

was ihr machen könntet: ihr schreibt der GF eine Email so ungefähr: Liebe Frau Chefin, wir haben unser gemeinsames Gespräch gestern protokolliert und gehen davon aus, dass Sie uns bis morgen 12 Uhr eine Rückmeldung per Email geben, wenn wir etwas falsch verstanden haben.

Dann habt ihr etwas schriftlich, egal wie, ansonsten wendet euch an die IGM und macht was Rudi sagt.

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Relfe

23.06.2022 um 12:08 Uhr

ich würde der GF sagen "finden wir sehr charmant das Angebot, aber mündlich ist uns das zu unsicher. Wir hätten das gerne schriftlich für jedes BRM bevor wir uns mit der Umsetzung beschäftigen"

jetzt kann sie das schriftlich senden, dann habt ihr was in der Hand oder ihr könnt ihr jedesmal vorhalten: Wir warten noch auf das Angebot, sie sind am Zug

--> selbstverständlich löst ihr euch nicht auf, aber die GF wird merken, das sie sich selbst in eine Zwickmühle gebracht hat, weil sie euch das niemals schriftlich geben kann.

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enigmathika

23.06.2022 um 12:39 Uhr

"Unsere Arbeit wird nun weitgehend [...] behindert."

Damit könnt Ihr ja schon etwas anfangen. Die Behinderung eines Betriebsrates ist bereits strafbar, auch ohne die Aufforderung, Euch aufzulösen. Fordert Unterlassung und Abhilfe und schaltet ggf. einen Anwalt oder einen Rechtsbeistand von der IGM ein.

Das kann für den AG ziemlich teuer werden.

§
§§Reiter

23.06.2022 um 13:49 Uhr

Zitat von Chester01: "Ist das nun eine Erpressung seitens des AG oder lediglich ein unmoralisches Angebot?"

Das kommt darauf an wer diese Lohnerhöhungen erhalten soll. Wenn damit Lohnerhöhungen nur für die BRM (+ Kündigungsschutz bis 2026) gemeint sind, handelt es sich um einen Bestechungsversuch (§ 334 StGB). Wenn aber eine Lohnerhöhung für die gesamte Belegschaft (bzw. eine Gruppe MA, die keine BRM sind) gemeint ist, dann handelt es sich um eine Nötigung (§ 240 StGB). Eine Erpressung (§ 253 StGB) ist dies allerdings nicht. Eine Erpressung ist eine Nötigung mit dem Ziel sich oder einen Dritten zu bereichern und darum geht es hier ja nicht. In jedem Fall geht es aber um einen Straftatbestand und in jedem Fall ist bereits der Versuch strafbar. Entsprechend ist der bereits erfolgte Hinweis: "Wendet Euch mit der Geschichte an die Gewerkschaft und/oder einen Anwalt" absolut richtig. Die Behinderung der BR-Arbeit mittels einer strafrechtlich relevanten Handlung ist ein starkes Stück und die Antwort darauf sollte unmissverständlich sein und am besten direkt von einem Anwalt kommen. Ihr seid eine neu gegründeter BR und man will Euch direkt beerdigen, oder zumindest so klein wie möglich halten. Wenn Ihr Euch jetzt nicht durchsetzt, werdet Ihr es in der Zukunft umso schwerer haben. Meiner Meinung nach muss Eure Reaktion auf diese Nummer so drastisch wie möglich ausfallen! Wenn auf der AG-Seite jetzt die Erfahrung gemacht wird, dass man diesen neuen BR strafrechtlich relevant nötigen kann, ohne dass das Konsequenzen hat, wird das in Zukunft nicht besser werden, sondern noch viel schlimmer. Die müssen jetzt lernen, dass sie mit der Nummer gerade auf ein Hornissennest gepinkelt haben und dafür von jeder Hornisse, für jeden Tropfen, mindestens 2x in den Arsch gestochen werden.

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Chester01

23.06.2022 um 15:43 Uhr

Vielen Dank in die Runde, Wir werden wohl zum Anwalt gehen müssen, da sehe ich auch keine Alternative.

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celestro

23.06.2022 um 16:24 Uhr

Alternativen wurden hier genannt ....

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EDDFBR

23.06.2022 um 22:27 Uhr

Ich würde vor jeder Art von öffentlicher, nachweisbarer Kommunikation zuerst mit einem Fachanwalt sprechen. Das Risiko, sich hier selbst Rechtsverstößen schuldig zu machen, ist einfach zu hoch. Der Anwalt kann euch einen rechtssicheren Weg aufzeigen, wie ihr:

a) Die Nötigung des Arbeitgebers abwehen und rechtlich verfolgen lassen und b) Die Belegschaft rechtssicher über die Kampfmaßnahme des AG informieren

könnt.

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